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Besucher-Visum für die Schwiegermutter (Gelesen: 2.164 mal)
Hilfesuchernder
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i4a rocks!


Beiträge: 22

Berlin, Germany
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.03.2021 um 16:12:33
 
Hallo,

ich bin britischer Staatsbürger und lebe in Berlin. Meine Ehfrau kommt aus Pakistan und hat die EU Karte für Angehörige eines EU Bürgers, welches bis 2022 gültig ist.

Ich würde gerne meine Schwiegermutter, die in Pakistan lebt, zu Besuch nach Deutschland einladen.

Welche Möglichenkeiten gibt es da? Und was sind die Vorraussetzungen dafür?

LG

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 28.03.2021 um 17:08:50
 
Hilfesuchernder schrieb am 28.03.2021 um 16:12:33:
Ich würde gerne meine Schwiegermutter, die in Pakistan lebt, zu Besuch nach Deutschland einladen.

Welche Möglichenkeiten gibt es da? Und was sind die Vorraussetzungen dafür?

Sie (die Schwiegermutter) muss ein Besuchsvisum bei dem deutschen Konsulat in Pakistan beantragen, ggf. ist auch eine Verpflichtungserklärung von Dir/Deiner Ehefrau notwendig Diese bekommt Ihr bei Eurer örtlichen Ausländerbehörde oder beim Bürgeramt.

Allerdings dürfte es zum derzeitigen Zeitpunkt infolge der Corina-Pandemie nicht sehr aussichtsreich sein, dass sie das Visum erhalten wird.

Es wäre sicher sinnvoll, den Besuch auf einen späteren  Termin zuverlegen, wenn die Corona-Reisebeschränkungen aufgehoben sind.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Hilfesuchernder
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i4a rocks!


Beiträge: 22

Berlin, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.04.2021 um 18:41:00
 
Danke soweit für die Hilfe.

Ich habe diesbezüglich eine weitere Frage:

Meine Schwiegermutter lebt alleine in Pakistan (Ehemann verstorben, beide Kinder leben außerhalb Pakistans). Gibt es eine Möglichkeit, dass man für sie ein dauerhaftes Visum für Deutschland beantragen könnte mit der Begründung, dass sie dort alleine lebt? Oder ist es aussichtslos?

Fall es möglich ist, kann mir jemand sagen was dafür die Voraussetzungen wären?

LG
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 29.04.2021 um 19:59:44
 
Hilfesuchernder schrieb am 29.04.2021 um 18:41:00:
Fall es möglich ist, kann mir jemand sagen was dafür die Voraussetzungen wären?


Für einen "Deutschen" mit frau aus Pakistan wäre es nicht möglich...für einen EU Bürger ist es unter bestimmten Umständen möglich. Wobei ich jetzt nicht weiß, ob das noch als "Brite" geht...Brexit!

Wenn ja, dann muss der gesamte Unterhalt der Mutter gesichert sein, inklusive KV (was recht teuer ist bei alten Leuten)...es darf nicht zum Bezug von Sozialleistungen kommen
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.04.2021 um 20:58:15
 
Hallo,

ein dauerhafter Aufenthalt der Mutter Deiner Frau regelt sich trotz Brexit ebenfalls noch nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. (Klick!)
Hier gibt es einen Fragen-Antworten-Katalog, der einen ersten Überblick verschafft, siehe
"Was gilt für Familienangehörige?": Klick mich.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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