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Von Aserbaidschan nach Deutschland (Gelesen: 1.874 mal)
Tremblay
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deusch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Von Aserbaidschan nach Deutschland
17.04.2021 um 11:44:30
 
Hallochen erstmal in die Runde,
bei mir handelt es sich um folgenden Sachverhalt, den ich mir durch ewiges Googlen nicht komplett beantworten konnte.
Ich habe jemand in Aserbaidschan kennengelernt, ich würde sie inzwischen als sehr gute Freundin bezeichnen. Sie arbeitet als Anwätin (hat Diplom) dort, hat eine eigene Wohnung, spricht ihre Landessprache, Türkisch und Russisch fließend. Sie äußerte den Wunsch nach Deutschland kommen zu wollen, um die Sprache zu lernen und hier zu arbeiten.
Ich habe versucht mich darüber zu informieren, und habe bisher herausbekommen:

Man könnte ein Sprachvisum beantragen, die Sprachkurse muss man dann komplett selber zahlen? Die sind ja exorbitant teuer finde ich, ich habe bei dem Goethe Institut geschaut da kostet so ein Intensivkurs 1099€, die restlichen kosten wären nicht das Problem wie Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung.
Falls man das macht, habe ich auch widersprüchliche Angaben nach erfolgreichen Abschluss des Sprachkurses gefunden, die einen sagen man kann den Aufenthaltstitel ggf vor Ort ändern, die anderen sagen das geht keinesfalls und sie müsste direkt wieder nach Aserbaidschan und erneut ein Visum beantragen?

Man könnte ein C-Visum oder Schengen Visum beantragen, und während dieser Zeit schnell einen Deutschkurs machen, nach dessen Ablauf muss man aber auch direkt wieder ausreisen?

Für ein Arbeitssuche- bzw Arbeitsvisum muss erst ihr Diplom hier in Deutschland anerkannt worden sein, das ist uns soweit bekannt.

Sie würde hier keinesfalls dauerhaft auf Staatskosten oder meine Kosten leben wollen, da kann es doch nicht sein, das es Leistungswilligen Einwanderen schwieriger gemacht wird als anderen.

Gibt es da einen effektiveren bzw. günstigeren Weg den ich bisher übersehen habe?

Vielen Dank schonmal, und schönes Wochenende
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.04.2021 um 12:06:36
 
Mir fehlt es hier an einem konkreten Plan.

Ihr sollte klar sein, dass sofern nicht ein Ausnahmetatbestand der §§ 112, 112a DRiG greift, ihre juristische Ausbildung nicht als solche in Deutschland anerkannt werden kann. Wenn sie als Volljuristin arbeiten möchte, müsste sie nochmals hier studieren, mit allen Folgen die ein Jurastudium in Deutschland mit sich bringt. Für alles darunter gibt es diverse LLM-Programme, die ein Mindestmaß an Grundkenntnissen vermitteln, aber jenseits von Beratungstätigkeiten keine vollwertige juristische Ausbildung darstellen.

Ohne Sprachkenntnisse gleich einen Sprachkurs in Deutschland zu besuchen ist zwar möglich, traditionell aber weder empfehlenswert noch plausibel gegenüber der jeweiligen Auslandsvertretung begründbar. Hier empfiehlt sich, erstmal im Heimatland das Niveau B1 zu erreichen und es dann im Anschluss mit einem Sprachkurs zu versuchen. Und auch danach sollte eine klare Perspektive bestehen, Studium oder eine konkrete Möglichkeit einer Beschäftigung.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.04.2021 um 12:06:44
 
So ungefähr sieht es aus. Natürlich muss sie eine Weiterbildung, die sie will, selbst bezahlen. In Aserbaidschan ist es möglicherweise preiswerter möglich, es gibt ja auch Online-Angebote zum Deutsch-Lernen.

Eine Anerkennung einer Juristin ist schwierig, weil sie ja nur das einheimische Recht gelernt hat.

Ein Besuchsvisum darf natürlich zu einem Deutschkurs genutzt werden, sie muss natürlich nach dem Besuch ausreisen. Sonst riskiert sie Abschiebehaft, Abschiebung und langjährige Sperre. Das Visum wird mit der Ausländerbehörde nicht abgesprochen, deshalb kann man es in Deutschland auch nicht ändern, sondern nur bei der Botschaft in Baku.

Ansonsten gibt es Möglichkeiten wie Au-Pair oder Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr oder Aufbaustudium, womit sie nach Deutschland kommen könnte. Die Bildungsmöglichkeiten findest Du ab § 16, die Arbeitsmöglichkeiten ab § 18 im Aufenthaltsgesetz.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 17.04.2021 um 12:16:37
 
Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:
Man könnte ein Sprachvisum beantragen, die Sprachkurse muss man dann komplett selber zahlen? 


Ja, wer sonst soll das für einen Ausländer zahlen? Dazu sollte erstmal ein gewissen Sprachniveau im Heimatland erworben werden und man bräuchte eine Begründung warum sie diese "Sprache" Deutsch braucht!

https://baku.diplo.de/blob/2017876/d1ca828c226bf1ca2b66962ce3efc103/m-d-sprachku
rs-data.pdf

Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:
Man könnte ein C-Visum oder Schengen Visum beantragen, und während dieser Zeit schnell einen Deutschkurs machen, nach dessen Ablauf muss man aber auch direkt wieder ausreisen?


Ja, danach muss man wieder ausreisen...

Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:
Für ein Arbeitssuche- bzw Arbeitsvisum muss erst ihr Diplom hier in Deutschland anerkannt worden sein, das ist uns soweit bekannt.


Das dürfte bei Juristen vermutlich eher schwierig werden

Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:
Sie würde hier keinesfalls dauerhaft auf Staatskosten oder meine Kosten leben wollen, da kann es doch nicht sein, das es Leistungswilligen Einwanderen schwieriger gemacht wird als anderen


Sie darf überhaupt nicht auf Staatskosten leben...sondern sie selbst oder du musst das bezahlen. Steht alles im verlinkten Merkblatt! entweder du machst eine VE oder sie weißt ein Guthaben auf einem Sperrkonto in Höhe von 11.364,--Euro, von dem monatlich nur 947,--Euro ausgezahlt werden dürfen + dem bezahten Sprachkurs + KV vor.

Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:
Gibt es da einen effektiveren bzw. günstigeren Weg den ich bisher übersehen habe?


Gleich heiraten, denn darauf läuft es doch hinaus, oder?
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 17.04.2021 um 12:56:29
 
Tremblay schrieb am 17.04.2021 um 11:44:30:
Man könnte ein Sprachvisum beantragen, die Sprachkurse muss man dann komplett selber zahlen? Die sind ja exorbitant teuer finde ich, ich habe bei dem Goethe Institut geschaut da kostet so ein Intensivkurs 1099€, die restlichen kosten wären nicht das Problem wie Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung.

Deshalb könnte sinnvoller und sicher auch preiswerter sein, die grundlegenden Deutschkenntnisse im Heimatland zu erwerben.

http://www.goethe-zentrumbaku.az/de/ds
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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kschmit2
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.04.2021 um 13:27:43
 
hier gibt's auch ein paar Infos: https://www.netzwerk-iq.de/foerderprogramm-iq/fachstellen/fachstelle-beratung-un... (unter Drittstaaten).

Falls sie Spätaussiedlerin ist, greifen zusätzlich noch besondere Regeln.
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