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Ausbürgerung aus der Ukraine. Bzw. Krim (Gelesen: 7.092 mal)
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Antwort #15 - 25.02.2021 um 07:08:58
 
bali6 schrieb am 24.02.2021 um 20:23:58:
so manchen Satz könntest du dir auch sparen!

Wenn Du den ersten meinst:
Ich bin alleinerziehender Vater und verstehe niemals nicht, wenn jemand mit dem Eindruck hantiert, ohne die Mutter wären die Kinder sozusagen aufsichtslos auf der Straße.

Und wenn der Vater schreibt, er fände es heftig, wenn seine Frau die Kinder bei ihm lassen müsse ...  Lippen versiegelt
Oder hießen die beiden Aussagen
bali6 schrieb am 23.02.2021 um 12:54:26:
Ich persönlich finde es doch ziemlich heftig, dass sie ihre beiden Kinder hier für 2 Wochen ( oder wie lange soll das neu beantragen der Pässe in der Ukraine dauern ) lassen muss. 

bali6 schrieb am 24.02.2021 um 00:13:11:
Und ihre Kinder? Da kann doch von dem ach so tollen deutschen Sozialstaat wo die Familie angeblich so im Vordergrund steht nicht gewollt werden, oder..?

etwa, dass sie die Kinder irgendwelchen fremden Dritten, "dem Sozialstaat" übergeben müsse.

Ich verstehe sehr gut, dass in Eurer Situation mehr Aufwand und mehr Ärger entsteht als ohne die Krim-Besonderheit. Aber die beiden zitierten Aussagen sind einfach daneben.
Erwarte bitte nicht, dass unsachliche Einwürfe hier unkommentiert bleiben.
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Antwort #16 - 25.02.2021 um 07:54:24
 
bali6 schrieb am 24.02.2021 um 20:23:58:
die Kinder haben einen Vater. Es soll aber vorkommen das der ein oder andere arbeiten geht, und nicht wochenlang Urlaub machen kann um nach den Kids zu gucken.

Wenn man sich den neuen RP vom ukrianischen Konsulat ausstellen lässt, muss der Vater höchstens zwei Tage ohne die Frau durchhalten. Das ist einem Mann wohl auch zumutbar.

bali6 schrieb am 24.02.2021 um 20:23:58:
Wir werden mal auf der UK AV nach hören was die dazu sagen, wobei ich bezweifle das es so ohne Probleme ablaufen wird.

Ihr seid irgendwie viel zu pessimistisch voreingestellt. Versucht doch etwas optimistischer zu denken, nehmmt die Ausdrucke beider Rechtsakten, die ich vorhin erwähnt haben, zum Konsulat mit - und alles wird gut. Die Ukrainer sind nicht so böse, wie es oft in russischen Medien dargestellt wird.

Petersburger schrieb am 25.02.2021 um 07:08:58:
Und wenn der Vater schreibt, er fände es heftig, wenn seine Frau die Kinder bei ihm lassen müsse

Klingt fast wie "...seine Frau ihre Kinder"...  Zwinkernd

Petersburger schrieb am 25.02.2021 um 07:08:58:
etwa, dass sie die Kinder irgendwelchen fremden Dritten, "dem Sozialstaat" übergeben müsse.

Der ist auch gut  Smiley  22

Petersburger schrieb am 25.02.2021 um 07:08:58:
Ich verstehe sehr gut, dass in Eurer Situation mehr Aufwand und mehr Ärger entsteht als ohne die Krim-Besonderheit.

Und ich verstehe das eben nicht. Wäre der RP der Ehefrau bereits abgelaufen, wäre es angesichts der Krim-Besonderheit tatsächlich ein etwas größerer - aber auch kein unmöglicher - Akt gewesen, sich einen neuen zu besorgen. Solange aber der aktuelle RP noch gültig ist, ist es überhaupt kein Problem sich ans Konsulat zu wenden und einen neuen RP ausstellen zu lassen. Aber anscheinend will der TS es nicht, sondern denkt sich mögliche Hindernisse aus ohne vorhin die Sache auf dem rechtlichen Wege versucht haben zu lösen...
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« Zuletzt geändert: 25.02.2021 um 08:04:42 von dim4ik »  
 
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Antwort #17 - 25.02.2021 um 10:25:46
 
Ich gehe jetzt nicht auf eure Vater/Mutter/Kind Diskussion weiter ein.
Ich habe es in einem anderen Kontext gemeint.

