Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:Man könnte ein Sprachvisum beantragen, die Sprachkurse muss man dann komplett selber zahlen?
Ja, wer sonst soll das für einen Ausländer zahlen? Dazu sollte erstmal ein gewissen Sprachniveau im Heimatland erworben werden und man bräuchte eine Begründung warum sie diese "Sprache" Deutsch braucht!
https://baku.diplo.de/blob/2017876/d1ca828c226bf1ca2b66962ce3efc103/m-d-sprachkurs-data.pdf
Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:Man könnte ein C-Visum oder Schengen Visum beantragen, und während dieser Zeit schnell einen Deutschkurs machen, nach dessen Ablauf muss man aber auch direkt wieder ausreisen?
Ja, danach muss man wieder ausreisen...
Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:Für ein Arbeitssuche- bzw Arbeitsvisum muss erst ihr Diplom hier in Deutschland anerkannt worden sein, das ist uns soweit bekannt.
Das dürfte bei Juristen vermutlich eher schwierig werden
Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:Sie würde hier keinesfalls dauerhaft auf Staatskosten oder meine Kosten leben wollen, da kann es doch nicht sein, das es Leistungswilligen Einwanderen schwieriger gemacht wird als anderen
Sie darf überhaupt nicht auf Staatskosten leben...sondern sie selbst oder du musst das bezahlen. Steht alles im verlinkten Merkblatt! entweder du machst eine
VE oder sie weißt ein Guthaben auf einem Sperrkonto in Höhe von 11.364,--Euro, von dem monatlich nur 947,--Euro ausgezahlt werden dürfen + dem bezahten Sprachkurs +
KV vor.
Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:Gibt es da einen effektiveren bzw. günstigeren Weg den ich bisher übersehen habe?
Gleich heiraten, denn darauf läuft es doch hinaus, oder?