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16-jährige aus RF (Krim) nach D und evtl dauerhaft bleiben ohne Ehe (Gelesen: 3.078 mal)
novosibir
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Zeige den Link zu diesem Beitrag 16-jährige aus RF (Krim) nach D und evtl dauerhaft bleiben ohne Ehe
19.04.2021 um 03:20:19
 
Guten Morgen Gemeinde!

Die Geschichte in Kurzform:

Habe im Urlaub auf der Krim eine Familie mit junger Tochter kennengelernt und den Kontakt aufrecht erhalten.
Die jetzt noch 15-jährige Tochter würde nach ihrem Examen im Mai und nach ihrem 16. Geburtstag im Juni gerne mit Zustimmung der Eltern nach D einreisen und evtl. dauerhaft bleiben.
Ihre Pläne sind noch nicht fein geschliffen, aber beinhalten Deutsch lernen, weiterführende Schule und parallel bzw. anschliessend Ausbildung oder Studium.

Unter welchen Voraussetzungen könnte ihr das von den Behörden ermöglicht werden?

Schon mal vorab:

Heiraten, um eine Einreise und dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen möchte sie keinesfalls. Sie ist zudem eine ehrliche Haut und würde niemals lügen, um einen Vorteil zu erlangen. Dazu ist sie auch zu gläubig.

Mein Einkommen als Rentner dürfte der Behörde nicht genügen, um mir zumindest zunächst mal eine befristete Einladung für sie zu genehmigen.

Allerdings könnte ich ihr ein freies Zimmer in meiner Wohnung und natürlich kostenfrei zur Verfügung stellen. Für ihre Unterkunft und auch Verpflegung wäre zumindest schon mal gesorgt.

Hat sie unter den erwähnten Voraussetzungen eine Chance auf Einreise? Oder sollte sie ihren Traum wieder begraben?

Danke schon mal für Hinweise und Tipps jeglicher Art!
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Antwort #1 - 19.04.2021 um 07:45:12
 
Ohne jede Berücksichtigung pandemischer Einschränkungen:

Wenn sie auf der Krim lebt und in dieser Frage den Regelfall repräsentiert, sollte sie sich vor allem anderen um einen in der EU anerkannten Reisepass kümmern.
Um ihren ukrainischen.

Mit "Regelfall" meine ich Einwohner der Krim, die bis 2014 (nur) ukrainische Staatsangehörige waren und jetzt keine ukrainischen Dokumente (mehr) besitzen.
Und bitte nicht das übliche Missverständnis pflegen: Auch Neugeborene haben i.d.R. bereits eine Staatsangehörigkeit, nicht erst ab Besitz des ersten eigenen Ausweises/Passes.

Da sie minderjährig ist, müssten das ihre Eltern für sie - vermutlich gemeinsam mit ihr - in die Wege leiten.

Erst wenn das getan ist, kann man über eine Einreise nachdenken. Dann jedoch für Kurzaufenthalte visumfrei.

Für einen längerfristigen Aufenthalt sehe ich aus Deinen Schilderungen wenig bis keine Grundlagen - ohne Deutschkenntnisse, die direkt bei einer schulischen Ausbildung benötigt werden.
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Antwort #2 - 19.04.2021 um 12:23:56
 
Sie könnte aber Deutsch lernen (z.B. Online) und später, wenn sie 18 Jahre alt ist, eine Au-Pair-Stelle oder eine Stelle im Freiwilligen Sozialen Jahr suchen.

Mit ihrem ukrainischen Pass darf sie visumfrei reisen und sich hier und da umsehen, mit ihren Deutsch-Kenntnissen kann sie das dann auch.

Für die Stelle selbst kann sie nicht mehr visumfrei reisen, sondern muss in Kiew ein Visum beantragen.
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Antwort #3 - 19.04.2021 um 12:56:19
 
Auch in der Ukraine bietet das Gorthe Institut Kurse zum Deutschlernen an.

https://www.goethe.de/ins/ua/de/spr/kur/aka.html
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novosibir
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Antwort #4 - 20.04.2021 um 03:29:57
 
Erstmal herzlichen Dank euch allen, eure Antworten haben mich doch immerhin ein gutes Stück weiter gebracht.

