Benötigt wird eine Aufenthaltskarte als Nachweis der Freizügigkeit und wer zur
ABH geht und dort entsprechende Angaben machen, beantragt damit auch konkludent eine Aufenthaltskarte. Man sollte hier nicht auf dem Wortlaut des Gesetzes verharren, weil die Ausstellung vom Amtswegen an die Behörde gerichtet ist, die Angaben als Antrag als zu verstehen. Für den Betroffenen, der hier die Ehefrau des
TS ist, völlig uninteressant.
Insoweit sollte hier aufgrund des besonderen Falls der
ABH gegenüber ausdrücklich klargestellt werden, dass keine
AE nach dem
AufenthG sondern eine Aufenthaltskarte gewünscht wird. Sonst kommt die
ABH noch auf die Idee,
A1 und womöglich ein Visumverfahren zu fordern obwohl das nicht notwendig ist.
Erst falls die
ABH feststellt, dass keine Freizügigkeit vorliegt, gelangt man zum
AufenthG - soweit sind wir hier aber noch überhaupt nicht.
quan2708 schrieb am 02.04.2021 um 01:52:58:Für eine Aufenthaltskarte nach FreizügG/EU ist meine Frau die Antragsteller oder ich?
Kann der Antrag gestellt werden, ohne meine Frau hier zu sein?
Oder kann meine Frau in die Zeit zwischen Antragsstellung und Antragsgenehmigung einige Zeit in Ausland zu sein?
Mach es doch nicht kompliziert: Geht zur
ABH, macht die Angaben und stellt klar, dass ihr eine Aufenthaltskarte wollt und verzichtet solange die Karte nocht nicht da ist, auf unnötige Auslandsreisen. Falls eine Reise unbedingt notwendig sein sollte, verreist gemeinsam.
quan2708 schrieb am 02.04.2021 um 01:52:58:so das sie nicht die 90 Tage in Schengen überschreit, wenn sie sagen das Antragsbescheinigung dient nicht am Grenzübergang)
Sie muss nicht ausreisen, nur weil die 90 Tage aufgebraucht sind - das ist irrelevant und ihr Aufenthalt wird nicht "illegal" wenn sie länger als 90 Tage am Stück in Deutschland ist. Dir wurde jetzt mehrmals erzählt, dass deine Frau ein Aufenthaltsrecht bereits jetzt zusteht und nur noch eine Bescheinigung in Form der Aufenthaltskarte ausgestellt werden muss. Nur aus Angst um einen "illegalen" Aufenthalt ist KEINE Ausreise aus Deutschland bzw. dem Schengenraum notwendig.