Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich? (Gelesen: 2.246 mal)
Themen Beschreibung: Pakistan/ Hochzeit/ Ausreise/ Visum/ Aufenthalt
Waldfee95
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich?
01.05.2021 um 21:54:30
 
Hallo  Smiley
Ich bin neu hier, möglicherweise wurde die Frage schon gestellt und ich habe es nicht gefunden.
Mein Verlobter (Pakistaner) und ich werden im Juli standesamtlich heiraten. Sein Asylantrag und Folgeantrag sind abgelehnt, momentan hat er eine Verfahrensduldung wegen der anstehenden Hochzeit. Wir haben im Januar 2021 auf Anraten unseres Anwalts einen Termin bei der Botschaft in Islamabad beantragt, dieser wird vermutlich im Januar 2022 sein.
Inzwischen ist die Mutter meines Freundes gestorben, der Vater war schon länger tot und der Bruder hat Aufenthalt in Deutschland. Faktisch hat er da nach 7 Jahren in Deutschland keinen Platz mehr wo er hingehen kann. Außerdem hat er furchtbar Angst, da die deutsche Botschaft in Pakistan einen schrecklichen Ruf hat und Visaverfahren zum Teil unendlich lange dauern.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, ohne die Ausreise einen Aufenthalt zu bekommen?
Lieben Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich?
Antwort #1 - 01.05.2021 um 23:37:26
 
Hallo,

ja, diese und gleichartige Fragen wurden bereits regelmäßig gestellt und beantwortet.

Um Deine Frage hier zu beantworten:
Dein Freund ist bereits ausreisepflichtig.
Für den angestrebten dauerhaften Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. §28 AufenthG ist die Ausreise und Einleitung des Visumverfahrens in Pakistan regelmäßig erforderlich und wird regelmäßig auch rechtskonform von den Ausländerbehörden gefordert.
Das wird Dir Dein Anwalt sicherlich auch genau so schon erläutert haben.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich?
Antwort #2 - 02.05.2021 um 10:54:36
 
Ihr solltet jetzt die Voraussetzungen schaffen, dass er möglichst schnell wieder einreisen kann. Hat er A1? Ihr könntet dann versuchen bei der ABH eine Vorabzustimmung zu bekommen. Darauf hat er kein Anrecht aber versuchen kann man es.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Waldfee95
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich?
Antwort #3 - 02.05.2021 um 16:35:06
 
Vielen Dank für Eure Antworten und es tut mir leid, sollte ich genervt haben. Ja mein Anwalt hat mich darauf hingewiesen, da es aber in Realität immer wieder vorkommt, dass es doch eine andere Möglichkeit gibt und man einfach nichts unversucht lassen möchte, habe ich aufgrund eines Tipps in einer Fb Gruppe hier meine Frage gestellt.
AHB würde Vorwegzustimmung wohl geben. Trotzdem bleibt eine maximale Unsicherheit ob und wann das Visum erteilt wird und wenn man in der Situation drin steckt hofft man einfach weiter...
Lieben Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich?
Antwort #4 - 02.05.2021 um 16:56:46
 
Hallo,

Du nervst nicht, aber Dein Themenkomplex ist hier wirklich ein Standardbereich, den man leicht hier recherchieren kann.

Falls es tatsächlich so ist, dass die ABH die Vorabzustimmung erteilt, sollte sich trotz negativer Mundpropaganda bzgl. der AVen in Pakistan die Bearbeitungszeit des Visumantrags auf eine sehr kurze Zeit erstrecken. Wir sprechen von Tagen oder max. wenigen Wochen.

Hinsichtlich des "Ob" muss man sich keine Gedanken machen, sofern z.B. die eingereichten Unterlagen / Identität des Betreffenden nicht gefälscht sind.
Die Vorabzustimmung der ABH regelt faktisch, auch wenn die AV Herrin des Visumverfahrens ist, das "Ob" zu Euren Gunsten positiv.
Zum "Wann" s.o., sehr kurze Zeit, wenn die Unterlagen komplett und plausibel sind.