Im gestrigen Chat hat das Mädchen gesagt, dass sie doch erst noch die 9. Klasse dort beenden und mit einem weiteren Examen abschliessen möchte (was unserem Abitur entspricht). Erst danach und somit nach ihrem 18. Geburtstag würde sie dann nach D kommen wollen, jedoch in diesen noch gut 2 Jahren bis dahin parallel zur Schule auch noch Deutsch lernen will - was ich als sehr vernünftige und reife Entscheidung wertete.

Petersburger schrieb am 19.04.2021 um 07:45:12:
Wenn sie auf der Krim lebt und in dieser Frage den Regelfall repräsentiert, sollte sie sich vor allem anderen um einen in der EU anerkannten Reisepass kümmern.
Um ihren ukrainischen.

Im speziellen hierzu noch eine Frage, damit ich es nicht missverstehe:
Seit Februar hat sie ihren eigenen Reisepass, jedoch einen russischen (siehe Anhang). Wenn ich das zitierte richtig verstehe, gilt dieser nicht innerhalb der EU?

Wenn sie nun einen ukrainischen Reisepass beantragen möchte (da sie ja auf damaligem ukrainischen Gebiet geboren wurde und es somit ihr Recht ist), muss sie dann auch ihren russischen Reisepass abgeben und auch ihre jetzige (inzwischen gewiss umgeschriebene) russische Staatsangehörigkeit ablegen?

Vielen Dank schon mal!
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Antwort #5 - 20.04.2021 um 07:37:01
 
Was dort auf dem Bild ist, ist kein Reise-, sondern ein russischer Inlandspass.

novosibir schrieb am 20.04.2021 um 03:29:57:
Wenn ich das zitierte richtig verstehe, gilt dieser nicht innerhalb der EU?

Der sowieso nicht, aber auch kein russischer Reisepass.

novosibir schrieb am 20.04.2021 um 03:29:57:
Wenn sie nun einen ukrainischen Reisepass beantragen möchte (da sie ja auf damaligem ukrainischen Gebiet geboren wurde und es somit ihr Recht ist), muss sie dann auch ihren russischen Reisepass abgeben und auch ihre jetzige (inzwischen gewiss umgeschriebene) russische Staatsangehörigkeit ablegen?

Nur nebenbei: Das Recht auf einen ukrainischen Reisepass leitet sich nicht vom Geburtsort ab (anders als in den USA).

Da die Ukraine die russische StAng der ukrainischen Krimbewohner wegen der Art und Weise des Erwerbs nicht anerkennt, wäre auch eine Forderung nach dem Ausscheiden aus der russischen StAng nicht logisch.

Tatsächlich ist mir kein Fall bekannt (weder persönlich, noch "Hörensagen", Internet usf.), in dem Krimbewohner im Zusammenhang mit der Ausstellung ukrainischer Identitätsdokumente eine Forderung nach Ablegen der RUS StAng gestellt worden wäre.
Auch nicht nach Abgabe der russischen Papiere ...
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Antwort #6 - 20.04.2021 um 21:26:38
 
Petersburger schrieb am 20.04.2021 um 07:37:01:
Was dort auf dem Bild ist, ist kein Reise-, sondern ein russischer Inlandspass.

Danke! Dann hatte ich es richtig erahnt, dass es besser ist ein Bild vom Pass zu zeigen, anstatt diesen nur zu beschreiben, denn anfangs war ich darüber noch im Zweifel.

Petersburger schrieb am 20.04.2021 um 07:37:01:
Tatsächlich ist mir kein Fall bekannt (weder persönlich, noch "Hörensagen", Internet usf.), in dem Krimbewohner im Zusammenhang mit der Ausstellung ukrainischer Identitätsdokumente eine Forderung nach Ablegen der RUS StAng gestellt worden wäre. Auch nicht nach Abgabe der russischen Papiere ... 

Diese Info ist beruhigend zu lesen und sehr aufschlussreich.
Vielen Dank für die umfassenden Infos!
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Antwort #7 - 16.05.2021 um 04:51:16
 
Die Situation auf der (inzwischen) russischen Krim scheint in der Realität doch etwas anders zu sein oder hat sich kürzlich geändert?

