Hallo zusammen,
war lange hier nicht.mehr präsent
Freue mich umso mehr auf alte Bekannten:)
Folgende Situation: Person A hat ukrainische Staatsangehörigkeit, ist.mit einem deutschen seit 2011 verheiratet, verfügt allerdings über kein eigenes Einkommen. Person B ( der deutscher Ehegatte) hat ausreichend Einkommen für die ganze Familie. Sozialleistungen werden nicht bezogen. Der Sohn des Deutschen hat ebenfalls die ukrainische Staatsangehörigkeit und sollte zusammen mit der Ehefrau mit eingebürgert werden.
1. Kann die Person A die Einbürgerung ohne eigenes Einkommen in die Wege leiten? ( weitere Voraussetzungen gelten als erfüllt)
2. Da nach der Einbürgerungszusicherung, man noch aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit austreten muss ( dauert in der Regel 2 Jahre) und es sich inzwischen was in Den persönlichen Verhältnissen ändern sollte ( Jobverlust der Person B - Sozialleistungen oder.sonstwas) kann es doch theoretisch passieren, dass man dann Staatenlos wird? Also keine Ukrainische mehr, da ausgetreten und keine Deutsche, da nach der erneuten Prüfung der persönlichen Verhältnisse abweichendes festgestellt wird... Was macht man in so einem Fall?
3. Da zum Zeitpunkt des Geburts des Kindes Person B Ukrainer gewesen iT, hat auch das Kind mit der Geburt in der Ukraine automatisch die ukrainische Staatsbürgerschaft erworben und somit Ukrainer. Gilt hier die Einbürgerung unter der allgemeneinen Voraussetzungen oder gibt es hier Erleichterung, da letztlich trotzdem Sohn eines Deutschen....???
Vielen Dank im Voraus.
VG