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Wie Einreisen nach 2 jährigen Auslandsaufenthalt mit deutschem Kind? (Gelesen: 3.032 mal)
ralfbl61
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23.02.2021 um 12:58:36
 
Hallo,

eine Bekannte von mir lebt nach 4 Jährigen Aufenthalt in Deutschland, nun 2 Jahre im Heimatland.

Sie hat ein Deutsches Kind mit deutschem Paß, welches bei ihr lebt.

Nun erwägt sie wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Sie Könnte Visumfrei bis zu 90 Tage einreisen.(Land ist Kolumbien)

Sollte sie erst einreisen und sich beim Ausländeramt um einen Aufenthaltstitel bemühen oder muss sie erst bei der Deutschen Botschaft im Heimatland ein FZVisum beantragen?

Danke im voraus für die Antworten Smiley

P..S. vergaß, das Kind ist in Deutschland geboren und wuchs die ersten 3 Jahre auch in Deutschland auf.
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reinhard
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Antwort #1 - 23.02.2021 um 13:08:43
 
Nein, sie darf nicht einfach so kommen. Sie muss ein Visum (FZF zum deutschen Kind) beantragen.

Visumfrei sind ausschließlich Besuchsaufenthalte mit anschließender Ausreise. Nur wenn sie nach spätestens 90 Tagen ausreisen will, darf sie ohne Visum einreisen.
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ralfbl61
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Antwort #2 - 12.03.2021 um 08:27:01
 
reinhard schrieb am 23.02.2021 um 13:08:43:
Nein, sie darf nicht einfach so kommen. Sie muss ein Visum (FZF zum deutschen Kind) beantragen.


Hallo Danke für die Antwort,
aber irgendwie verstehe ich das Rechtsverständnis nicht.

Das minderjährige Kind ist deutscher Staatsbürger, die ausländische Mutter hat die Personensorge inne.
Somit wird dem deutschen Kind die Einreise nach Deutschland nur mit Bedingungen zugelassen, da es nunmal eine nicht EU Mutter hat.
Auch zu sagen das Kind könne bzw. dürfe ja jederzeit alleine einreisen, wäre Realitätsfremd und wohl nicht praktikabel.

Wie sieht es mit spontan Fällen aus, man kommt für 3 Monate ohne Visumpflicht nach Deutschland und entscheidet sich dann hier zu bleiben, wird das deutsche Kind mit der Mutter abgeschoben um den Visumantrag im Heimatland der Mutter nachzuholen?

Habe selber erlebt, das ein EU Bürger spontan mit seiner (nicht EU) Ehefrau eingereist ist zu Besuchszwecken und sich dann entschlossen hatte zu bleiben, der Ehefrau hatte man die Aufenthaltskarte ohne weiteres beim Ausländeramt ausgehändigt, da hat keiner gesagt, da sie nur zu Besuchszwecken eingereist ist, dass sie zurückreisen und das Visum im Heimatland beantragen soll.

Bin deswegen etwas verwirrt, dem minderjährigen deutschem Kind werden elementare (Einreise-)Rechte ohne Visumverfahren der Mutter verwehrt aber dem EU Bürger ganz gleich in welcher Konstellation zeitgleich zugebilligt.
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Antwort #3 - 12.03.2021 um 09:14:45
 
Ein EU-Bürger benötigt aber kein Visum, wenn er von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen will. Das ist der klitzekleine Unterschied zu einer Nicht-EU-Ausländerin.
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erne
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Antwort #4 - 12.03.2021 um 09:31:43
 
ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 08:27:01:
Das minderjährige Kind ist deutscher Staatsbürger,


und
ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 08:27:01:
das ein EU Bürger 



Äpfel <---> Birnen
unterschiedliche Geetzgebeungen, nationales vs. EU Recht.
Stichwort "Inländerdiskriminierung" ... braucht man nicht mehr zu diskutieren, ist so.
Jeder kann es übrigens auch in Anspruch nehmen, wenn er dann als Deutscher in ein anderes EU-Land reist/einreist


ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 08:27:01:
Wie sieht es mit spontan Fällen aus, man kommt für 3 Monate ohne Visumpflicht nach Deutschland und entscheidet sich dann hier zu bleiben, wird das deutsche Kind mit der Mutter abgeschoben um den Visumantrag im Heimatland der Mutter nachzuholen?


Kommt auf den Einzelfall an und Zumutbarkeit.
Grundsätzlich muss man nach einem Besuchsaufenthalt (Visafrei oder mit Besuchsvisum) das Land wieder verlassen, aber wenn man unbeidngt versuchen will, die Behörden zu verarschen, bitte




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Antwort #5 - 12.03.2021 um 09:57:58
 
erne schrieb am 12.03.2021 um 09:31:43:
Kommt auf den Einzelfall an und Zumutbarkeit.
Grundsätzlich muss man nach einem Besuchsaufenthalt (Visafrei oder mit Besuchsvisum) das Land wieder verlassen, aber wenn man unbeidngt versuchen will, die Behörden zu verarschen, bitte




Hallo,
ich weiß nicht warum das als verarschen ausgelegt wird, es geht ja um Rechte des minderjährigen deutschen Staatsbürger, mir als Deutscher fehlt da das Rechtsverständnis.

