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Wohngeldbeantragung im Zusammenhang mit Aufenthalt nach §32 Abs. 1 Nr. 3 (Gelesen: 1.007 mal)
hoang
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wohngeldbeantragung im Zusammenhang mit Aufenthalt nach §32 Abs. 1 Nr. 3
03.03.2021 um 11:58:39
 
Guten Tag,
ich brauche Euren Rat in diesem Fall:
Alleinerziehende Mutter mit 2 minderjährigen Töchter.
Mutter: Aufenthalt nach §28.1.3, vietnamesiche Staatsangehörigkeit
Kind 1: Aufenthalt nach §32.1.3, vietnamesiche Staatsangehörigkeit
Kind 2: Deutsche Staatsangehörigkeit
Durch die Lockdowns bekam die Mutter seit Monaten nur noch Kurzarbeitergeld.
Das Geld reicht vorn und hinten nicht aus.
Meine Frage:
Wie groß ist die Gefahr beim Beziehen von Wohngeld, dass das Aufenthaltserlaubnis für Kind 1 (läuft im 09.2021 ab) nicht verlängert wird ?
Vielen Dank im Voraus
Hoang
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohngeldbeantragung im Zusammenhang mit Aufenthalt nach §32 Abs. 1 Nr. 3
Antwort #1 - 03.03.2021 um 12:02:28
 
hoang schrieb am 03.03.2021 um 11:58:39:
Wie groß ist die Gefahr beim Beziehen von Wohngeld, dass das Aufenthaltserlaubnis für Kind 1 (läuft im 09.2021 ab) nicht verlängert wird ?

Diese Gefahr ist nicht existent, § 34 Abs. 1 AufenthG:

Die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 (Sicherung des Lebensunterhalts) (....) zu verlängern, solange ein personensorgeberechtigter Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis (....) besitzt und das Kind mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebt (....).

Daher erübrigt sich die Frage, ob der Bezug von Wohngeld überhaupt ausländerrechtlich schädlich ist.
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hoang
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i4a rocks!


Beiträge: 18

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohngeldbeantragung im Zusammenhang mit Aufenthalt nach §32 Abs. 1 Nr. 3
Antwort #2 - 03.03.2021 um 12:13:42
 
Danke @bayragiano.
Das Forum mit den sachkundigen Mitgliedern ist Goldwert.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohngeldbeantragung im Zusammenhang mit Aufenthalt nach §32 Abs. 1 Nr. 3
Antwort #3 - 03.03.2021 um 12:25:42
 
Sobald das Kind fünf Jahre eine AE besitzt sollte eine Niederlassungserlaubnis nach § 35 AufenthG beantragt werden. Befindet sich das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in einer Ausbildung kommt auf die Sicherung des Lebensunterhalts für die NE nicht mehr an. Damit wäre das Aufenthaltsrecht auf Dauer gesichert.
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