Hallo allerseits!
Vorheriges Thema:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1610401691Ich, deutscher, lebte mit meiner Taiwanischen Frau in Irland seit 15. September 2019 und bin am 26. März 2021 mit ihr nach Deutschland gezogen.
Sie hat vor Abreise aus Irland noch eine volle Irische Aufenthaltskarte für EU-Familienmitglieder bekommen (IRP mit Stamp 4 EUfam). Ein Deutsches Visum mit Text "Familienzusammenführung nach FreizügigG/EU (Rückkehrfall)" ist ebenfalls im Pass.
Dokumente wurden bei Anmeldung im Bürgerbüro entgegengenommen und an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Diese fragt nun zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte von mir die letzten drei Gehaltsabrechnungen an, um den Lebensunterhalt zu prüfen. Im Prinzip kein Problem für mich diese beizubringen, dabei hat es gedanklich allerdings zwei Fragen aufgeworfen:
- Während bei einem Familiennachzug zu Deutschen keine Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist, ist bei Freizügigkeit ist normal ja ein Grund für die Freizügigkeit nötig, z.B. Arbeitnehmertätigkeit. Gilt dasselbe für Rückkehrfälle? Muss ich mich nach Rückkehr in Deutschland weiterhin in einem Freizügigkeitstatbestand bewegen damit meine Familienmitglieder weiterhin nach FreizügigG/EU behandelt werden? Wurde deshalb möglicherweise von der
ABH nach Gehaltsabrechnungen gefragt?
- Wenn ja, kann bei theoretisch längerer Arbeitslosigkeit / Bedürftigkeit auch ein Verlust unserer Freizügigkeit als in Deutschland lebende Rückkehrer festgestellt werden und damit meine Frau ins Aufenthaltsgesetz "abrutschen"?
- Zusatzfrage: Würdet ihr die Gehaltsabrechnungen vorlegen oder eher darauf verweisen, dass dies nicht gefordert ist?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!