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Aufenthat wegen Sorgesrecht (Gelesen: 1.960 mal)
integ
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Beiträge: 75

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthat wegen Sorgesrecht
03.03.2021 um 22:12:38
 
Guten Abend,
es handelt sich  um einen Bekannten,der momentan keinen Aufenthalt hat aufgeund eine Straftat ,jedoch haben dessen  Kinder die Stastasangehörigkeit .
Der Mann kommt aus  Somalia  ,daher gibt es   keine Abschiebung für  ihn,weil er seit sehr lange in Deutschlnd lebe.
Die Frage ist
Kann er den Aufenthalt nochmal wegen des geteilten Sorgerechtes erlangen ?

Vielen Dank
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erne
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Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.03.2021 um 07:59:06
 
grundsätzlich ja,
wenn die Scwere der Straftat nicht dagegenspricht.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Alana
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Beiträge: 219
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.03.2021 um 15:29:16
 
Wobei es einen Unterschied machen kann, ob er seinen Aufenthalt verloren hat, obwohl er das Sorgerecht für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit hatte, oder ob er das geteilte Sorgerecht erst nach dem Verlust erhalten hat oder erhalten wird.

Wenn er seinen Aufenthaltstitel trotz bestehenden Sorgerechts verloren hat, wurde das bei der Entscheidung schon berücksichtigt. Dann müsste man tendenziell neue Argumente nennen, weshalb er nun doch einen Aufenthaltstitel aufgrund des Sorgerechts bekommen soll. Wenn er das Sorgerecht neu erhält, ist das auch ein neues Argument, das man beim Antrag auf ein Aufenthaltsrecht anführen kann.

Die wichtigsten Argumente in dieser Frage sind einerseits das Kindeswohl und andererseits (wie von Erne erwähnt) die Schwere der Straftat und die Gefährdung des Gemeinwohls. Das wird gegeneinander aufgewogen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.03.2021 um 16:24:59
 
integ schrieb am 03.03.2021 um 22:12:38:
Kann er den Aufenthalt nochmal wegen des geteilten Sorgerechtes erlangen?


Es kommt immer auf die genauen Umstände und die Reihenfolge an. Am besten meldet er sich selbst hier und erklärt erstmal, worum es geht und was wann passiert ist.
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