reinhard schrieb am 23.02.2021 um 13:08:43:Nein, sie darf nicht einfach so kommen. Sie muss ein Visum (FZF zum deutschen Kind) beantragen.
Hallo Danke für die Antwort,
aber irgendwie verstehe ich das Rechtsverständnis nicht.
Das minderjährige Kind ist deutscher Staatsbürger, die ausländische Mutter hat die Personensorge inne.
Somit wird dem deutschen Kind die Einreise nach Deutschland nur mit Bedingungen zugelassen, da es nunmal eine nicht EU Mutter hat.
Auch zu sagen das Kind könne bzw. dürfe ja jederzeit alleine einreisen, wäre Realitätsfremd und wohl nicht praktikabel.
Wie sieht es mit spontan Fällen aus, man kommt für 3 Monate ohne Visumpflicht nach Deutschland und entscheidet sich dann hier zu bleiben, wird das deutsche Kind mit der Mutter abgeschoben um den Visumantrag im Heimatland der Mutter nachzuholen?
Habe selber erlebt, das ein EU Bürger spontan mit seiner (nicht EU) Ehefrau eingereist ist zu Besuchszwecken und sich dann entschlossen hatte zu bleiben, der Ehefrau hatte man die Aufenthaltskarte ohne weiteres beim Ausländeramt ausgehändigt, da hat keiner gesagt, da sie nur zu Besuchszwecken eingereist ist, dass sie zurückreisen und das Visum im Heimatland beantragen soll.
Bin deswegen etwas verwirrt, dem minderjährigen deutschem Kind werden elementare (Einreise-)Rechte ohne Visumverfahren der Mutter verwehrt aber dem EU Bürger ganz gleich in welcher Konstellation zeitgleich zugebilligt.