Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab (Gelesen: 1.971 mal)
Continuity
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kanadisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
06.04.2021 um 22:47:50
 
Hallo zusammen,

Nun, ich bin auf mein Alptraumszenario gestoßen:

Meine Aufenthaltserlaubnis läuft am 17. April ab (ich habe meine Unterlagen im letzten Monat gesendet, aber noch nicht einmal eine Fiktionsbescheinigung erhalten) und meine ALGII-Leistungen sind am 31. März abgelaufen.

Ich stehe vor einem echten Henne-Ei-Problem: Einerseits wird das Jobcenter meine ALGII-Leistungen nicht ohne eine erneute Aufenthaltserlaubnis verlängern.  Andererseits werde ich wahrscheinlich keine Fiktionsbescheinigung erhalten, wenn ich nicht nachweise, dass ich jeden Monat Geld zum Leben bekomme.

Ich weiß wirklich nicht, wie ich dieses Problem lösen soll.  Ich weiß nur, dass ich hier in München bleiben und einen anderen Job finden möchte (ich habe die letzten 15 Monate gesucht).

Irgendwelche Ratschläge zur Lösung dieses Problems, damit ich Deutschland nicht verlassen muss?  Vielen Dank!!!

(PS: Ich bin Kanadier, daher bekomme ich leider nicht die Vorteile von EU-Bürgern und habe immer noch nicht genügend Rentenbeiträge geleistet, um mich für eine Niederlassungserlaubnis zu qualifizieren, obwohl ich seit Januar 2012 in Deutschland lebe.)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Antwort #1 - 06.04.2021 um 23:21:50
 
Continuity schrieb am 06.04.2021 um 22:47:50:
Irgendwelche Ratschläge zur Lösung dieses Problems, damit ich Deutschland nicht verlassen muss?


Sieht schlecht aus. Du hast anscheinend keine AE, bei der das Erfordernis des gesicherten LU entbehrlich wäre. Selbst bei ALG II-Bezug wäre die AE daher nicht verlängerbar, da der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln bestritten werden kann.

Konkreter wird es nur, wenn uns den Paragraphen nennst, dem deine AE zugrundeliegt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Continuity
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kanadisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Antwort #2 - 07.04.2021 um 00:19:51
 
Zitat:
Sieht schlecht aus. Du hast anscheinend keine AE, bei der das Erfordernis des gesicherten LU entbehrlich wäre. Selbst bei ALG II-Bezug wäre die AE daher nicht verlängerbar, da der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln bestritten werden kann.

Konkreter wird es nur, wenn uns den Paragraphen nennst, dem deine AE zugrundeliegt.


weinend

Lautet meine AE:

„18 ABS., 4 S. 1
Beschäftigung gestattet.
Selbstständige Tätigkeit nicht gestattet.“
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Antwort #3 - 07.04.2021 um 00:22:21
 
Ich muss leider bei meiner Einschätzung bleiben. Nicht nur, dass es an der mangelnden Sicherung des Lebensunterhalts fehlt, hier kommt noch die spezielle Verlängerungsvoraussetzung einer (qualifizierten) Beschäftigung hinzu.

Mehr als einen coronabedingten Aufschub solltest du nicht erwarten. Du solltest schnell eine Stelle finden, die deinen LU sichert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Continuity
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kanadisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Antwort #4 - 07.04.2021 um 01:24:44
 
Würde ich nicht einmal eine Fiktionsbescheinigung erhalten, die drei Monate gültig ist?  Ich habe vorher während anderer Perioden der Arbeitslosigkeit, und es würde mir erlauben, weiterhin ALGII zu erhalten, bis ich einen neuen Job finde ...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
engelchen+
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Antwort #5 - 07.04.2021 um 01:43:16
 
Seit wann bist Du arbeitslos? Wie wahrscheinlich ist es, dass Du in absehbarer Zeit eine neue Arbeitsstelle findest?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Antwort #6 - 07.04.2021 um 09:42:16
 
Continuity schrieb am 07.04.2021 um 01:24:44:
Würde ich nicht einmal eine Fiktionsbescheinigung erhalten, die drei Monate gültig ist? 

Du bekommst eine Fiktionsbescheinigung, solange über deinen Antrag nicht entschieden wurde. Dieses Recht steht dir erstmal zu.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis und ALGII laufen gleichzeitig ab
Antwort #7 - 08.04.2021 um 11:07:38
 
Continuity schrieb am 07.04.2021 um 01:24:44:
Würde ich nicht einmal eine Fiktionsbescheinigung erhalten, die drei Monate gültig ist?  Ich habe vorher während anderer Perioden der Arbeitslosigkeit, und es würde mir erlauben, weiterhin ALGII zu erhalten, bis ich einen neuen Job finde ...


Grundsätzlich: Eine Fiktionsbescheinigung bescheinigt, dass der Verlängerungsantrag (oder ein anderer Antrag) gestellt wurde und der alte Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung weiter gilt.

Die Ausländerbehörde kann dann mit der Entscheidung drei Monate warten, damit Du Deine Voraussetzungen für die Verlängerung schaffen kannst, das wäre ein Arbeitsvertrag. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen, dann ist die Fiktionsbescheinigung erledigt.

Grundsätzlich: Wenn Du den Aufenthaltstitel oder die Verlängerung haben willst, musst Du nachweisen, dass Du die Voraussetzungen erfüllst.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema