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Besuchervisum nach der Abschiebung (Gelesen: 6.118 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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03.03.2021 um 13:41:57
 
Ist es möglich ein besuchervisum zu beantragen obwohl man abgeschoben wurden ist? Das Jugendamt hat es in meinem Fall befürwortet und die Botschaft in Kenya angeschrieben dass sie mir ein Besuchervisum ausstellen sollen und es wäre sehr wichtig für die Weiterentwicklung meines Sohnes.
Hat Jemand hier schon mal ein Besuchervisum bekommen nach der Abschiebung?
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reinhard
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Antwort #1 - 03.03.2021 um 14:08:48
 
Ja, es ist möglich, ein Visum zu beantragen.

Sicherlich gibt es auch einige Menschen auf der Welt, die schon ein Visum bekommen haben, auch nach einer Abschiebung. Hauptsache, die Sperre ist abgelaufen und die anderen Bedingungen werden erfüllt.
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Tomford
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Antwort #2 - 07.03.2021 um 08:12:13
 
Wie es ausschaut werde ich das Visum bekommen, was ist aber mit der Reststrafe? Damals hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährung befürwortet wurde aber von heute auf morgen abgeschoben. Mein Anwalt meinte er kann erst mit der Staatsanwaltschaft sprechen wenn ich das Visum habe. Was ist wenn ich fliege und da noch nichts gemacht wurden ist? Werde ich am Flughafen verhaftet? Und das Visum geht ja 3 Monate und meine reststrafe ist 8 Monate. Werde ich danach nochmal abgeschoben.
Und ist das nicht so wenn man zb mit KLM fliegt dass man in Amsterdam kontrolliert und nicht in Deutschland?
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Stuttgarter
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Antwort #3 - 07.03.2021 um 09:39:53
 
Wenn Du zur Festnahme ausgeschrieben bist, dann ist das im europäischen System enthalten und auch in Amsterdam bekannt!
Darüber hinaus finden aktuell auch nach Inner-EU-Flügen Kontrollen der Passagiere statt!
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reinhard
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Antwort #4 - 07.03.2021 um 15:14:52
 
Letzlich kannst Du das nur mit Deinem Anwalt besprechen. Wir kennen ja die Akte nicht und wissen auch nicht, wer den Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung bearbeitet.
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Antwort #5 - 07.03.2021 um 15:45:33
 
Stuttgarter schrieb am 07.03.2021 um 09:39:53:
Wenn Du zur Festnahme ausgeschrieben bist, dann ist das im europäischen System enthalten und auch in Amsterdam bekannt!


Das stimmt, so absolut behauptet, nicht.
Es kann durchaus sein, dass lediglich ein nationaler Haftbefehl ausgestellt ist, der keinenwegs im SIS eingestellt ist.
Die wenigsten nationalen HB sind im SIS zum Zwecke der Festnahme / Auslieferung eingestellt.

Zitat:
Darüber hinaus finden aktuell auch nach Inner-EU-Flügen Kontrollen der Passagiere statt!


Auch das ist, so pauschal, nicht zutreffend.

Gruß
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Tomford
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Antwort #6 - 08.03.2021 um 12:25:54
 
Warum soll das im SIS stehen? Das einzige was in SIS stand war die Einreisesperre was auch später als rechtswidrig von dem Gericht erklärt wurde. Mein Anwalt hat mir schon gesagt dass Holland nichts mit dem HB zu tun hat.

Meine Frage war was ist wenn ich kontrolliert werde, werde ich nach dem ich entlassen bin wieder abgeschoben?
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reinhard
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Antwort #7 - 08.03.2021 um 13:08:53
 
Tomford schrieb am 08.03.2021 um 12:25:54:
Meine Frage war was ist wenn ich kontrolliert werde, werde ich nach dem ich entlassen bin wieder abgeschoben?


Das kommt darauf an, was Dein Anwalt mit der Staatsanwaltschaft besprochen hat. Besser, Du fragst ihn.

