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Einreise aus Belarus mit Studentenvisum (für Nicht-EU Bürger) (Gelesen: 2.348 mal)
jeremiah
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28.02.2021 um 03:17:38
 
Hallo liebe Community,

Erstmal bitte um Entschuldigung, falls ich im falschen Board geschrieben habe (ich wusste nicht, ob es eher zu "Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä." gehört - wenn ja bitte um Verschiebung).

Ein Freund von mir (Nicht EU-Bürger) befindet sich derzeit in Belarus/Minks für Studium und überlegt nach Deutschland für Studium (AE §16) oder eventuell eine Ausbildung (AE§17 - was wohl komplizierter sein sollte) zu kommen.
Also erstmal, gehen wir mal von einer Anstrebung zu AE §16.

Kann er direkt aus Belarus sich bei den verschiedenen Universitäten bewerben inkl. Sprachkurs, und wenn er mal einen Platz bekommt und alle andere Voraussetzungen erfüllt, wäre dann möglich das nationale Visum (D) direkt in Minsk, bei der Deutschen Botschaft zu beantragen?

Belarus ist zwar EU aber kein Schengenstaat soweit ich weiß.
Sollte es nicht möglich, das STUDENTEN-VISUM für Deutschland aus Belarus zu beantragen,
wie sähe es aus, wenn er sich in einem Schengen-Staat zwecks Studiums aufhalten würde und vor dort aus das gleiche Visum für Deutschland beantragen würde?

Vielen lieben dank und schönen Sonntag!  Smiley
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Antwort #1 - 28.02.2021 um 05:29:48
 
Hallo,

Belarus ist entgegen Deiner Vermutung nicht in der EU und nicht Teil Schengens (außer in Alpträumen Putins und Lukaschenkos, vielleicht...).

Und natürlich muss er das Nationale Visum in Minsk an der deutschen AV beantragen.

Und aus einem Schengen-Staat heraus beantragen - wie soll das gehen?
Um überhaupt in einen beliebigen Schengenstaat einreisen zu können, benötigte er eben auch ein Visum.

Gruß
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Antwort #2 - 28.02.2021 um 06:51:22
 
Zur Ergänzung:

Falls er sich in einem anderen Schengen- oder EU-Staat gewöhnlich (also "auf längere Dauer") aufhalten würde, bspw. als Student, dann könnte er natürlich auch an der deutschen AV in diesem Gastland ein Visum beantragen. Auch bspw. als Student für ein Studium in DEU, falls er die Voraussetzungen hier erfüllt.

Gruß
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jeremiah
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Antwort #3 - 28.02.2021 um 23:15:52
 
T.P.2013 schrieb am 28.02.2021 um 05:29:48:
Hallo,

Belarus ist entgegen Deiner Vermutung nicht in der EU und nicht Teil Schengens (außer in Alpträumen Putins und Lukaschenkos, vielleicht...).

Und natürlich muss er das Nationale Visum in Minsk an der deutschen AV beantragen.

Und aus einem Schengen-Staat heraus beantragen - wie soll das gehen?
Um überhaupt in einen beliebigen Schengenstaat einreisen zu können, benötigte er eben auch ein Visum.

Gruß


Ach ja stimmt, ich weiß nicht warum ich Belarus als Teil von EU sah, tatsächlich ist es kein EU-Mitglied, sondern an der Grenze von Polen.

Also es ist nicht notwending nach Nigeria (Herkunfsland) zurückzufliegen um ein Studentenvisum für Deutschland zu beantragen? (es wurde wohl erzählt, dass dies aus Minsk gar nicht möglich sein sollte... deswegen die Frage).
Hätte er irgendwelche Nachteile weil er das Visum aus Minsk und nicht aus Lagos beantragt?
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jeremiah
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Antwort #4 - 28.02.2021 um 23:18:42
 
T.P.2013 schrieb am 28.02.2021 um 06:51:22:
Zur Ergänzung:

Falls er sich in einem anderen Schengen- oder EU-Staat gewöhnlich (also "auf längere Dauer") aufhalten würde, bspw. als Student, dann könnte er natürlich auch an der deutschen AV in diesem Gastland ein Visum beantragen. Auch bspw. als Student für ein Studium in DEU, falls er die Voraussetzungen hier erfüllt.

Gruß


Ja genau, möglicherweise Polen, falls es aus Minsk nicht möglich sei. Es soll wohl einfacher (?) sein, aus einem Schengen-Staat das Visum zu beantragen. Stimmt es?
Oder kann er es direkt aus Minsk beantragen und keine Nachteile dadurch haben?

Vielen Dank
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Antwort #5 - 01.03.2021 um 01:35:35
 
jeremiah schrieb am 28.02.2021 um 23:15:52:
Also es ist nicht notwending nach Nigeria (Herkunfsland) zurückzufliegen um ein Studentenvisum für Deutschland zu beantragen?


Hallo,

nein, ist es grundsätzlich nicht.
Er kann, wie bereits geschrieben, grundsätzlich auch ein Visum an der deutschen Vertretung beantragen, die sich im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts befindet. Das wäre als Student in Weißrussland eben auch Weißrussland.
Er muss aber nicht, er kann auch an einer deutschen AV in Nigeria beantragen, falls er es möchte.

Zitat:
Ja genau, möglicherweise Polen, falls es aus Minsk nicht möglich sei.


