reinhard schrieb am 02.03.2021 um 15:06:47:Wenn Du Deutsche bist, kann Dein Ehemann und Dein Kind einen Visumantrag stellen und herkommen. Bei bestimmten Staatsanhörigkeiten ist das anders. Ein wenig mehr als "ausländisch" wäre als Information gut.
Einen Arbeitsvertrag brauchst Du dafür nicht – es ist aber okay, wenn Du einen Arbeitsvertrag hast. Ob er befristet oder unbefristet ist, spielt natürlich keine Rolle.
Je genauer Du schreibst, worum es geht, desto genauer können die Antworten ausfallen. Wenn Du etwas zu Geschwistern wissen willst, solltest Du schreiben, wessen Geschwister, wie alt, welche Staatsangehörigkeit, wo sie jetzt leben.
Danke für Antwort.
Ja, das mit Arbeitsvertrag deswegen, weil ich nicht der Allgemeinheit zu Last fallen wollte. Durch eigene Arbeit, Schweiß und Mühe wollte ich die Zusammenführung der Familie machen. deswegen die Frage.
Zitat:Wenn Du Deutsche bist, kann Dein Ehemann und Dein Kind einen Visumantrag stellen und herkommen. Bei bestimmten Staatsanhörigkeiten ist das anders. Ein wenig mehr als "ausländisch" wäre als Information gut.
Es geht um Afghanistan.
Wenn Du etwas zu Geschwistern wissen willst, solltest Du schreiben, wessen Geschwister, wie alt, welche Staatsangehörigkeit, wo sie jetzt leben.
Das sind meine Geschwister, erwachsen und sie leben in der Heimat und haben auch die Staatsangehörigkeit von dort.