novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:"Ich werde von der Ukraine keinen Pass bekommen, da meine Eltern in Russland arbeiten, im öffentlichen Dienst"
Denkbar, dass solche Dinge erzählt werden. Schriftlich habe ich so etwas noch nie gesehen und kenne auch keine Erzählung von schriftlichen Belegen.
Es gilt in UKR dasselbe wie in DEU: Nicht immer bekommt man sein Recht ohne jeden Aufwand.
Manchmal muss man sich dafür durchsetzen.
novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:"Es gab einen Fall, dass jemand von der Krim in der Ukraine einen Pass beantragen wollte und dort direkt verhaftet wurde"
Soll es geben.
Sogar in Deutschland - wenn ein rechtsgültiger Haftbefehl vorliegt.
Hat sie da Sorgen?
novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:"Kurz gesagt wird ein Visum verweigert, wenn man einen auf der Krim ausgestellten Pass und dort auch den Wohnsitz hat"
Nicht nur dann - siehe oben.
novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:Sie erklärte weiter, dass es einfacher wäre ein Visum zu bekommen, wenn sie nicht auf der Krim, sondern auf dem russischen Festland wohnen würde und dort natürlich dauerhaft angemeldet wäre.
Dann besteht die theoretische Chance, dass sie nicht als "Krim-Russin" erkannt wird.
Was die Einreise mit einem nicht anerkannten Reisedokument nach Deutschland immer noch zu einem Verstoß gegen deutsches Ausländerrecht macht, da ein Ausländer nach § 3
AufenthG nur mit einem anerkannten gültigen Reisedokument einreisen darf.