skynex schrieb am 10.04.2021 um 00:47:17:I am currently over that limit (but thats not my fault as my application is yet to be determined), is that a problem?
Da Du ja Sprachkenntnisse auf dem Niveau "B2" besitzt, erlaube ich mir, auf Deutsch zu antworten.
Ja, ist es möglicherweise.
Mit einer nationalen, ungarischen Aufenthaltserlaubnis o.ä. kannst Du Dich bestenfalls zu Kurzaufenthalten von max. 90 Tagen in einem (beliebigen) Zeitraum von 180 Tagen in anderen Schengenstaaten aufhalten.
Eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland ist über die deutsche Vertretung in Ungarn zu beantragen (Nationales Visum für Deutschland).
Als syrischer Staatsangehöriger fällst Du auch in keine Privilegierung nach der
AufenthV, so dass eine Beantragung aus Deutschland heraus möglich wäre.
Die Erlaubnisfiktion Deiner unzulässigen Antragstellung auf Erteilung einer
AE hier ist m.M. nach nicht eingetreten, da es an einem rechtmäßigen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung mangelte -
es sei denn, Du kannst Deine Abwesenheit im Zeitraum vom 6.12.20 bis 28.01.21 belegen.
Angesichts Deiner sich schon widersprechenden Angaben hier:
Zitat:I moved to Germany on the 30th of Nov 2020,...
...
On the 6th of Dec 2020 after waiting for almost a month I decieded to leave Germany ...
würde ich aber empfehlen, aussagekräftige Belege für diese angebliche Abwesenheit vorzulegen. Irgendwelche Onlinereservierungen bei Mietwagenfirmen an einzelnen Tagen dürften allein Zweifel eher nicht ausräumen.
Falls die
ABH bei ihrer Einschätzung bleibt / bleiben kann, dass Du Dich zum Zeitpunkt Deiner Antragstellung hier unerlaubt aufgehalten hast, fällst Du nicht in die Erlaubnisfiktion und bist ausreisepflichtig.
Die von der
ABH eingeräumte 3-Wochen-Frist ist in meinen Augen für den angestrebten Zweck großzügig bemessen.
Ob Du ein Problem hast (Ausreisepflicht, unerlaubter Aufenthalt), wird letztendlich damit stehen und fallen, dass Du Deine vorgebliche Abwesenheit im Zeitraum von 06.12.20 bis 28.01.21 plausibel belegen kannst.
Die Frage der Erteilung einer
AE für Deutschland bleibt davon erst einmal unberührt, ist aber auf diesem Weg (aus DEU heraus), wie bereits geschildert, nicht vorgesehen.
(Es sei denn, ich hätte neuere Entwicklungen diesbezüglich verschlafen)
Gruß