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Besuchervisum nach der Abschiebung (Gelesen: 6.175 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 06.04.2021 um 18:26:05
 
Ok und sagen wir ich gehe rein, meine reststrafe ist 8 Monate und ich habe ein Visum für 3 Monate, können sie mich nochmal abschieben?
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Tomford
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Antwort #16 - 19.04.2021 um 09:01:06
 
Ich bin jetzt in Deutschland und bin ganz normal durch den Flughafen gelaufen ohne verhaftet zu werden. Für die Leute die gesagt haben man wird in Holland kontrolliert und die Information wird weitergeleitet und dann wird man am Flughafen verhaftet. Das stimmt nicht!
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lottchen
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Antwort #17 - 19.04.2021 um 10:42:05
 
Du hattest Dich vorher erkundigt und Dir wurde mitgeteilt, dass es einen Haftbefehl gegen Dich gibt?
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Antwort #18 - 19.04.2021 um 15:35:00
 
Tomford schrieb am 19.04.2021 um 09:01:06:
Ich bin jetzt in Deutschland und bin ganz normal durch den Flughafen gelaufen ohne verhaftet zu werden. Für die Leute die gesagt haben man wird in Holland kontrolliert und die Information wird weitergeleitet und dann wird man am Flughafen verhaftet. Das stimmt nicht!


Das stimmt schon, wie von mir beschrieben.
Allerdings nur, wenn ein Haftbefehl auch besteht und alle Beteiligten sauber arbeiten.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Tomford
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Antwort #19 - 20.04.2021 um 09:38:42
 
Ja habe mich vorher erkundigt und der Anwalt hat mir geraten nicht einzureisen weil die mich dann zu 100% verhaften  werden, auch wenn ich über Holland fliege. Hab’s aber riskiert. Jetzt stelle ich den Antrag und mal schauen ob ich Bewährung kriege
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lottchen
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Antwort #20 - 20.04.2021 um 10:29:57
 
Die Frage, ob es einen aktuellen Haftbefehl gegen Dich gibt hast Du immer noch nicht beantwortet. Du weißt es nicht, oder?

Und mal zum Verständnis: Du hast doch keinen Wohnsitz in D (bist nur zeitweise zu Besuch). Kann da überhaupt Bewährung verhängt werden? Wie willst Du Dich regelmäßig bei Deinem Bewährungshelfer melden wenn Du gar nicht in D bist?
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« Zuletzt geändert: 20.04.2021 um 10:45:00 von lottchen »  
 
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Antwort #21 - 03.05.2021 um 18:13:37
 
Ja es gibt einen aktuellen Haftbefehl.

Gibt es eine Möglichkeit trotz ein Besuchsvisum ein Aufenthaltstitel zu beantragen?
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lottchen
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Antwort #22 - 03.05.2021 um 18:30:16
 
Nein, mit einem Besuchsvisum kann man keine AE beantragen. Wenn man dauerhaft bleiben will muss man mit dem entsprechenden Visum einreisen.
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