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Freizügigkeitsbescheinigungen (Gelesen: 2.004 mal)
Errare_humanum_est
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i4a rocks!


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31.03.2021 um 09:29:36
 
Ich habe mitbekommen, dass einige JobCenter in Deutschland angefangen haben massenhaft Briefe an Leistungsbezieher von ALG 2 zu versenden, die aus anderen EU Ländern stammen.
In diesen Briefen wird man aufgefordert Freizügigkeitsbescheinigungen einzureichen, die  bei der jeweils zuständigen ABH zu beantragen sind.
Andernfalls wird mit Leistungseinstellung gedroht.

Ich habe mal in den Gesetzen gestöbert und festgestellt, dass die Freizügigkeitsbescheinigung als solche bereits im Januar 2013 abgeschafft wurde, eben um die Diskriminierung anderer EU-Bürger auszuschließen.

Verstehe ich da etwas nicht?
Kann mir jemand weiterhelfen?

LG
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ninnschen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 31.03.2021 um 11:25:32
 
Ich bin mir fast sicher, dass nicht die Freizügigkeitsbescheinigung sondern eine Daueraufenthalts"bescheinigung" als Nachweis des Bestehens des Daueraufenthaltsrechtes gemeint ist. Sobald EU-Bürger das Daueraufenthaltsrecht haben, können sie ohne Einschränkungen Leistungen beziehen. Sofern sie eben keinen Nachweis vorlegen können und das Daueraufenthaltsrecht nicht haben, dürfen sie nur Leistungen vom Jobcenter beziehen, sofern eine Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht (arbeitet man z.B. gar nicht, dann würde das Jobcenter die Zahlung einstellen.)
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SimonB
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Antwort #2 - 31.03.2021 um 14:54:39
 
Errare_humanum_est schrieb am 31.03.2021 um 09:29:36:
dass die Freizügigkeitsbescheinigung als solche bereits im Januar 2013 abgeschafft wurde,
Nein, das ist nicht so. Allerdings wollen die JC  im Rahmen der Mitwirkung nach § 60ff SGB I einen Nachweis des Aufenthaltsrechts von der ABH   sehen.
Ansonsten greift nach § 7(Abs.1, Satz 2, Nr.2a) SGB II  der Leistungsausschluss.

Dass Aufenthaltsrecht eines EU-Ausländers ergibt sich damit aus dem Aufenthaltsgrund. Diesen bescheinigt ggfls. die ABH.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 31.03.2021 um 15:23:22
 
Auf der offiziellen Seite von Dresden z.B. steht zu diesem Thema:
"Eine Freizügigkeitsbescheinigung wird nicht ausgestellt. Familienangehörige von Nicht-Unionsbürgern erhalten jedoch Aufenthaltskarten."

Und wenn ich hier lese:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%BCgigkeitsbescheinigung_(Deutschland)
wurde die Freizügigkeitsbescheinigung doch mit Wirkung zum 29.01.2013 ersatzlos abgeschafft.
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SimonB
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Antwort #4 - 31.03.2021 um 18:26:13
 
Es wird ja auch keine FZ-Bescheinigung ausgestellt. Es geht um die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.
Der Fragesteller fragte für EU-Ausländer mit SGB II-Leistungen.

Die Jobcenter fordern von Leistungsbeziehern, die EU-Ausländer sind, solche Nachweise über ihr  Aufenthaltsrecht.
Stellt die ABH diesen Nachweis aus, gewährt das JC weiterhin Leistungen.
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Errare_humanum_est
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 01.04.2021 um 05:07:54
 
Danke euch allen.
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