Es sollte auch lediglich eine Einschätzung abgegeben werden und keine Anspielung um Behörden verarschen zu wollen.Aber wir Leben in einer freien Welt und auch viele Deutsche wandern aus oder bleiben mit der Intention des Besuchsaufenthalt im Gastland "Kleben". Das ist die Realität und keine lebensfremde Praxis!

Im Falle der o.g. Betroffenen Person, wird diese, wenn es soweit ist, das Visumverfahren durchlaufen, da sie sowieso, auch Corona bedingt, vorläufig nicht nach Deutschland übersiedeln wird.

Eine Frage hätte ich noch, könnte man im Hintergrund des mehrjährigen Aufenthalts in Deutschland eine Vorabzustimmung beim Ausländeramt beantragen, oder wird sie so angesehen, als ob sie niemals in Deutschland war?
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Antwort #6 - 12.03.2021 um 10:05:14
 
ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 09:57:58:
mir als Deutscher fehlt da das Rechtsverständnis. 


das REchtsverständnis sich an Gesetze zu halten?

Das Gesetz ist nun mal so, wie es ist.

ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 09:57:58:
Es sollte auch lediglich eine Einschätzung abgegeben werden und keine Anspielung um Behörden verarschen zu wollen.Aber wir Leben in einer freien Welt und auch viele Deutsche wandern aus oder bleiben mit der Intention des Besuchsaufenthalt im Gastland "Kleben". Das ist die Realität und keine lebensfremde Praxis!


kann di eDame ja auch ... Visum beabtragen, sie wird es wegen dem dt. Kind bekommen und dann mit dem Visum einreisen.
Dann bekommt sie auch eine AE und muss nicht nur in D "kleben bleiben". DAs ist besser als "kleben" zu bleiben.

ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 09:57:58:
Im Falle der o.g. Betroffenen Person, wird diese, wenn es soweit ist, das Visumverfahren durchlaufen,

dann stellen sich obige Fragen doch gar nicht ...

ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 09:57:58:
Eine Frage hätte ich noch, könnte man im Hintergrund des mehrjährigen Aufenthalts in Deutschland eine Vorabzustimmung beim Ausländeramt beantragen, oder wird sie so angesehen, als ob sie niemals in Deutschland war?

sicher kann man das
Die Antwort wird dann die ABH geben, hier kann keiner was dazu sagen.


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Antwort #7 - 12.03.2021 um 10:31:32
 
erne schrieb am 12.03.2021 um 10:05:14:
das REchtsverständnis sich an Gesetze zu halten?



Nein, mir fehlt das Rechtsverständis zu dem Gesetz. Nicht alle Gesetze müssen richtig sein, aber trotzdem hat man sich selbstredend daran zu halten.
Zu sagen fehlendes Rechtsverständnis = nicht an Gesetze halten, das ist Äpfel mit Birnen vergleichen.


Und wie Sie oben schrieben Nationales Recht  und EU Recht = Äpfel und Birnen, nein ist es nicht, es sind beides Äpfel nur werden die jeweiligen Äpfel anders bemessen und beurteilt nach den dazugehörigen Gesetzen!

Auch schrieb ich von keiner Absicht, das jemand in Deutschland "Kleben" bleiben soll. Es kann immer anders kommen, wie erwartet.

Nehmen wir an eine Nicht EU Mutter kommt mit seinem deutschen Kind zu Besuchszwecken nach Deutschland, nun lebt sich das Kind in 3 Monaten so gut ein, das es gar nicht mehr weg will, sollen da dann Rechte des deutschen Kindes beschnitten werden, weil die Mutter erst das Visumverfahren durchlaufen soll? Dies ist mein Rechtsverständnis. Ohne mir wieder etwas unterstellen zu wollen es ist lediglich ein Beispiel!

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Antwort #8 - 12.03.2021 um 11:06:29
 
ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 10:31:32:
sollen da dann Rechte des deutschen Kindes beschnitten werden, weil die Mutter erst das Visumverfahren durchlaufen soll?

