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vorübergehend 2. Wohnung wegen Arbeit? (Gelesen: 1.252 mal)
Steve101
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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28.04.2021 um 07:20:03
 
Hallo zusammen,

meine Frau (Kolumbianisch) und ich (deutsch) sind nun mehr als 3 Jahre verheiratet und sie hat auch schon einen dauerhaften Aufenthaltstitel bekommen. Allerdings weiß ich nicht ob es sich dabei wirklich um eine Niederlassungserlaubnis handelt Oo wir haben einfach nach den 3 Jahren im Formular für die Erneuerung Dauerhaft angekreuzt.

Wie auch immer meine Frage ist jetzt:
Könnten wir vorübergehend Job bedingt in 2 Wohnungen wohnen?
Meine Frau sucht dringend in einem Krankenhaus einen Job als Assistenzärztin um endlich Berufserfahrung in DE zu bekommen. Leider sind bei uns in der Gegend die Chancen gleich null aufgrund der vielen Studenten. Haben schon alles probiert.

Ich hingegen habe hier in der Heimat einen festen gut bezahlten Job den ich nur ungern aufgeben würde. Das ist ja auch sowas wie unser Standbein aktuell.

Ich habe noch den Vorteil aktuell im Homeoffice arbeiten zu können, wie lange das anhält weiß ich aber nicht. Das heißt aber wenn wir eine 2. Wohnung hätten, könnte ich mich dort auch oft aufhalten.

Außerdem soll das ganze ja nur vorübergehend sein.

Vll ist die frage ja dumm aber ich kenne mich leider überhaupt nicht mit dem Recht aus.

Gruß und Dank Steve101

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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.04.2021 um 08:08:14
 
Ja, das geht als "zeotweilig", so lange die Ehe weiterhin gelebt wird....


PS: Was steht auf der Karte deiner Frau? NE oder? Da siehst du, ob sie eine Niederlassungserlaubnis hat
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Hacer
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Antwort #2 - 28.04.2021 um 12:26:36
 
Es geht nicht um mich  Smiley

Also die Ehefrau ist griechische Staatsangehörige und benötigt keinen Aufenthaltstitel für Griechenland.

Oder meinst du die albanischen Eltern?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.04.2021 um 13:30:45
 
Steve101 schrieb am 28.04.2021 um 07:20:03:
Könnten wir vorübergehend Job bedingt in 2 Wohnungen wohnen? 

ja

es sollte aber ein Hauptwohnsitz als Ehewohnung für BEIDE geben.

Eine Zweitwohnung kann dann angemeldet werden als Zweitwohnsitz
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Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.04.2021 um 13:47:52
 
Steve101 schrieb am 28.04.2021 um 07:20:03:
sie hat auch schon einen dauerhaften Aufenthaltstitel bekommen. Allerdings weiß ich nicht ob es sich dabei wirklich um eine Niederlassungserlaubnis handelt Oo wir haben einfach nach den 3 Jahren im Formular für die Erneuerung Dauerhaft angekreuzt.

Wenn sie wirklich einen dauerhaften Aufenthaltstitel hat (Niederlassungserlaubnis), dann interessiert sich die ABH nicht mehr dafür, ob ihr zusammenlebt. Deine Frau hat wohl eine Niederlassungserlaub beantragt. Wurde die NE auch erteilt? Denn bei evtl. fehlenden Voraussetzungen für eine NE kann auf so einen Antrag dann durchaus ein weiterer befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.

Ansonsten kann man bei beruflich bedingtem zeitweisen Getrenntleben mit der Anmeldung einer Zweitwohnung nicht falsch machen - auch bei der Steuer (Ehegattensplitting).
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