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Abgelaufene polnische AE (Gelesen: 3.187 mal)
Errare_humanum_est
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18.04.2021 um 22:19:31
 
Ich habe eine Frage in der Hoffnung hier schnell eine Antwort zu bekommen.

Ein Mann wurde heute in Deutschland bei einer Routinekontrolle angehalten.
Es hat sich dabei herausgestellt, dass er Bürger eines Nicht-EU-Landes ist und seine AE (die ein Jahr lang für ein anderes EU-Land gültig war) bereits vor ca. 2 Monaten abgelaufen war.
Daraufhin hat man den Reisepass des Mannes in polizeiliche Verwahrung genommen, ihn aber vorerst laufen lassen.
Er hat allerdings eine schriftliche Aufforderung in die Hand gedrückt bekommen, direkt am darauffolgenden Tag zu einem Termin bei der zuständigen ABH zu erscheinen.

Das Problem ist nun aber, dass der Termin sehr früh am Montag stattfindet, so dass dem Mann keine Möglichkeit bleibt einen Anwalt vorher zu kontaktieren oder sich anderweitig Hilfe bzw Rat zu holen.

Kann mir bitte jemand schreiben, wie er sich zu verhalten hat, um den Schaden für sich möglichst klein zu halten?

Vielen Dank.
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Errare_humanum_est
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Antwort #1 - 18.04.2021 um 22:30:44
 
Und natürlich noch die Frage:
was ist das wahrscheinlichste Szenario, was bei dem Termin passiert?
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blubb


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Antwort #2 - 19.04.2021 um 00:08:39
 
Errare_humanum_est schrieb am 18.04.2021 um 22:19:31:
Kann mir bitte jemand schreiben, wie er sich zu verhalten hat, um den Schaden für sich möglichst klein zu halten?


Hallo,

dann sollte er sich in der ABH einfinden.

Der Schaden ist schon eingetreten, er ist unerlaubt aufhältig (Straftat) und ausreisepflichtig.

In der ABH wird man ihm die Ausreisepflicht eröffnen und erörtern, wie er dieser nachzukommen hat.
Man wird ihm die Abschiebung androhen.
Sein Pass wird einbehalten bleiben bis zur überwachten Ausreise oder, falls nötig, Abschiebung.

Meldet er sich nicht, wird er in den polizeilichen Fahndungssysteme ausgeschrieben zur "Festnahme - Ausweisung / Abschiebung".
Und da er dann auch schon eimal untergetaucht gewesen wäre, könnte ihm, je nach Richter, dann auch Haft zur Sicherung der Abschiebung drohen.
Mit allem, was dann nachfolgen könnte (Abschiebung, Einreisesperre) etc.

Ein Anwalt wird sowieso nichts Wesentliches daran ändern können.

Gruß
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Errare_humanum_est
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Antwort #3 - 19.04.2021 um 13:34:54
 
Danke.
Er hat heute bei der zuständigen ABH vorgesprochen und erklärt, wie er Deutschland in Kürze verlassen wird.
Daraufhin hat man ihm eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgehändigt.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 19.04.2021 um 15:38:44
 
Ok, also hat man ihm sogar seinen Pass wieder ausgehändigt. Das war dann das geringste denkbare Übel, das ihm bei der ABH zustoßen konnte.
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