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Familienzusammenführung, Trennung: Wohnung? (Gelesen: 2.446 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.04.2021 um 16:03:55
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Wenn Trennung vor 3 Jahren passiert ist bzw. nach 6 Monat und der Ehegatte mit Familienzusammenführung Visum nach Deutschland gekommen ist und auszieht nach der Trennung wo kann er untergebracht werden ?
Danke

Lg
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 06.04.2021 um 16:15:44
 
Du müsstest etwas klarer schreiben, worum es geht.

Eine "Unterbringung" ist nur vorgesehen, wenn jemand einen Asylantrag stellt oder in die Psychiatrie eingewiesen wird.

Wer sich trennt und auszieht, muss eine eigene Wohnung oder ein Zimmer mieten. Manchmal gibt es die Möglichkeit, als Obdachloser in einem Wohnheim oder Wohncontainer der Stadt untergebracht zu werden.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.04.2021 um 16:23:20
 
Er hat kein Antrag gestellt und ist ausgezogen und wohnt bei einem Freund.
Er ist familienzusammenführung Visum gekommen aber ist in Deutschland 6 Monate und hat sich getrennt von Ehefrau
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 06.04.2021 um 18:49:07
 
Dann muss er entweder eine Wohnung / Zimmer suchen und sich dort anmelden.

Oder er reist ins Herkunftsland zurück – bleiben kann er ja mit dem Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung sowieso nicht, weil er sich getrennt hat. Falls er einen anderen Aufenthaltstitel bekommen kann (er müsste ja die Voraussetzungen dafür erfüllen), kann er den beantragen. Wenn er es nicht genau weiß, sollte er zu einer Migrationsberatung gehen (findert er über die Suche im Internet).

Untergebracht wird er nicht, darum muss er sich selbst kümmern.
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