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Remonstration zu Ablehnungsbescheid - Partnerin unverheiratet aus Drittstaat Iran (Gelesen: 5.925 mal)
GeoLa
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10.04.2021 um 12:15:40
 
Liebe Community,
ich bitte Euch herzlichst um Eure Hilfe.
Ich (29 Jahre, deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland) habe vor zwei Jahren auf einer Rundreise durch den Iran meine Partnerin (27 Jahre, iranische Staatsbürgerin, wohnhaft im Iran) kennengelernt mit welcher ich seitdem eine Fernbeziehung führe. Die bisherigen Treffen haben im Iran (zweimal) und in der Türkei (dreimal) stattgefunden.
Zu unserer Beziehung ist zu sagen, dass wir aufgrund der kulturellen, gesellschaftlichen vor allem aber persönlichen Umständen nichts überstürzen wollen und wir noch nicht wissen ob und wo es die Möglichkeit für eine Zukunft für uns beide gibt. Klar ist jedoch, dass auf dem Weg dorthin noch mehrere Besuche in Deutschland, vor allem aber im Iran bei Elhams Familie notwendig sind.
Aufgrund der Möglichkeit zur kurzfristigen Einreise von unverheirateten Partnern aus Drittstaaten haben wir im Februar ein Schengen-Visum für den Maximalzeitraum von 90 Tagen beantragt. Der längere Besuch sollte uns Gewissheit bringen, ob die in “Urlauben“ und über Videoanrufe gelebte Beziehung auch im Alltag Bestand hat. Trotz ausführlicher Dokumentation mit umfangreichen Unterlagen, inklusive Einladungsschreiben, Verpflichtungserklärung, Versicherungen, Flugbestätigungen, Nachweise zur Beziehung etc. wurde das Visum mit folgender Begründung abgelehnt:
3. Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des geplanten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist.

4. Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie in der Lage sind, für die Dauer des geplanten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, ausreichend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts rechtmäßig zu erlangen.

13. Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen.

Die Punkte 3. und 4. Ergeben sich ggfs. aus einer missverständlichen Angabe der Dauer des Aufenthalts auf meiner Verpflichtungserklärung aber der Punkt 13 (Rückkehrbereitschaft) ist bekanntlich bei einer jungen Frau (Beruf CrossFit-Trainerin) ohne Kinder ohne größeren Besitz schwer zu entkräftigen.

Wir werden trotzdem auf jeden Fall außergerichtlich gegen den Ablehnungsbescheid remonstrieren jedoch überlegen wir uns auch, hierbei von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen.

Über sämtliche Erfahrungsberichte und Hinweise zur Remonstration, (ggfs. der Deutschen Botschaft Teheran), Kontakte von empfehlenswerten Anwälten, alternativen Nachweisen der Rückkehrbereitschaft etc. bin ich unglaublich dankbar.

Ich habe schon Stunden über diese Themen recherchiert also ist mir zum Ablauf und Rahmen vieles bekannt, jedoch erhoffe ich mir neue Erkenntnisse, vor allem aber euren Erfahrungen und ggfs. Kontakten.

VIELEN, VIELEN DANK SCHON MAL!
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Antwort #1 - 10.04.2021 um 12:34:33
 
Mal als erste Frage: Was ist denn auf der VE angekreuzt, was nachgewiesen ist (oder auch nicht)?
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Antwort #2 - 10.04.2021 um 14:28:13
 
Eine Remonstartion hilft in der Regel nur, wenn NEUE Aspekte dargegelgt werden, die vorher nicht berücksichtigt wurden.
Punkte 3 und 4: da würde ich eine neue VE abgegebn.

GeoLa schrieb am 10.04.2021 um 12:15:40:
Punkt 13 (Rückkehrbereitschaft) ist bekanntlich bei einer jungen Frau (Beruf CrossFit-Trainerin) ohne Kinder ohne größeren Besitz schwer zu entkräftigen.

auch bei einer jungen Frau ohne Kinder und ohne größeren Besitz sollte es Argmente für die Rückreise geben. Sie muss sie nur darlegen. Wenn man gleich aufgibt und nichts dazu schreibt, hat man aber keine guten Karten.
Was das für Argument sind, müsst Ihr wissen.
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Antwort #3 - 10.04.2021 um 19:23:12
 
lottchen schrieb am 10.04.2021 um 12:34:33:
Mal als erste Frage: Was ist denn auf der VE angekreuzt, was nachgewiesen ist (oder auch nicht)?


