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Verschiedene Fragen wegen Daueraufenthalt EU (als Selbstständige) (Gelesen: 1.057 mal)
kiori4422
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verschiedene Fragen wegen Daueraufenthalt EU (als Selbstständige)
25.04.2021 um 13:32:12
 
Hallo.liebe info4alien community! Habe gesucht etwas aber nicht Antworte für meine Fragen gefunden. Für gute Antworte wäre ich sehr dankbar.

Meine Situation ist wie folgt:

Habe seit viel Jahren eine Niederlassungserlaubnis, die ich als ich Arbeitnehmer war bekommen habe, und möchte jetzt eine EU Daueraufenthaltserlaubnis.

Meine Fragen:

1. Im Prüfungsbericht gibt es Tabellen für die letzte drei Jahren und das laufende Jahr zu ausfüllen. Muss man also für mehr als drei Jahren selbstständig sein, um die Daueraufenthalt EU zu bekommen?

2. Zurzeit zahle ich in keine Rentenversicherung oder andere Altersvorsorge ein, aber habe früher mehr als 60 Beiträge früher reingezahlt (als ich Arbeitnehmer war). Ist es noch möglich die Erlaubnis zu bekommen, oder muss man auch AKTUELL in eine Rentenversicherung oder andere Altervorsorge zahlen?

3. Wie kann man eigentlich die "Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung" nachweisen?

4. Seitdem ich angefangen habe, selbstständig zu arbeiten, habe ich Monat zu Monat keine große Schwankungen in meine Einkünfte aus selbstständige Arbeit, weil meine Kunden gleich geblieben sind und die Projekte erneuert wurden. Gibt es eine Möglichkeit, besonders weil ich nicht in die Rentenversicherung einzahle, dass die Ausländerbehörde die Deutsche Rentenversicherung kontaktiert würde (nämlich wegen Verdacht auf Scheinselbstständigkeit oder arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit)?

Danke und Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.04.2021 um 18:59:08
 
1. Nein, das ist keine Voraussetzung. Das ist nur eine Voraussetzung für eine NE nach § 21 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, daher die Frage in dem Formular.

3. Durch den bestandenen Test "Leben in Deutschland", in der Regel bei der VHS und ähnlichen Einrichtungen angeboten. Kostenpunkt 25 Euro, Lernaufwand minimal.

2. und 4. sind gemeinsam zu betrachten. Sollte eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung weiterhin bestehen, müssten die entsprechenden Beiträge zur Rentenversicherung unter der Voraussetzung "feste und regelmäßige Einkünfte" berücksichtigt werden. Bei diesbezüglichen Abgrenzungsschwierigkeiten zur Arbeitnehmereigenschaft wäre die ABH durchaus in der Lage, entsprechende Nachweise zur Überprüfung zu verlangen.
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kiori4422
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
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Antwort #2 - 26.04.2021 um 06:08:54
 
Sehr gute Info und ganz klar geschrieben, vielen Dank!
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