Nicht jeder Grundrechtseingriff ist unverhältnismäßig und wenn der Gesetzgeber innerhalb der ihm zustehenden Spielräume (Einschätzungsprärogative) von ausländischen Elternteilen deutscher Kinder zur Steuerung der Migration ein Visumverfahren fordert ist das im Rahmen der Verhältnismäßigkeit möglich, da (I) das Recht des Kindes weiterhin besteht, soweit das Visumverfahren nicht unverhältnismäßig lange dauert und es nicht dauerhaft von einem Aufenthalt im Bundesgebiet abgehalten wird und (II) eine Einzelfallbetrachtung im Rahmen der bestehenden Gesetze stets möglich ist sofern die erste Variante greift.
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Antwort #9 - 12.03.2021 um 12:09:49
 
Zitat:
Nicht jeder Grundrechtseingriff ist unverhältnismäßig und wenn der Gesetzgeber innerhalb der ihm zustehenden Spielräume (Einschätzungsprärogative) von ausländischen Elternteilen deutscher Kinder zur Steuerung der Migration ein Visumverfahren fordert ist das im Rahmen der Verhältnismäßigkeit möglich, da (I) das Recht des Kindes weiterhin besteht, soweit das Visumverfahren nicht unverhältnismäßig lange dauert und es nicht dauerhaft von einem Aufenthalt im Bundesgebiet abgehalten wird und (II) eine Einzelfallbetrachtung im Rahmen der bestehenden Gesetze stets möglich ist sofern die erste Variante greift.


Vielen Dank, so etwas wollte ich lesen und hilft mir schon weiter. Smiley

Ich denke für sowas ist das Forum da, um eine Einschätzung, auch der Atypischen Fälle und deren Möglichkeiten zu erfragen. Ob diese zum Gunsten oder nicht ausfallen, blleibt dahingestellt.
Und dazu gehört nunmal auch "was wäre wenn", eben weil jeder Fall anders gelagert ist.

Gleich aber Behörden verarschen zu unterstellen, finde ich gerade in so einem Forum wo Möglichkeiten und Hilfestellungen erfragt werden, schon etwas abwegig.
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Antwort #10 - 12.03.2021 um 13:01:59
 
ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 12:09:49:
Gleich aber Behörden verarschen zu unterstellen, finde ich gerade in so einem Forum wo Möglichkeiten und Hilfestellungen erfragt werden, schon etwas abwegig.


Das bezieht sich auf den vermuteten Fall:

1) Sie will einreisen, um zu bleiben.

2) Sie kommt ohne Visum am Flughafen an. Da sie weiß, dass sie nur für Besuche visumfrei ist, erzählt sie der Bundespolizei, sie käme zum Besuch (sonst würde ihr ohne Visum die Einreise verweigert).

3) Sie beantragt dann bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel – dieser Ablauf ist vermutlich unterstellt oder gemeint.

Da sie anscheinend in Kolumbien ist und Du vorher nach der Rechtslage fragst, kann sie sich jetzt auf die Rechtslage perfekt einstellen. Auch wenn sie die Regelung ungerecht oder unverständlich findet – das können wir hier im Forum ja nicht ändern.
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Antwort #11 - 12.03.2021 um 16:40:16
 
ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 12:09:49:
Gleich aber Behörden verarschen zu unterstellen, finde ich gerade in so einem Forum wo Möglichkeiten und Hilfestellungen erfragt werden, schon etwas abwegig.

Unschön - ja, einverstanden.

Abwegig - nicht wirklich: Wenn gleich nach der ersten Antwort der "spontane Fall" thematisiert wird, hat sowohl der Praktiker im Ausländerrecht wie auch der "alte Forumshase" die oft gesehene und gehörte Fortsetzung dieses Gedankens vor Augen.

Wenn die in Deinem Fall nicht zur Diskussion steht, ist das der seltenere Fall und ich freue mich darüber.
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Antwort #12 - 12.03.2021 um 18:38:34
 
ralfbl61 schrieb am 12.03.2021 um 08:27:01:
Wie sieht es mit spontan Fällen aus, man kommt für 3 Monate ohne Visumpflicht nach Deutschland und entscheidet sich dann hier zu bleiben, wird das deutsche Kind mit der Mutter abgeschoben um den Visumantrag im Heimatland der Mutter nachzuholen?


Ich hatte vor Jahren solch einen Fall. Mutter mit Baby. Abschiebung kommt fast nie in Frage, weil das Kind Deutsch ist und Trennung nicht möglich.

Die Ausländerbehörde hat der Mutter wegen des fehlenden Visums eine Duldung für einen Monat gegeben und ihr gesagt, sie bekommt die AE, wenn sie das Visum beantragt und mitbringt.

Das hat die Ausländerbehörde drei Jahre lang gemacht, 36 Duldungen mit der Lauferei, dann war das Kind im Kindergarten und die Mutter ist mit Termin und Vorabzustimmung ausgereist und vier Tage später mit Visum eingereist.

Man kann es immer versuchen, und es gibt sicherlich zugänglichere Ausländerbehörden. Aber wenn man die Informationen über das korrekte Verfahren vorher hat, sollte man auch überlegen, das Verfahren einzuhalten.
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