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*Abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Familienangehörige* (Gelesen: 1.648 mal)
Themen Beschreibung: Griechenland
Hacer
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28.04.2021 um 12:05:04
 
Liebes Forum,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Griechische Staatsangehörige (Frau) verheiratet mit einem türkischen Staatsangehörigen (Mann) haben gemeinsam ein Kind und leben in Griechenland.

Die Eltern der Frau, albanische Staatsangehörige mit Griechischer Aufenthaltserlaubnis und ebenso wohnhaft in Griechenland.

Die Ehepartner haben die Möglichkeit bekommen in Deutschland zu arbeiten.

Zu meiner Frage:

Genießen die Eheleute das EU-Recht, die volle Freizügigkeit in Deutschland?

Könnten Sie somit nach DE einreisen und sich innerhalb von 3 Monaten anmelden (Meldebehörde)?

Wie sind die Voraussetzungen für die Einreise und den (Dauer) Aufenthalt in Deutschland für die albanischen Eltern der griechischen Staatsangehörigen?

Vielen Dank für die Mithilfe.
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Antwort #1 - 28.04.2021 um 13:20:40
 
Hacer schrieb am 28.04.2021 um 12:05:04:
Genießen die Eheleute das EU-Recht, die volle Freizügigkeit in Deutschland? 


ja, nach drei Monaten als Arbeitnehmer auch weiterhin
Zitat:
Könnten Sie somit nach DE einreisen und sich innerhalb von 3 Monaten anmelden (Meldebehörde)?

ja

Hacer schrieb am 28.04.2021 um 12:05:04:
Wie sind die Voraussetzungen für die Einreise und den (Dauer) Aufenthalt in Deutschland für die albanischen Eltern der griechischen Staatsangehörigen?

Unterhaltsgewährung der Stammberechitgten Griechin für die Eltern und kein Bezug von Sozialleistungen
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Hacer
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Antwort #2 - 10.05.2021 um 14:55:28
 
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Der Ehemann braucht aber eine Aufenthaltskarte EU für Drittstaatsangehörige, die bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen ist, richtig?

Der Ehemann möchte auch in Deutschland arbeiten. Ist mit der Aufenthaltskarte dies dann möglich oder muss dies separat beantragt werden?

Müssen sich die Eheleute erst bei der Meldebehörde anmelden?

Ich weiß Fragen über Fragen aber meine Emails werden von den Behörden aktuell nicht beantwortet. Aus diesem Grund, bin ich ihnen so dankbar 🙏🏻

Lieben Gruss
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Antwort #3 - 10.05.2021 um 15:35:19
 
Hacer schrieb am 10.05.2021 um 14:55:28:
Der Ehemann braucht aber eine Aufenthaltskarte EU für Drittstaatsangehörige, die bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen ist, richtig?


ja

Hacer schrieb am 10.05.2021 um 14:55:28:
Der Ehemann möchte auch in Deutschland arbeiten. Ist mit der Aufenthaltskarte dies dann möglich oder muss dies separat beantragt werden?


er darf dann das, was seine Frau auch darf

Hacer schrieb am 10.05.2021 um 14:55:28:
Müssen sich die Eheleute erst bei der Meldebehörde anmelden?


ja

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