Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Vaterschaftsanerkennung/ Visa nach Abschiebung (Gelesen: 1.431 mal)
Themen Beschreibung: Wartezeit schon über ein Jahr
mond-lulu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaftsanerkennung/ Visa nach Abschiebung
28.03.2021 um 10:30:32
 
Hallo ihr Lieben ich wende mich heute an euch, da ich langsam einfach verzweifelt bin und nicht weiter weiß. Ich versuche mich kurz zu halten, damit ihr nicht allzu viel lesen müsst.

Mein Partner ist Nigerianer und wurde im Februar 2020 während meiner bereits bestehenden Schwangerschaft abgeschoben. Leider hatten wir erst für drei Wochen später einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung bekommen. Die Abschiebung erfolgte aufgrund zweimalig abgelehntem Asylantrag und anschließend nicht erfolgender Ausreise.
Seit er wieder in Nigeria ist, versuchen wir einen Termin bei der Botschaft zu bekommen damit er endlich die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung unterschreiben kann. Leider ist dies bisher ohne Erfolg geblieben. Uns wird immer wieder gesagt der Beamte der dafür zuständig wäre, wäre nicht vor Ort. Wir haben uns bereits für einen Termin zur Visabeantragung registrieren lassen, dieser wäre aber frühestens im Januar 2022. Mir wurde angeraten die Sorgerechtserklärung schon einmal hier in Deutschland zu unterschreiben, dies ist jedoch ohne die Vaterschaftsanerkennung nicht möglich. Überhaupt ist einfach gar nichts möglich ohne die Vaterschaftsanerkennung. Wir können uns nicht mit der Ausländerbehörde hier bei mir in Verbindung setzen, die lachen uns ja aus wenn wir nicht mal eine Vaterschaftsanerkennung haben, wir brauchen die Vaterschaftsanerkennung außerdem natürlich zur Visa Beantragung. Im Zuge der Vaterschaftsanerkennung ist für meinen Verlobten seitens der Behörde keine Urkunden Überprüfungen notwendig. Diese wird aber meiner Meinung nach sicherlich bei Beantragung des Visa fällig, auch wenn ich hoffe, dass wir diese vielleicht bereits vorab machen können, da dieses Jahr auch wieder Monate von Zeit beansprucht. Wir hatten gehofft er würde es zum ersten Geburtstag seines Sohnes schaffen wieder hier zu sein, mittlerweile wissen wir nicht mal ob er es zum zweiten schafft. Ich bin wirklich verzweifelt, denn meinem Partner wird einfach diese ganze wertvolle Zeit mit seinem Sohn genommen. Wenn er ihn endlich kennenlernt, ist dieser schon weit vom Baby sein entfernt. Ich weiß einfach nicht was wir machen können.  weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftsanerkennung/ Visa nach Abschiebung
Antwort #1 - 28.03.2021 um 11:39:02
 
Wenn er auf die Abschiebung gewartet hat, wird mit der Abschiebung auch eine Sperre verhängt. Die gilt für ein Visum und eine Wiedereinreise. Er sollte also zunächst auf dem Bescheid nachsehen, wie lange die Sperre gilt – in der Zeit würde ja jeder Visumantrag mit einer Ablehnung enden.

Falls er den Bescheid verloren hat: Die Sperre ist im Ausländerzentralregister (beim Bundesverwaltungsamt in Köln) eingetragen. Dort kann man eine Selbstauskunft beantragen.

Sobald er die Informationen über sich selbst hat, wäre das Vorgehen so:

1) Vaterschaftsanerkennung (kann er auch bei einem Notar machen und selbst an Dich schicken, Du gibst sie mit einer Übersetzung zum Jugendamt).

2) Antrag auf Neubefristung der Sperre mit der Begründung, dass das Kind ihn sehen will. (Die Rechte eines deutschen Kindes sind eine bessere Begründung als die Wünsche eines Ausländern.) Den Antrag stellt er bei der Behörde, die im Bescheid bzw. in der AZR-Auskunft genannt wird.

3) Visumantrag, Einreise, Aufenthaltserlaubnis.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
mond-lulu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftsanerkennung/ Visa nach Abschiebung
Antwort #2 - 28.03.2021 um 11:56:06
 
Hallo reinhard, danke für deine Antwort. Die Wiedereinreisesperre ist kein Problem die wird bei visa Beantragung aufgehoben,das wurde uns vom bayrischen Landtag zugesichert.

Aber wenn er die Vaterschaftsanerkennung bei einem Notar macht, diese an mich schickt, ich eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lasse, erkennt die Botschaft diese dann auch an? Erfahrungsgemäß muss nämlich immer alles über die laufen. Und die Sorgerechtserklärung kann er ebenfalls beim Notar machen oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mond-lulu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftsanerkennung/ Visa nach Abschiebung
Antwort #3 - 28.03.2021 um 12:05:54
 
Ich frage nur deshalb weil es ja oftmals Probleme gibt bzgl der Glaubwürdigkeit nigerianischer Dokumente. Aber wenn das Jugendamt diese quasi akzeptiert dann werden die ja auch alles nach Nigeria schicken nehme ich an. Vllt sollte ich da vorsichtshalber nochmal beim Jugendamt nachhaken denn die meinten bisher auch immer er müsse da zur Botschaft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftsanerkennung/ Visa nach Abschiebung
Antwort #4 - 28.03.2021 um 14:03:00
 
mond-lulu schrieb am 28.03.2021 um 11:56:06:
Hallo reinhard, danke für deine Antwort. Die Wiedereinreisesperre ist kein Problem die wird bei visa Beantragung aufgehoben,das wurde uns vom bayrischen Landtag zugesichert.


Dann ist ja gut.

Zitat:
Aber wenn er die Vaterschaftsanerkennung bei einem Notar macht, diese an mich schickt, ich eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lasse, erkennt die Botschaft diese dann auch an? Erfahrungsgemäß muss nämlich immer alles über die laufen. Und die Sorgerechtserklärung kann er ebenfalls beim Notar machen oder?


Das musst Du die Botschaft fragen, was sie anerkennt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema