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§ 18 AufenthG und § 21 Selbständige Tätigkeit (Gelesen: 2.423 mal)
Braveheart80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Jordanien
Zeige den Link zu diesem Beitrag § 18 AufenthG und § 21 Selbständige Tätigkeit
09.03.2021 um 08:48:45
 
Ich komme Ende Oktober 2019 mit einem Visum nach § 18 AufenthG Arbeitssuchend nach Deutschland, ich wohne derzeit in Fiktionbescheinigung kann ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG Selbständige Tätigkeit beantragen. Welche Möglichkeiten gibt es, damit meinem Antrag stattgegeben wird. Gibt es noch andere Möglichkeiten für mich, da ich bis jetzt keine Arbeit gefunden habe.
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engelchen+
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 18 AufenthG und § 21 Selbständige Tätigkeit
Antwort #1 - 09.03.2021 um 09:47:09
 
Was has Du studiert? Was möchtest Du machen?

Übrigens, Du musst nicht für jede Frage einen neuen Thread starten.
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Braveheart80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Jordanien
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Antwort #2 - 09.03.2021 um 10:18:44
 
Ich habe einen Master- und Bachelor-Abschluss in Rechnungswesen und besitze ein US CPA-Zertifikat. Außerdem habe ich 12 Jahre Auslandserfahrung in diesem Bereich.  Ich möchte mich als Unternehmensberater und Buchhalter selbstständig machen.

Ich poste jeden Beitrag alleine, um die Themen zu klassifizieren und es den Leuten, die nach Informationen suchen, leicht zu machen. Ich weiß, dass die, die darauf antworten, vielleicht nicht mit diesem Ansatz einverstanden sind, da es letztendlich eine Information für alle ist.
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engelchen+
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 18 AufenthG und § 21 Selbständige Tätigkeit
Antwort #3 - 09.03.2021 um 11:37:20
 
Was hast Du seit Oktober 2019 hier gemacht? Hast Du auch deutsche Qualifikationen? Hast Du eine Fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit Deinem Businessplans? Hast Du bereits Kunden in Deutschland gefunden?

Braveheart80 schrieb am 09.03.2021 um 10:18:44:
Ich poste jeden Beitrag alleine, um die Themen zu klassifizieren und es den Leuten, die nach Informationen suchen, leicht zu machen. Ich weiß, dass die, die darauf antworten, vielleicht nicht mit diesem Ansatz einverstanden sind, da es letztendlich eine Information für alle ist.


Da Du nicht alle Informationen gebündelt bekannt gibst, ist es auch schwieriger zu beantworten. Sei nicht überrascht falls Du nicht so viele Antworten erhältst.


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Braveheart80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Jordanien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag abgelehnt - § 21 AufenthG Selbständige Tätigkeit
Antwort #4 - 09.03.2021 um 09:05:30
 
Die Ausländerbehörde lehnt meinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG Selbständige Tätigkeit im April 2020 mit der Begründung ab, dass ich nicht antragsberechtigt bin, da ich mit einem Visum nach § 18 AufenthG Arbeitssuchende nach Deutschland gekommen bin. ist dies rechtskonform.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag abgelehnt - § 21 AufenthG Selbständige Tätigkeit
Antwort #5 - 09.03.2021 um 11:04:24
 
Wenn die Ablehnung schriftlich und mit einer Rechtmittelbelehrung erfolgt ist, kann man sich Gedanken zur Rechtmäßigkeit sparen, denn der Bescheid ist bestandskräftig.

Ansonsten ist bei einer mündlichen Ablehnung oder einer E-Mail rechtlich nichts passiert und du kannst noch auf eine Entscheidung bestehen. Zu beachten gilt allerdings, dass die Hürden für eine selbständige Tätigkeit hoch sind und nur Absolventen deutscher Hochschulen insoweit priviligiert sind. Ein Wechsel von Arbeitssuche zur Selbständigkeit ist allerdings nicht generell ausgeschlossen, alleine deshalb ist keine Ablehnung möglich.
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« Zuletzt geändert: 09.03.2021 um 11:15:20 von N/V »  
 
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Braveheart80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Jordanien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 18 AufenthG und § 21 Selbständige Tätigkeit
Antwort #6 - 09.03.2021 um 13:39:30
 
engelchen+ schrieb am 09.03.2021 um 11:37:20:
Was hast Du seit Oktober 2019 hier gemacht? Hast Du auch deutsche Qualifikationen? Hast Du eine Fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit Deinem Businessplans? Hast Du bereits Kunden in Deutschland gefunden?

Für Kunden kann ich ein ähnliches Geschäft kaufen, wo der Besitzer in den Ruhestand gehen wird. Ich habe einen B1 Kurs im Juli 2020 gemacht, aber ich habe keine Prüfung abgelegt, meine Deutschkenntnisse werden jeden Tag stärker, ich kann auch alleine mit Deutsch sprechenden Menschen in verschiedenen Situationen umgehen.  Die IHK lehnt es ab, mir bei meinem Businessplan zu helfen, da ich aus einem Drittland komme, das nicht zur EU gehört und andere. Von März bis August 2020 habe ich darauf gewartet, dass die Grenzen geöffnet werden, damit ich in mein Heimatland zurückkehren kann, da mein Antrag auf Selbstständigkeit abgelehnt wurde, mein Visum abgelaufen ist, ich keinen geeigneten Job finden kann und Corona mir das natürlich erschwert hat. Ich habe die Zeit investiert, um die deutsche Sprache zu lernen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag § 18 AufenthG Arbeitssuchende - 10 Stunden in der Woche arbeiten
Antwort #7 - 09.03.2021 um 09:18:27
 
Ich komme Ende 2019 nach Deutschland und vor März 2020 neues Einwanderungsgesetz. Ich habe bei der Ausländerbehörde nachgefragt, ob ich mit meiner Fiktionbescheinigung, die mir nach meinem ursprünglichen Visum nach § 18 AufenthG Arbeitssuchende ausgestellt wurde, arbeiten kann, bis ich einen festen Arbeitsplatz finde, die Antwort war nein, ich habe vor kurzem erfahren, dass man bis zu 10 Stunden in der Woche arbeiten kann, ist das richtig und welche Arbeit kann ich auf dieser Basis machen. Ich bin Buchhalter, kann ich auch etwas anderes als Buchhaltung machen, wie Büroarbeit oder anderes.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 18 AufenthG Arbeitssuchende - 10 Stunden in der Woche arbeiten
Antwort #8 - 09.03.2021 um 10:56:09
 
Steht im Gesetz:
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Ausübung von Probebeschäftigungen bis zu zehn Stunden je Woche, zu deren Ausübung die erworbene Qualifikation die Fachkraft befähigt.

Das gilt allerdings soweit ersichtlich nur für nach neuem Recht erteilte AE. Nach altem Recht war überhaupt keine Erwerbstätigkeit möglich und das dürfte bei dir dann auch der Fall sein.
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engelchen+
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 18 AufenthG und § 21 Selbständige Tätigkeit
Antwort #9 - 09.03.2021 um 21:11:22
 
Braveheart80 schrieb am 09.03.2021 um 13:39:30:
Für Kunden kann ich ein ähnliches Geschäft kaufen, wo der Besitzer in den Ruhestand gehen wird. Ich habe einen B1 Kurs im Juli 2020 gemacht, aber ich habe keine Prüfung abgelegt, meine Deutschkenntnisse werden jeden Tag stärker, ich kann auch alleine mit Deutsch sprechenden Menschen in verschiedenen Situationen umgehen.  Die IHK lehnt es ab, mir bei meinem Businessplan zu helfen, da ich aus einem Drittland komme, das nicht zur EU gehört und andere. Von März bis August 2020 habe ich darauf gewartet, dass die Grenzen geöffnet werden, damit ich in mein Heimatland zurückkehren kann, da mein Antrag auf Selbstständigkeit abgelehnt wurde, mein Visum abgelaufen ist, ich keinen geeigneten Job finden kann und Corona mir das natürlich erschwert hat. Ich habe die Zeit investiert, um die deutsche Sprache zu lernen.


Ich habe immer noch nicht alles verstanden. Bist Du dann im August 2020 nach Hause geflogen?

Wie Du selbst bereits erfahren hast, gibt es in Deutschland eine sehr begrenzte Nachfrage an US CPAs und die meisten arbeiten bei "the Big 4" oder haben auch eine deutsche Qualifikation (Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer). Anderseits reicht B1 für eine Beratertätigkeit in Deutschland überhaupt nicht aus. Ohne ein tragfähiges Konzept macht einen neuen Antrag kein Sinn.

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