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Integrationskurs - Frist 3 Monate (Gelesen: 1.489 mal)
Perla10
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs - Frist 3 Monate
21.04.2021 um 11:47:11
 
Liebes Forum,

hier wurde mir schon mal sehr gut geholfen,  deshalb wende ich mich erneut an Euch:
Mein mexikanischer Ehemann hat im Januar aufgrund der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erhalten. ( wir haben 2 gemeinsame Kinder)

Nun ist es so, dass ich derzeit arbeitssuchend bin.Aufgrund der derzeit ohnehin schwierigen Lage habe ich (noch) nichts gefunden und bei meinem Ehemann kommt die Sprachbarriere hinzu und er wurde auch von der Ausländerbehorde zum Integrationskurs verpflichtet. Nun hat es sich ergeben, dass ihm für 3 Monate eine Arbeit im Ausland angeboten wurde. Er ist im Filmbereich tätig und da diese Branche jetzt lange brach lag, hat er zugesagt und ist gestern geflogen.
Nun ist es aber so, dass auf dem Schreiben der AB stand, er muss innerhalb von 3 Monaten den Kurs belegen.
Soll ich die AB gleich aktiv informieren?
Könnte es ein Problem geben?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.04.2021 um 12:08:25
 
Zur Zeit gibt es ja wenig Kurse, einige digital, andere unterbrochen.

Frag doch bei drei Kursträgern schriftlich (per Mail) an, ob sie Dir bitte Bescheid sagen, ab wann sie wieder Anmeldungen entgegennehmen. Die Antworten druckst Du aus.

Falls es von der Behörde eine Nachfrage gibt, schickst Du einen Brief: Danke schön, wir kümmern uns, siehe Anlage, wird hoffentlich bald losgehen.
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Perla10
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.04.2021 um 12:53:21
 
Vielen Dank reinhard!
Ich habe sogar schon mal eine VHS angeschrieben, eine Mail ist schon vorhanden. Zum Kursbgeginn war mein Mann allerdings krank, das wäre im März gewesen.
Ich werde weitere anschreiben.
Ich hatte jetzt nochmals das Schreiben der AB zum Integrationskurs gelesen und es steht auch, dass man ein Bußgeld zahlen muss, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt.  Traurig
Ich habe irgendwie gedacht, wenn ich das der AB mitteile, dass es wegen Arbeit ist, dass dies ein triftiger Grund sei....

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lottchen
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Antwort #3 - 21.04.2021 um 14:05:07
 
Ich glaube nicht dass die ABH heutzutage sofort nach 3 Monaten nachfragt, was mit dem Kurs ist. Eine Begründung, warum nicht innerhalb der 3 Monate angefangen wurde hat er ja. Die kann er einreichen, wenn dann nötig. Er sollte einfach einplanen, beim nächsten für ihn möglichen Termin anzufangen. Ist ja auch in seinem Interesse.   
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Perla10
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.04.2021 um 10:06:54
 
Danke lottchen  Smiley
Ja, das stimmt. Und gestern kamen schon ein paar E- Mails zurück und momentan beginnt hier im Umkreis tatsächlich eh kein Kurs, aufgrund der hohen Inzidenz im LK ruht das alles.
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reinhard
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Antwort #5 - 22.04.2021 um 11:26:08
 
Perla10 schrieb am 22.04.2021 um 10:06:54:
Und gestern kamen schon ein paar E- Mails zurück und momentan beginnt hier im Umkreis tatsächlich eh kein Kurs, aufgrund der hohen Inzidenz im LK ruht das alles.


Und das weiß die Ausländerbehörde ja. Falls sie nachfragt, hast Du dann ja Belege dafür, dass Ihr Euch einmal im Monat darum kümmert und nachfragt.
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