Jedenfalls hatte ich dem Mädchen erklärt, dass sie bei der zuständigen ukrainischen Behörde einen ukrainischen Auslandsreisepass (Sagranpasport) beantragen muss, um überhaupt ausreisen zu können, worauf sie mir in etwa folgendes erklärte:

"Ich werde von der Ukraine keinen Pass bekommen, da meine Eltern in Russland arbeiten, im öffentlichen Dienst"

"Es gab einen Fall, dass jemand von der Krim in der Ukraine einen Pass beantragen wollte und dort direkt verhaftet wurde"

"Kurz gesagt wird ein Visum verweigert, wenn man einen auf der Krim ausgestellten Pass und dort auch den Wohnsitz hat"

Sie erklärte weiter, dass es einfacher wäre ein Visum zu bekommen, wenn sie nicht auf der Krim, sondern auf dem russischen Festland wohnen würde und dort natürlich dauerhaft angemeldet wäre. Aber welch ein Akt für eine Schülerin ohne Einkommen, alleine umzuziehen und zumindest sich ein Zimmer zu finanzieren?

Weiss hierzu vielleicht jemand konkreteres bzw. kann jemand sagen, inwieweit ihre Aussagen zutreffen?

Im Übrigen habe ich ihr an ihrem Wohnort inzwischen ab September Deutschunterricht nach Goethe-Institut Standard organisiert, den ich von hier aus finanziere und wo sie innerhalb von zwei Jahren den B2 Level erreichen kann. Sie möchte ja nun ohnehin erst nach ihrem 18. Geburtstag nach D umsiedeln.

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Antwort #8 - 16.05.2021 um 14:06:05
 
novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:
"Ich werde von der Ukraine keinen Pass bekommen, da meine Eltern in Russland arbeiten, im öffentlichen Dienst"

Denkbar, dass solche Dinge erzählt werden. Schriftlich habe ich so etwas noch nie gesehen und kenne auch keine Erzählung von schriftlichen Belegen.

Es gilt in UKR dasselbe wie in DEU: Nicht immer bekommt man sein Recht ohne jeden Aufwand.
Manchmal muss man sich dafür durchsetzen.

novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:
"Es gab einen Fall, dass jemand von der Krim in der Ukraine einen Pass beantragen wollte und dort direkt verhaftet wurde"

Soll es geben.
Sogar in Deutschland - wenn ein rechtsgültiger Haftbefehl vorliegt.
Hat sie da Sorgen?

novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:
"Kurz gesagt wird ein Visum verweigert, wenn man einen auf der Krim ausgestellten Pass und dort auch den Wohnsitz hat"

Nicht nur dann - siehe oben.

novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:
Sie erklärte weiter, dass es einfacher wäre ein Visum zu bekommen, wenn sie nicht auf der Krim, sondern auf dem russischen Festland wohnen würde und dort natürlich dauerhaft angemeldet wäre. 

Dann besteht die theoretische Chance, dass sie nicht als "Krim-Russin" erkannt wird.

Was die Einreise mit einem nicht anerkannten Reisedokument nach Deutschland immer noch zu einem Verstoß gegen deutsches Ausländerrecht macht, da ein Ausländer nach § 3 AufenthG nur mit einem anerkannten gültigen Reisedokument einreisen darf.


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Antwort #9 - 03.06.2021 um 16:43:38
 
novosibir schrieb am 20.04.2021 um 03:29:57:
da sie ja auf damaligem ukrainischen Gebiet geboren wurde

novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:
Die Situation auf der (inzwischen) russischen Krim

Die Krim war und bleibt völkerrechtlich souverärer Teil der Ukraine, u.a. aus der Sicht drr BRD.
novosibir schrieb am 16.05.2021 um 04:51:16:
"Ich werde von der Ukraine keinen Pass bekommen, da meine Eltern in Russland arbeiten, im öffentlichen Dienst"
"Es gab einen Fall, dass jemand von der Krim in der Ukraine einen Pass beantragen wollte und dort direkt verhaftet wurde"
"Kurz gesagt wird ein Visum verweigert, wenn man einen auf der Krim ausgestellten Pass und dort auch den Wohnsitz hat"

Sie sollte weniger an politisch motivierte Propaganda glauben und lieber dem zuhören, was hier empfohlen wird.
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