Also auf der VA ist "Die finazielle Leistungsfähigkeit des/der Verpflichtungserklärenden wurde nachgewiesen" markiert, jedoch gibt es eine Abweichung von der Dauer auf der VA zu dem Visumsantrag. Deshalb vermute ich, dass Punkt 3 + 4 angegeben worden sind. Ich habe für die Remonstration bereits eine neue VA ausstellen lassen mit Reisedauer 90 Tage.
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Antwort #4 - 10.04.2021 um 19:29:32
 
erne schrieb am 10.04.2021 um 14:28:13:
auch bei einer jungen Frau ohne Kinder und ohne größeren Besitz sollte es Argmente für die Rückreise geben. Sie muss sie nur darlegen. Wenn man gleich aufgibt und nichts dazu schreibt, hat man aber keine guten Karten.
Was das für Argument sind, müsst Ihr wissen


Die VE habe ich bereits neu ausgestellt wie auch von dir empfohlen und selbstverständlich geben wir nicht auf aber wir haben aufgrund fehlender "Nachweise" bereits sehr ausführlich geschrieben. Hier das Schreiben bezüglich , dass mit dem Antrag eingereicht wurde um unsere Situation besser zu verstehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Vervollständigung der Unterlagen für das beantragte Schengen-Visum ist ein Nachweis
sozioökonomischer Stabilität notwendig anhand dessen beurteilt werden kann, ob der Antragsteller die
Absicht hat, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums zu verlassen.
Ein Nachweis über größere Geldbeträge oder Immobilien kann ich nicht belegen und Kinder habe ich nicht.
Eine glaubhafte Rückkehrbereitschaft ergibt sich aus der objektiven Betrachtung meiner Lebensumstände,
welche ich Ihnen hiermit näherbringen möchte.
Ich liebe meine Familie, vor allem meine Eltern, meine Geschwister, meine Nichte, meinen Neffen, meine
Freunde und meine Heimat. Diese Liebe besteht mein ganzes Leben.
Auch meinen ausgeführten Beruf, für welchen ich studiert habe und meine Kundinnen liegen mir
unglaublich am Herzen.
Doch vor bald zwei Jahren habe ich eine weitere große Liebe erfahren, die zu meinem Partner M.. Niemals zuvor habe ich gedacht, dass ich meine Heimat auf Dauer verlassen könnte und auch
jetzt weiß ich nicht ob dies der Fall sein wird.
Was ich aber weiß ist, dass wir seit Anbeginn unserer Beziehung nichts überstürzen und keine vorschnellen
Entscheidungen treffen, weil zu viel für uns beide auf dem Spiel steht. Unser Ziel ist es nicht
schnellstmöglich zusammenzuziehen, sondern wir wollen ein solides Fundament, auf dem wir aufbauen
können. Hierzu ist mehr als ein Aufenthalt in Deutschland notwendig und weitere Besuche von M. im
Iran müssen folgen. Wir brauchen die Zustimmung und die Unterstützung unserer beiden Familien.

Wir haben uns mehrmals im Ausland und im Iran getroffen, nach erst über einem Jahr hat das erste
Kennenlernen mit meiner Familie stattgefunden jedoch war die Zeit viel zu kurz. Es braucht weitere
Gespräche mit meinen Eltern und näheres Kennenlernen meiner Heimat bevor wir zusammen entscheiden,
wo wir die gemeinsame Zukunft beginnen möchten.
Wir wissen nicht ob wir eine Zukunft im Iran, in Deutschland oder im Ausland haben werden aber wir wissen,
dass wir davon noch ein Stück weit entfern sind. M. hat vor 4 Monaten begonnen Farsi zu lernen und
auch ich möchte während meines Besuchs in Deutschland Deutsch lernen. Mein begonnener
Deutschunterricht im Iran musste aufgrund der Pandemie bereits nach kurzer Zeit unterbrochen werden.

Wir müssen Schritt für Schritt gehen, genauso wie es bisher passiert ist. Insgesamt fünfmal haben wir uns
im Zeitraum April 2019 bis Januar 2021 getroffen neben Hunderter Stunden Telefonate, Videoanrufe und
unendlichen Nachrichten. Dies ist ein Beleg dafür sein, dass wir uns Zeit nehmen um einander
kennenzulernen.Sie sehen aber an der Chronik unserer Beziehung, dass wir uns Zeit geben und keine
übereiligen Entscheidungen treffen, um unsere Zukunft zu gefährden.
Falls dies Erklärung nicht ausreichend sollte, bitte ich Sie mir aufzuzeigen welche Möglichkeiten es gibt,
die sozioökonomischer Stabilität nachzuweisen außer von finanziellem Besitz oder eigener Kinder.
Vielen Dank für die Betrachtung der Lebenssituation meiner Person und die meines Partners.