Die Ausreise selbst mit anschließender Wiedereinreise mit vorgesehenem Visum ist grundsätzlich nicht vermeidbar, wenn die ABH rechtskonform agieren will und nicht ganz besondere Umstände im Moment dagegen sprechen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Waldfee95
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich?
Antwort #5 - 02.05.2021 um 18:52:45
 
Hallo nochmal Smiley
Dies ist mein erstes Internetforum überhaupt und anscheinend bin ich nicht besonders gut im recherchieren. Hab nur gefunden, dass gefragt wurde hinsichtlich Einreise für Hochzeit.. Also noch mal sorry Smiley
Wochen oder von mir aus Monate hören sich plausibel an, jedoch höre ich nur "das dauert mindestens ein Jahr ab Termin" oder "das dauert ewig, versucht es ohne Ausreise" etc.  Seine Identität ist geklärt, der Pass wurde überprüft und die Papiere hinsichtlich der Hochzeit kamen ja jetzt auch aus Pakistan zurück, mit der Bestätigung, dass die Geburtsurkunde echt ist.
Dann ist es jetzt also das Allerbeste, wenn ich so gut es geht alle Unterlagen vollständig mache, die AHB bitte, ob sie evtl. eine Duldung bis zum Visumtermin geben würden und dann in Islamabad auf eine zügige Bearbeitung hoffe? Die AHB hat mündlich angedeutet, dass sie eine Vorwegzustimmung wohl ausstellen würden... Ach so, A1 hat er nicht, aber einen deutschen Schulabschluss, der dem Hauptschulabschluss gleichgestellt ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich?
Antwort #6 - 02.05.2021 um 19:28:56
 
Waldfee95 schrieb am 02.05.2021 um 18:52:45:
Wochen oder von mir aus Monate hören sich plausibel an, jedoch höre ich nur "das dauert mindestens ein Jahr ab Termin" oder "das dauert ewig, versucht es ohne Ausreise" etc.  Seine Identität ist geklärt, der Pass wurde überprüft und die Papiere hinsichtlich der Hochzeit kamen ja jetzt auch aus Pakistan zurück, mit der Bestätigung, dass die Geburtsurkunde echt ist.


Es ist so, dass sich alle mit schlechten Erfahrungen im Internet und zu anderen Gelegenheiten äußern. Die mit guten Erfahrungen oft nicht. Du hörst immer vor allem Negatives.

Wenn die Papiere schon überprüft sind, ist das immer ein großer Vorteil.


Zitat:
Dann ist es jetzt also das Allerbeste, wenn ich so gut es geht alle Unterlagen vollständig mache, die AHB bitte, ob sie evtl. eine Duldung bis zum Visumtermin geben würden und dann in Islamabad auf eine zügige Bearbeitung hoffe? Die AHB hat mündlich angedeutet, dass sie eine Vorwegzustimmung wohl ausstellen würden... Ach so, A1 hat er nicht, aber einen deutschen Schulabschluss, der dem Hauptschulabschluss gleichgestellt ist.


Das hört sich doch gut an. Hat er schon online einen Termin gebucht, der nach dem Hochzeitstermin liegt?

Ob das mit der Duldung klappt, ist ja nicht sicher, deshalb wäre es gut, den Termin schon zu reservieren. Die Vorabzustimmung sollte er konkret (schriftlich) nachfragen und dann im Original mitnehmen. Das kann nochmal vier Wochen sparen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Waldfee95
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich?
Antwort #7 - 04.05.2021 um 20:50:22
 
Guten Abend!
Ja wir haben online bereits einen Termin gebucht, der dann etwa im Januar 2022 stattfinden wird. Genau, so habe ich das auch verstanden, dass es wieder vom "goodwill" der AHB abhängt ob sie nochmal eine Verfahrensduldung bis zum Visumtermin geben.
Danke für Deine Einschätzung, dass das Visumverfahren vielleicht doch nicht so lange dauert, das macht ein bisschen Hoffnung Smiley
Lieben Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach Hochzeit für Visumverfahren unumgänglich?
Antwort #8 - 05.05.2021 um 11:02:52
 
Aber er muss natürlich daran denken, dass für die Vorabzustimmung alles mitnimmt, was man theoretisch auch für die Aufenthaltserlaubnis braucht. Er muss also verheiratet sein und A1 haben, wobei der Schulabschluss mehrere Stufen höher ist. Er kann insofern vermutlich auch einfach allein hingehen und reden, dann kommt vielleicht gar keine Frage nach einem A1-Zertifikat auf.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema