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Remonstration zu Ablehnungsbescheid - Partnerin unverheiratet aus Drittstaat Iran (Gelesen: 5.945 mal)
lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 14.04.2021 um 17:22:49
 
Ich hatte das jetzt so verstanden dass der Visumsantrag scheitern musste weil die VE nicht für die volle Dauer des beantragten Besuchszeitraums ausgestellt war. Das war zwar nicht die alleinige Begründung der Ablehnung (übrigens ist es erstaunlich, dass sie überhaupt so eine detaillierte Ablehnung erhalten hat, hier im Forum liest man meist dass ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde). Aber wenn sie keine ausreichenden eigene Mittel hat (wodurch die VE entbehrlich gewesen wäre) ist der Antrag doch völlig zu Recht schon nur deswegen abgelehnt worden. So ganz weiß ich nicht, was ein Anwalt da remonstrieren soll. Oder soll der Anwalt dabei die neue VE einreichen? Das könnte die Freundin auch selber...Ich vermag nicht zu raten ob ein Anwalt hier weiterhelfen kann.
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GeoLa
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Antwort #16 - 16.04.2021 um 19:53:05
 
lottchen schrieb am 14.04.2021 um 17:22:49:
So ganz weiß ich nicht, was ein Anwalt da remonstrieren soll. Oder soll der Anwalt dabei die neue VE einreichen? Das könnte die Freundin auch selber...Ich vermag nicht zu raten ob ein Anwalt hier weiterhelfen kann.


Nein, der Punkt mit der VE ist ja vermutlich durch die neue VE ausgeräumt aber es geht um die Feststellung der Rückkehrbereitschaft. Da es wenig bis keine materiellen Gründe gibt und auch eine familiäre und/oder berufliche Verwurzelung nicht dargestellt werden kann erhoffen wir uns durch den Anwalt neue Erkenntnisse. Wenn auch nicht nur für diese Remonstration, sondern auch für ggfs. zukünftige Antragsverfahren.
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Steve7
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Antwort #17 - 17.04.2021 um 06:35:55
 
GeoLa schrieb am 16.04.2021 um 19:53:05:
...erhoffen wir uns durch den Anwalt neue Erkenntnisse. Wenn auch nicht nur für diese Remonstration, sondern auch für ggfs. zukünftige Antragsverfahren.


Ich kann in jedem Fall empfehlen Akteneinsicht gem. §27 VWVfG zu beantragen - hierdurch siehst du die Eintragungen und ggf. Fallstricke warum das Visum abgelehnt wurde. Das hat mir sehr viele Erkenntnisse gegeben, so dass ich selbst Remonstrieren konnte. Ob erfolgreich wird sich jedoch noch zeigen.
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DerRalf
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Antwort #18 - 17.04.2021 um 14:01:33
 
GeoLa schrieb am 16.04.2021 um 19:53:05:
Da es wenig bis keine materiellen Gründe gibt und auch eine familiäre und/oder berufliche Verwurzelung nicht dargestellt werden kann erhoffen wir uns durch den Anwalt neue Erkenntnisse. Wenn auch nicht nur für diese Remonstration, sondern auch für ggfs. zukünftige Antragsverfahren.

Also meine ganz ehrliche Meinung ist, dass du hier Geld verschwendest. Solange keine familiäre, berufliche oder materielle (z.B. Landbesitz) Verwurzelung glaubhaft gemacht werden kann, wird das Visum abgelehnt. Auch eine Klage dagegen ist relativ sinnlos, da das zuständige Verwaltungsgericht Berlin der Auslandsvertretung zu dem Thema Rückkehrbereitschaft sehr freie Hand lässt. Auf einigen Seiten von Anwälten habe ich sogar gelesen, dass sie keine Mandantschaft annehmen, wo es sich um den Bereich Rückkehrbereitschaft handelt, da es aussichtslos sei aufgrund der Rechtsprechung.
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