Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung (Gelesen: 2.387 mal)
MonaL
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
02.03.2021 um 13:28:23
 
Hallo guten Tag:
Ich bin neu hier und grüße alle.
Ich habe eine Frage, wenn man arbeitet und der Arbeitsvertrag wird unbefristet, kann man dann mit diesem unbefristetem Arbeitsvertrag die Familie nacholen?
Und gilt das für Geschwister und ihre Familien? Und das alles mit Arbeitsvertrag.
Danke
Grüße
Mona
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Antwort #1 - 02.03.2021 um 14:26:43
 
Nach deutschen Rechtsverständnis gehören zur Familie der Ehepartner und die minderjährigen Kinder.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
MonaL
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Antwort #2 - 02.03.2021 um 14:36:18
 
Saxonicus schrieb am 02.03.2021 um 14:26:43:
Nach deutschen Rechtsverständnis gehören zur Familie der Ehepartner und die minderjährigen Kinder.


kann man dann mit diesem unbefristetem Arbeitsvertrag diese Familie aus deutscher Sicht nacholen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 246

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Antwort #3 - 02.03.2021 um 14:40:07
 
Vielleicht solltest du mal etwas mehr zur Situation sagen. Also zum Beispiel ob du deutsche bist und deinen Ehepartner nach Deutschland holen willst. Ob es auch deine Kinder sind usw.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MonaL
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Antwort #4 - 02.03.2021 um 14:49:43
 
DerRalf schrieb am 02.03.2021 um 14:40:07:
Vielleicht solltest du mal etwas mehr zur Situation sagen. Also zum Beispiel ob du deutsche bist und deinen Ehepartner nach Deutschland holen willst. Ob es auch deine Kinder sind usw.


Ich bin seit 3 Jahren Deutsche und das ist mein Ehemann und 1 Kind.
Aber mir geht es vor allem um die Arbeit, wann ist eine Arbeit soweit, dass man damit eine Familie zusammenführen kann? Wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist?????
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Antwort #5 - 02.03.2021 um 15:06:47
 
MonaL schrieb am 02.03.2021 um 14:49:43:
Ich bin seit 3 Jahren Deutsche und das ist mein Ehemann und 1 Kind.


Wenn Du Deutsche bist, kann Dein Ehemann und Dein Kind einen Visumantrag stellen und herkommen. Bei bestimmten Staatsanhörigkeiten ist das anders. Ein wenig mehr als "ausländisch" wäre als Information gut.

Einen Arbeitsvertrag brauchst Du dafür nicht – es ist aber okay, wenn Du einen Arbeitsvertrag hast. Ob er befristet oder unbefristet ist, spielt natürlich keine Rolle.

Je genauer Du schreibst, worum es geht, desto genauer können die Antworten ausfallen. Wenn Du etwas zu Geschwistern wissen willst, solltest Du schreiben, wessen Geschwister, wie alt, welche Staatsangehörigkeit, wo sie jetzt leben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Antwort #6 - 02.03.2021 um 15:41:43
 
Und das Kind was herkommen soll ist Dein Kind? Oder das Deines Ehemannes? Oder das von Euch beiden? Und es wurde geboren bevor oder nachdem Du Deutsche geworden bist? Oder ist das Kind sogar bereits Deutscher Staatsbürger? Du muss schon genaue Angaben machen sonst könnten auch die Antworten hier falsch sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MonaL
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Antwort #7 - 02.03.2021 um 17:47:12
 
reinhard schrieb am 02.03.2021 um 15:06:47:
Wenn Du Deutsche bist, kann Dein Ehemann und Dein Kind einen Visumantrag stellen und herkommen. Bei bestimmten Staatsanhörigkeiten ist das anders. Ein wenig mehr als "ausländisch" wäre als Information gut.

Einen Arbeitsvertrag brauchst Du dafür nicht – es ist aber okay, wenn Du einen Arbeitsvertrag hast. Ob er befristet oder unbefristet ist, spielt natürlich keine Rolle.

Je genauer Du schreibst, worum es geht, desto genauer können die Antworten ausfallen. Wenn Du etwas zu Geschwistern wissen willst, solltest Du schreiben, wessen Geschwister, wie alt, welche Staatsangehörigkeit, wo sie jetzt leben.

Danke für Antwort.
Ja, das mit Arbeitsvertrag deswegen, weil ich nicht der Allgemeinheit zu Last fallen wollte. Durch eigene Arbeit, Schweiß und Mühe wollte ich die Zusammenführung  der Familie machen. deswegen die Frage.


Zitat:
Wenn Du Deutsche bist, kann Dein Ehemann und Dein Kind einen Visumantrag stellen und herkommen. Bei bestimmten Staatsanhörigkeiten ist das anders. Ein wenig mehr als "ausländisch" wäre als Information gut.

Es geht um Afghanistan.

Wenn Du etwas zu Geschwistern wissen willst, solltest Du schreiben, wessen Geschwister, wie alt, welche Staatsangehörigkeit, wo sie jetzt leben.
Das sind meine Geschwister, erwachsen und sie leben in der Heimat und haben auch die Staatsangehörigkeit von dort.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 03.03.2021 um 14:07:17 von reinhard »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Antwort #8 - 02.03.2021 um 20:05:25
 
Wie gesagt, Dein eigener Mann und Dein eigenes Kind können jederzeit das Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Dein Mann braucht ein A1-Zertifikat.

Wenn Deine Geschwister erwachsen sind, sind sie nicht Teil Deiner Familie. Dann müssten sie, um ein Visum zu beantragen, einen eigenen Grund für die Reise und den Aufenthalt haben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
MonaL
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit Arbeit und Beschäftigung
Antwort #9 - 03.03.2021 um 04:57:18
 
Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema