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Aufenthalt wegen ein deutsches Kimd (Gelesen: 1.889 mal)
integ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt wegen ein deutsches Kimd
28.03.2021 um 07:20:23
 
Guten Morgen,

manche Ausländer Behörden verlangen manchmal  Beweis haben,dass man sein deutsches Kind kontaktiert,falls man getrennt ist,nach er mit einer Deustchen  Frau gelebt hat.
ist dies Ordnunggemäß?
reiciht das  nicht aus,dass man das geteilte  Sorgerecht hat?
was soll man machen,wenn die Frau extra nicht bestätigt,weil sie das nicht will oder weil sie weit wohnt?

Vielen Dank
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.03.2021 um 09:05:56
 
Es gibt einen Aufenthaltstitel zur Ausübung der Personensorge über ein deutsches Kind.

Das heißt nicht: ... für Inhaber des Sorgerechts ...

Ebenso wie bei Aufenthaltstiteln zum Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft kann, sobald es entsprechende Hinweise gibt, gefragt werden, ob der eigentliche Zweck des Aufenthalts denn noch erfüllt ist.

Bei Eheleuten kann das getrenntes Wohnen sein, was ja auch durch Arbeit oder Studium hervorgerufen sein kann. Bei Eltern die räumliche Trennung vom Kind.

Was sollte daran nicht ordnungsgemäß sein?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Antwort #2 - 28.03.2021 um 11:41:49
 
Er selbst sollte sorgfältig dokumentieren, wie der die Personensorge ausübt. Da er die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit diesem Zweck begründen will, muss er auch die entsprechenden Unterlagen mit dem Antrag einreichen.

Theoretisch könnte er auch warten, ob die Ausländerbehörde selbst aktiv wird und seine Frau fragt. Das wäre aber ein sehr, sehr unsicheres Verfahren.

Er selbst weiß ja, ob der den Aufenthaltszweck erfüllt.
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integ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #3 - 28.03.2021 um 12:50:41
 
Vielen dank
Was ist dann,wenn die Frau nicht will,dass der Vater sein Kind kontaktiert?
oder  wenn sie extra ganz weit umzieht?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.03.2021 um 14:05:14
 
integ schrieb am 28.03.2021 um 12:50:41:
Vielen dank
Was ist dann,wenn die Frau nicht will,dass der Vater sein Kind kontaktiert?
oder  wenn sie extra ganz weit umzieht?


Wenn er das Sorgerecht hat, darf er das auch wahrnehmen. Er kann sich jederzeit an das Jugendamt wenden oder auch klagen.

Wenn der Vater Interesse hat, kannst Du ihm auch das Forum zeigen, falls er selbst auch Fragen hat. Er weiß vermutlich auch, ob die Frau wirklich umgezogen ist, oder ob Du das nur als Möglichkeit siehst.
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grisu1000
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.03.2021 um 23:32:02
 
integ schrieb am 28.03.2021 um 12:50:41:
Vielen dank
Was ist dann,wenn die Frau nicht will,dass der Vater sein Kind kontaktiert?
oderwenn sie extra ganz weit umzieht? 


Er hat einen AT zur Personensorge zum Kind. Findet das defakto nicht mehr statt ist der AT hinfällig. Damit ist der dann eben in der Pflicht sein Sorgerecht auch durchzusetzen. Spielt die Kindesmutter nicht mit wird es ja eine Korrespodenz mit dem Jugendamt und /oder Familiengericht geben.

Wie schon gesagt, bei der Verlängerung des AT muss er Nachweise beibringen, dass er das Sorgerecht auch wahrnimmt.
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