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EU-Bürger mit Auslandsrente - welche Möglichkeiten gibt es in DE? (Gelesen: 1.708 mal)
Mamaschlumpfine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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08.03.2021 um 18:48:26
 
Hallo,

es geht um ein älteres, bulgarisches Ehepaar, welche zu ihrem Sohn in DE gezogen sind. Der Sohn verfügt über das Daueraufenthalt EU und bezieht aufstockendes ALG II. Der Vater bezieht eine kleine Auslandsrente in Bulgarien.

Beide Eheleute sind krank und pflegebedürftig. Sie wohnen seit ca. 2 Monaten bei ihrem Sohn, welcher sie betreut. Es existieren zwar weitere Kinder in Bulgarien, diese können die Eltern jedoch finanziell nicht unterstützen und möchten auch die Pflege der Eltern nicht übernehmen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Eltern dauerhaft beim Sohn wohnen können? Können die Eltern finanzielle Hilfen in DE in Anspruch nehmen? Ich denke dabei insbesondere an die Pflegeversicherung.

Sie haben keinen Daueraufenthalt EU, sie sind auch keine Arbeitnehmer oder selbstständig. Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung? Derzeit sind sie noch über die bulgarische Krankenkasse versichert.

Wie sieht es aus mit dem Aufenthaltsstatus in DE, wenn dem Ehepaar die Auslandsrente nicht für den Lebensunterhalt reicht? Sind sie ausreisepflichtig, auch bei so einer schweren Lage?

Vielen Dank im voraus.
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.03.2021 um 19:57:23
 
Sind sie Rentner? Dann gilt das hier:

https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/residence-rights/pensioners/inde
x_de.ht

Wenn man den Link komplett kopiert und in den Browser einfügt hat man die Seite auch in deutsch.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.03.2021 um 09:12:07
 
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DerRalf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.03.2021 um 10:13:13
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.03.2021 um 10:27:20
 
Bulgarische Renten dürften in der Höhe kaum zur ausreichenden Existenzsicherung dienen. Sofern der Sohn nicht wesentliche Teile der Verpflegung und Mitekosten übernehmen würde, wäre der Bedarf der beiden bei 802 Euro zzgl. Mietkosten. Die Haupteinnahmequelle würde damit aus Transferleistungen bestehen und damit würden die Sozialsysteme auch dauerhaft unangemessen in Anspruch genommen werden. Freizügigkeit würde somit nicht vorliegen. Siehe auch: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1594202393
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Mamaschlumpfine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 09.03.2021 um 11:55:20
 
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und Links. Ihr seid wie immer einfach nur TOP.
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