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Antwort #5 - 11.04.2021 um 08:21:12
 
GeoLa schrieb am 10.04.2021 um 19:29:32:
Ich liebe meine Familie, vor allem meine Eltern, meine Geschwister, meine Nichte, meinen Neffen, meine
Freunde und meine Heimat. Diese Liebe besteht mein ganzes Leben.
Auch meinen ausgeführten Beruf, für welchen ich studiert habe und meine Kundinnen liegen mir
unglaublich am Herzen.

Das ist kein nachweis...besonders nicht wenn man dieses schreibt

GeoLa schrieb am 10.04.2021 um 19:29:32:
Doch vor bald zwei Jahren habe ich eine weitere große Liebe erfahren, die zu meinem Partner M. Niemals zuvor habe ich gedacht, dass ich meine Heimat auf Dauer verlassen könnte und auch
jetzt weiß ich nicht ob dies der Fall sein wird.

Wenn man die Entscheidung zu Libe zu Nr. 2 fällt gibt man seine "Liebe" zu Nr. 1 ja eh auf...also eher kontraproduktiv zur Aussage der Rückkekhrwilligkeit! Dazu würde ich hier keine Klarnamen posten

GeoLa schrieb am 10.04.2021 um 19:29:32:
Was ich aber weiß ist, dass wir seit Anbeginn unserer Beziehung nichts überstürzen und keine vorschnellen
Entscheidungen treffen, weil zu viel für uns beide auf dem Spiel steht. Unser Ziel ist es nicht
schnellstmöglich zusammenzuziehen, sondern wir wollen ein solides Fundament, auf dem wir aufbauen
können. Hierzu ist mehr als ein Aufenthalt in Deutschland notwendig und weitere Besuche von M. im
Iran müssen folgen. Wir brauchen die Zustimmung und die Unterstützung unserer beiden Familien.

Dafür gibt es aber kein Visum!!!



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« Zuletzt geändert: 11.04.2021 um 14:15:21 von Mick » 
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Antwort #6 - 11.04.2021 um 10:21:20
 
Ich stehe gerade in vergleichbarer Situation, dass meine Freundin ein Schengen-Visum beantragt und es schier unmöglich ist den Punkt 13 "fehlender Rückreisewille" zu entkräften.

Nach meiner bisherigen Erfahrung funktioniert das gerade so nicht:
GeoLa schrieb am 10.04.2021 um 19:29:32:
Dies ist ein Beleg dafür sein, dass wir uns Zeit nehmen um einander kennenzulernen. Sie sehen aber an der Chronik unserer Beziehung, dass wir uns Zeit geben und keine
übereiligen Entscheidungen treffen, um unsere Zukunft zu gefährden.
Falls dies Erklärung nicht ausreichend sollte, bitte ich Sie mir aufzuzeigen welche Möglichkeiten es gibt,
die sozioökonomischer Stabilität nachzuweisen außer von finanziellem Besitz oder eigener Kinder.


Alleine aus diesen obigen Gründen wird das Visum regelmäßig verweigert - wie @deerhunter schon schrieb: Dafür gibt es kein "Besuchsvisum".

Wenn du Punkt 3+4 entkräften kannst würde ich versuchen den Besuchszweck anders darzulegen und vor allem die Besuchszeit massiv zu verkürzen. Ich würde versuchen erstmal ein Visum für einen "Urlaub" zu bekommen, also für einen Zeitraum von 2-3 Wochen.

Diesen Wunsch entsprechend begründen (Urlaubszweck - Reisedokumente/Hotelbuchungen etc.) und vor allem Darlegen, dass deine Freundin in dieser Zeit Urlaub hat, sich extra Zeit genommen hat und anschließend wieder Termine und Verpflichtungen hat. Dies muss sehr ausführlich erfolgen.

Ich hatte Kontakt zu einem Anwalt, der mir das so dargelegt hatte.

3 Monate Visum wird sie kaum bekommen - auch die 2-3 Wochen sind recht unwahrscheinlich. Das mag ungerecht sein, ist aber in vielen AV traurige Realität.

Eventuell finden sich andere Möglichkeiten für ein Visum, wie Arbeit, Studium, Au-Pair oder ähnlich.

Ich persönlich glaube nicht, dass eine Remonstration wie von dir bisher vorgetragen erfolgreich sein wird.
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Antwort #7 - 11.04.2021 um 10:45:12
 
GeoLa schrieb am 10.04.2021 um 19:29:32:
Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Vervollständigung der Unterlagen für das beantragte Schengen-Visum ist ein Nachweis
sozioökonomischer Stabilität .....
Vielen Dank für die Betrachtung der Lebenssituation meiner Person und die meines Partners.