Wenn die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wirst Du nicht abgeschoben.
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Antwort #8 - 31.03.2021 um 22:59:09
 
Ich hab jetzt das Visum bekommen und werde nächste Woche einreisen, mit meinem Anwalt könnte ich nicht reden weil er nicht im Büro ist bis nächste Woche.
Weiß man hier ob man jetzt wegen corona auch in Deutschland nochmal kontrolliert wird?
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Antwort #9 - 31.03.2021 um 23:35:44
 
Du willst einreisen ohne das Thema "Reststrafe" vorher geklärt zu haben? Na dann viel Glück.
Du bist Nicht-EU-Ausländer. Natürlich wird Dein Paß bei der Einreise kontrolliert. Der wird doch immer kontrolliert, oder nicht?
Und Dir ist hoffentlich auch klar dass Kenia für Deutschland Corona-Risikogebiet ist und nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung (keine Ahnung ob es nächste Woche schon wieder eine neue geben wird) Du Dich nach Ankunft sofort für 10 Tage in Quarantäne begeben musst. Und Du Dich vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anmelden musst. Und Du musst vor Abflug einen Corona-Test machen und natürlich muss der negativ sein.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Merkblatt...
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Antwort #10 - 01.04.2021 um 01:53:54
 
Der Threadersteller reist über Amsterdam in die EU ein, nicht direkt aus Kenia nach DEU.
Dann reist er Intra-Schengen von NLD nach DEU...

Zur Frage selbst: Da NDL zur Zeit noch immer als Risikogebiet gilt, ist eine Kontrolle in irgendeiner Form durch die BPOL bei Einreise gut denkbar.
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Antwort #11 - 01.04.2021 um 07:01:59
 
T.P.2013 schrieb am 01.04.2021 um 01:53:54:
Der Threadersteller reist über Amsterdam in die EU ein, nicht direkt aus Kenia nach DEU.
Dann reist er Intra-Schengen von NLD nach DEU...


Auch dann gilt das zuvor gesagte, wenn auch eingeschränkt. Er kommt aus einem Riskogebiet (Kenia), hat eine digitale Einreisemeldung abzugeben und sich in 10tägige Quarantäne zu begeben. Zudem nach Einreise innerhalb von 48h ein Testergebnis vorzulegen.
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Antwort #12 - 01.04.2021 um 11:09:24
 
Danach hatte er aber nicht gefragt, nach den coronabedingten Einreisevoraussetzungen.
Fällt aber vielleicht nicht jedem auf, weil es mittlerweile hier üblich zu sein scheint, Antworten auf nichtgestellte Fragen zu liefern, werter grisu...
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Antwort #13 - 05.04.2021 um 07:40:45
 
Ich hab jetzt mit jemandem gesprochen der am Frankfurter Flughafen  arbeitet und sie hat mir gesagt dass man in Frankfurt nicht kontrolliert wird wenn man schon in Amsterdam kontrolliert wurden ist. Mein Anwalt hat aber gesagt dass alle Informationen von Amsterdam weitergeleitet werden. Dh dass die am Flughafen wissen schon wer im Flieger ist, jetzt weiß ich nur nicht ob dann die Polizei direkt da steht wenn ich in Frankfurt bin und auf mich warten Griesgrämig
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blubb


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Antwort #14 - 05.04.2021 um 18:59:28
 
Die Information, dass gegen Dich ggf. ein nationaler HB besteht, wird nicht aus AMS nach FRA weitergeleitet. Schlicht deshalb,mweil die Niederländer nicht wissen, dass gg. Dich ein HB besteht (falls dies der Fall ist).

Weitergegeben werden die Fluggastdaten.
Diese werden routinemäßig fahndungsmäßig durch die BPOL am Flgh. FRA überprüft.
Stellt man fest, dass auf der Maschine jemand sitzt, gegen den ein HB in DEU besteht, wird man diese Person üblicherweise auch in Empfang nehmen.

Abgesehen davon wird sowieso bzw. sollte es so sein, dass die ankommende Maschine aus dem Hochinzidenzgebiet insofern durch die BPOL kontrolliert wird, ob / dass die Reisenden den Vorgaben der CoronaEinreiseV entsprechen.

Soll heißen: Falls gegen Dich ein nationaler HB besteht, stehen die Chancen sehr gut, dass dieser bei der Einreise aus AMS nach FRA auf dem Lufweg auch vollstreckt werden wird.
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