Ach, und wie will er nach Polen kommen?
Polen ist Schengen-Staat, ohne Schengen-Visum oder AT eines Schengenstaates darf er nicht nach Polen einreisen.
Abgesehen davon kann er nicht an der deutschen AV in Polen beantragen, weil er dort eben nicht gewöhnlich aufhältig ist.

Zitat:
Es soll wohl einfacher (?) sein, aus einem Schengen-Staat das Visum zu beantragen. Stimmt es?


Ob das so pauschal zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Denkbar ist es in Einzelfällen, weil man sich ja dann schon innerhalb Schengens befände.
Aber für Deinen Freund kommt diese Option ja offenbar sowieso nichtin Betracht.

Zitat:
Oder kann er es direkt aus Minsk beantragen und keine Nachteile dadurch haben?


Zitat:
Hätte er irgendwelche Nachteile weil er das Visum aus Minsk und nicht aus Lagos beantragt?


Ob Minsk oder Lagos - welche Vorteile oder Nachteile soll es geben? Es ist grundsätzlich egal.
Minsk wäre für ihn sicherlich allein deswegen einfacher als Lagos, weil er sich ja schon in Minsk befindet, denke ich...
Für die angestrebte Erteilung eines Studentenvisums für Deutschland spielt es keine Rolle, er muss so oder so die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Gruß
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Antwort #6 - 01.03.2021 um 06:41:07
 
Die AV in Nigeria wäre nur dann sinnvoll, wenn sein legaler Aufenthalt in BLR beendet ist.

Solange er keine Zulassung zum Studium in Deutschland hat wird das Studium in BLR in die Bewertung der Plausibilität eines Antrags zur Studienvorbereitung als wesentlicher Punkt einfließen. Unterlagen zu diesem Studium kann aber nur die AV in Minsk sinnvoll einschätzen.

Abgesehen davon ist sowohl Abuja als auch Lagos unzuständig, solange der gewöhnliche Aufenthalt in BLR besteht. Das müssen wir regelmäßig russischen Studenten in FIN erzählen, die statt in Helsinki bei uns beantragen wollen ...



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jeremiah
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Antwort #7 - 01.03.2021 um 13:23:34
 
T.P.2013 schrieb am 01.03.2021 um 01:35:35:
Hallo,

nein, ist es grundsätzlich nicht.
Er kann, wie bereits geschrieben, grundsätzlich auch ein Visum an der deutschen Vertretung beantragen, die sich im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts befindet. Das wäre als Student in Weißrussland eben auch Weißrussland.
Er muss aber nicht, er kann auch an einer deutschen AV in Nigeria beantragen, falls er es möchte.


OKay Ich verstehe.

T.P.2013 schrieb am 01.03.2021 um 01:35:35:
Ach, und wie will er nach Polen kommen?
Polen ist Schengen-Staat, ohne Schengen-Visum oder AT eines Schengenstaates darf er nicht nach Polen einreisen.
Abgesehen davon kann er nicht an der deutschen AV in Polen beantragen, weil er dort eben nicht gewöhnlich aufhältig ist.

Das war für den Fall dass er in Polen studiert (es war mal auch die Überlegung nach Polen zu studieren).


T.P.2013 schrieb am 28.02.2021 um 06:51:22:
Falls er sich in einem anderen Schengen- oder EU-Staat gewöhnlich (also "auf längere Dauer") aufhalten würde, bspw. als Student, dann könnte er natürlich auch an der deutschen AV in diesem Gastland ein Visum beantragen. Auch bspw. als Student für ein Studium in DEU, falls er die Voraussetzungen hier erfüllt.

Er lebt in Minsk erst seit 4 Monaten, Studentenvisum.
Spricht was dagegen, jetzt sich in den deutschen Universitäten zu bewerben? (natürlich muss er vorher den deutschen Kurs bzw. DSH absolvieren).
Oder wurde die deutsche AV es als "kritisch" sehen, weil er nur paar Monaten in Minsk gelebt hat?


T.P.2013 schrieb am 01.03.2021 um 01:35:35:
Für die angestrebte Erteilung eines Studentenvisums für Deutschland spielt es keine Rolle, er muss so oder so die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Auch wenn er nur 4-6 Monate in Minsk gelebt hat?


Petersburger schrieb am 01.03.2021 um 06:41:07:
Studium in BLR in die Bewertung der Plausibilität eines Antrags zur Studienvorbereitung als wesentlicher Punkt einfließen


Was ist hier bitte als "Antrag zur Studienvorbereitung" gemeint? Sprachkurs?


Vielen dank!
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Antwort #8 - 01.03.2021 um 19:45:36
 
jeremiah schrieb am 01.03.2021 um 13:23:34:
Was ist hier bitte als "Antrag zur Studienvorbereitung" gemeint? Sprachkurs?

Alles, was Langfristaufenthalt zu irgendwelchen Maßnahmen beabsichtigt, die zum Studium führen sollen.
Studienvorbereitende Sprachkurse, Studienkolleg, Studienbewerbung ...

Im Unterschied zur Einreise direkt zum Studium, bei vorhandener Zulassung zum Studium.
Nicht: zu irgendwas anderem, wie Studienkolleg oder so.
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Antwort #9 - 01.03.2021 um 20:50:27
 
@jeremiah,

natürlich kann er sich bewerben.
Ob und inwiefern dann zwecks Visumantrag die vorgebrachten Unterlagen, Gründe, die Historie etc. bewertet würde, kann hier niemand kompetent beurteilen.
Und ja - er studiert seit Monaten in Minsk, hat sein Lebensumfeld somit dorthin verlagert - und damit auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt, behaupte ich.

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