Das war ein bisschen zu dick aufgetragen
... die Liebe zur Familie ist kein Rückkehrgrund, wenn gleichzeitig in Aussicht gestellt wird, wegen Heirat nach D zu immigireren.

Wewegen sollte sie nach dem Besuch zurückkehren und nicht in D bleiben? *DAS* müsst Ihr darlegen.
Mögichkeit zur Argumentation:
a) sie hat die Option über eine Heirat nach D zu immigireren, braucht also nicht nach einem Besuch in D zu bleiben
b) Euch ist bekannt, dass sie ohne entsprechendes Visum keine AE in D bekommen wird und daher sowieso zurückkehren muss, um das Eheschliessungsvisum zu beantragen
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Antwort #8 - 11.04.2021 um 10:59:48
 
Steve7 schrieb am 11.04.2021 um 10:21:20:
Alleine aus diesen obigen Gründen wird das Visum regelmäßig verweigert - wie @deerhunter schon schrieb: Dafür gibt es kein "Besuchsvisum".

Wenn du Punkt 3+4 entkräften kannst würde ich versuchen den Besuchszweck anders darzulegen und vor allem die Besuchszeit massiv zu verkürzen. Ich würde versuchen erstmal ein Visum für einen "Urlaub" zu bekommen, also für einen Zeitraum von 2-3 Wochen.

Diesen Wunsch entsprechend begründen (Urlaubszweck - Reisedokumente/Hotelbuchungen etc.) und vor allem Darlegen, dass deine Freundin in dieser Zeit Urlaub hat, sich extra Zeit genommen hat und anschließend wieder Termine und Verpflichtungen hat. Dies muss sehr ausführlich erfolgen.

Ich hatte Kontakt zu einem Anwalt, der mir das so dargelegt hatte.

3 Monate Visum wird sie kaum bekommen - auch die 2-3 Wochen sind recht unwahrscheinlich. Das mag ungerecht sein, ist aber in vielen AV traurige Realität.

Eventuell finden sich andere Möglichkeiten für ein Visum, wie Arbeit, Studium, Au-Pair oder ähnlich.

Ich persönlich glaube nicht, dass eine Remonstration wie von dir bisher vorgetragen erfolgreich sein wird.


Hallo Steve,

danke für deine Nachricht. meinst du damit, dass wir einen neuen Antrag stellen sollen mit diesem kürzeren Reisezeitraum oder im Rahmen des Remonstrationsverfahren? Nachdem du die Erfolgschance als eher gering einschätzt, würdest du uns vermutlich auch nicht zum Rechtsbeistand durch einen Anwalt empfehlen?

Danke schon mal für deine Antwort.
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Antwort #9 - 11.04.2021 um 11:29:29
 
erne schrieb am 11.04.2021 um 10:45:12:
a) sie hat die Option über eine Heirat nach D zu immigireren, braucht also nicht nach einem Besuch in D zu bleiben
b) Euch ist bekannt, dass sie ohne entsprechendes Visum keine AE in D bekommen wird und daher sowieso zurückkehren muss, um das Eheschliessungsvisum zu beantragen


Hallo Erne, auch dir vielen Dank für das Feedback. Das ist ein guter Ansatz den du hier aufzeigst. Wir haben wie es aussieht beim ersten Versuch nicht verstanden worauf es wirklich ankommt aber egal. Auch hier die Frage. Würdest du empfehlen die Remonstration zu starten oder neu zu beantragen? Bist du auch der Meinung, dass 3 Monate unrealistisch sind? Ich schreibe mal kurz wieso wir die Maximaldauer beantragt haben. Das habe ich auch in meinem Einladungsschreiben mit aufgeführt:

"Wir müssen wissen, ob unsere Beziehung und die Liebe die start genug waren, um die lange Zeit der Fernbeziehung auszuhalten auch im Alltag Bestand haben. Ursprünglich war geplant, dass sie mich mehrmals für kürzere Zeiträume á ca. 4 Wochen besucht, jedoch ist dies aus unserer Sicht während dieser sich immer weiter veränderten Pandemie nicht klug und wir sollten die Reisen in Form von Flügen auf ein Minimum reduzieren. Deshalb haben wir uns entschieden einen längeren Aufenthalt vom ....... (90 Tage) zu beantragen. ..... "
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Antwort #10 - 11.04.2021 um 13:07:12
 
GeoLa schrieb am 11.04.2021 um 11:29:29:
Bist du auch der Meinung, dass 3 Monate unrealistisch sind?


kommt auf ihre Visahistorie an.
Hat sie bereits Schengenvisa gehabt und ist immer rechtzeitig ausgereist -- wenn ja, können auch 3 Monate beantragt und gegeben werden.
Hat sie keine Visahistorie, sollte man klein anfangen, so 1-3 Wochen, je nachdem wieviel Urlaub in dem Land üblich sind.

Eure Begründung für die 3 Monate ist unerheblich, da Visum für diesen nicht vorgesehen ist. Klar kann man einen Besuch dafür "gebrauchen", aber es ist nun mal ein Besuchsvisum.
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Antwort #11 - 11.04.2021 um 13:31:50
 
erne schrieb am 11.04.2021 um 13:07:12:
kommt auf ihre Visahistorie an.
Hat sie bereits Schengenvisa gehabt und ist immer rechtzeitig ausgereist -- wenn ja, können auch 3 Monate beantragt und gegeben werden.
Hat sie keine Visahistorie, sollte man klein anfangen, so 1-3 Wochen, je nachdem wieviel Urlaub in dem Land üblich sind.

Eure Begründung für die 3 Monate ist unerheblich, da Visum für diesen nicht vorgesehen ist. Klar kann man einen Besuch dafür "gebrauchen", aber es ist nun mal ein Besuchsvisum.


Und sollen wir das in der Remonstration ""anfragen" oder ist das nur in Verbindung mit einem neuen Antrag möglich?
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Antwort #12 - 11.04.2021 um 19:19:19
 
GeoLa schrieb am 11.04.2021 um 10:59:48:
dass wir einen neuen Antrag stellen sollen mit diesem kürzeren Reisezeitraum oder im Rahmen des Remonstrationsverfahren? Nachdem du die Erfolgschance als eher gering einschätzt, würdest du uns vermutlich auch nicht zum Rechtsbeistand durch einen Anwalt empfehlen?

Ich kann nicht das beurteilen, aber ich vermute du kannst im Rahmen der Remonstration auch die Dauer des Visums verkürzen.

Grundsätzlich denke ich, dass es sicherlich sinnvoll sein kann für eine *gute* Remonstration anwaltliche Hilfe zu nutzen. Dieser kennt vielleicht ein paar gute Formulierungen und Fallstricke, die du sonst nur mit Try-And-Error herausbekommst. Wenn dir das Visum wichtig ist merkt das die AE an einer guten R., weil dies sicher auch die Grundlage für die anschließende Klage darstellen wird/kann. Allerdings musst du auch die Kosten im Auge behalten.

GeoLa schrieb am 11.04.2021 um 13:31:50:
Und sollen wir das in der Remonstration ""anfragen" oder ist das nur in Verbindung mit einem neuen Antrag möglich?

Ich denke ausführlich die gewünschte Änderung darlegen und begründen.

erne schrieb am 11.04.2021 um 10:45:12:
Wewegen sollte sie nach dem Besuch zurückkehren und nicht in D bleiben? *DAS* müsst Ihr darlegen.
Mögichkeit zur Argumentation:
a) sie hat die Option über eine Heirat nach D zu immigireren, braucht also nicht nach einem Besuch in D zu bleiben
b) Euch ist bekannt, dass sie ohne entsprechendes Visum keine AE in D bekommen wird und daher sowieso zurückkehren muss, um das Eheschliessungsvisum zu beantragen

Sehr interessante Gedanken, vielen Dank - so habe ich das noch nicht gesehen.
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Antwort #13 - 11.04.2021 um 19:25:23
 
GeoLa schrieb am 11.04.2021 um 13:31:50:
Und sollen wir das in der Remonstration ""anfragen" oder ist das nur in Verbindung mit einem neuen Antrag möglich? 



Eine Remonstration wie oben wird kaum etwas bringen...die Chancen mit einem Anwalt sind etwas höher, aber vermutlich auch gering...dem entgegen stehen Kosten in Höhe von ca. 600 € + x für den Anwalt

Ich würde einen neuen Antrag in der typischen Länge des Urlaubs im Iran /vermutlich 20 Tage) stellen und dann bei ablehnung remonstrieren
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Antwort #14 - 14.04.2021 um 16:51:04
 
Hallo,

vielen Dank für all Eure Kommentare und Hinweise. Wir werden vermutlich für die Remonstration einen Anwalt nehmen. Auch wenn die Erfolgschance gering ist erhoffen wir uns neue Erkenntnisse für den gesamten Visumsprozess.

Über weitere Rückmeldung würden wir uns trotzdem freuen.
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