Wir haben gerade mit der Botschaft telefoniert.
Diese meinte:

Ein neuer Reisepass wäre nur dann möglich wenn sie ihren russischen wieder abgibt. Also sich aus Russland ausbürgert.
Das ist aber auf der anderen Seite wieder so gut wie unmöglich, eben weil es um die Krim geht und so mancher Bewohner es bereits probierte sich auszubürgern.
Russland verlangt aber wohl Berge von angeblich erforderlichen Papieren, wovon man einige wiederum nicht vorzeigen kann.
Es ist einfach Zuviel zum schreiben. Ich probiere es jetzt nochmal bei der AB und erkläre es ihnen nochmals mit Nachdruck dass sie doch bitte den neuen pass akzeptieren sollen

Also war mein Pessimismus den ihr mir unterstellt gar nicht so unangebracht.
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Antwort #18 - 25.02.2021 um 11:09:55
 
bali6 schrieb am 25.02.2021 um 10:25:46:
Ein neuer Reisepass wäre nur dann möglich wenn sie ihren russischen wieder abgibt.



Dann sollte sie das einfach machen.

Zitat:
Ich probiere es jetzt nochmal bei der AB und erkläre es ihnen nochmals mit Nachdruck dass sie doch bitte den neuen pass akzeptieren sollen.


Eine einzelne Ausländerbehörde wird nicht entgegen der Position der Bundesrepublik Deutschland einen militärischen Einmarsch und einen Fake-Pass akzeptieren. Eine Ukrainerin sollte schon einen ukrainischen Pass vorlegen.

Ich habe auch in der Beratung noch nie von Problemen gehört, wenn es darum ging, dass jemand von der Krim ein Visum für Deutschland brauchte. Der ukrainische Pass war immer schnell zur Hand, die Ausbürgerung immer schnell erfolgt, das Visum in Kiew beantragt – ich würde es Deiner Frau durchaus zutrauen, das hinzubekommen wir alle anderen auch.
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Antwort #19 - 25.02.2021 um 12:01:47
 
bali6 schrieb am 25.02.2021 um 10:25:46:
Ein neuer Reisepass wäre nur dann möglich wenn sie ihren russischen wieder abgibt. Also sich aus Russland ausbürgert.

Das ist falsch. Wieso lasst ihr euch von der ukr. Botschaft überhaupt auf das Thema einreden? Sie ist ukrainische Staatsbürgerin und hat somit Anpsruch auf den neuen Reisepass; vielmehr wird ihre rus. StA von den ukrainischern Behörden gar nicht akzeptiert, daher dürfen sie auch keine Ausbürgerung von ihr verlangen. Sollte die Botschaft/das Konsulat ihr/sein Verlangen mit den entsprechenden Rechtnormen belegen, soll sie/es das auch gleich tun, ansonsten hat sich die Frage erledigt.

Daher einfach mal einen Termin zur Ausstellung des neuen RP bei der ukr. Botschaft/Konsulat buchen, die entsprechenden Uterlagen mitbringen und gut is. Den russischen RP lasst ihr zu Hause liegen und sprecht erst mal gar nicht dieses Thema an. Es ist weiterhin keine Ausbürgerung in RUS nötig.
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Antwort #20 - 25.02.2021 um 12:41:16
 
bali6 schrieb am 25.02.2021 um 10:25:46:
Ein neuer Reisepass wäre nur dann möglich wenn sie ihren russischen wieder abgibt. Also sich aus Russland ausbürgert. 

Das entspricht weder, soweit mir bekannt ist, ukrainischem Recht, noch ist es logisch.

Die Ukraine erkennt den Erwerb der russischen StAng nicht an, der zudem nicht auf Antrag des Krimbewohners erfolgt ist, also ohne sein Zutun.
Dann ist es schlicht unlogisch zu sagen: "Wir erkennen den Erwerb Deiner russischen Staatsangehörigkeit nicht an, aber ablegen musst Du sie schon, weil Du sie ja hast ..."

Allgemeine Aussage, die Du in diesem Forum zuhauf in Bezug auf deutsche Behörden lesen kannst: Anrufe sind nichts wert.
Weder kannst Du belegen, welche Informationen (durch Dich) der Antwort zugrundelagen, noch die Antwort selbst. Und Du weißt nicht, wer Dir geantwortet hat - im Zweifel ein "Telefonist", der mit dem Fachgebiet selbst nichts zu tun hat.

Im Übrigen:
Petersburger schrieb am 24.02.2021 um 08:31:52:
Und sollte es in der UKR-AV in Deutschland Probleme geben, muss man sich möglicherweise dort ebenso durchsetzen, wie das auch bei nicht korrektem Behördenhandeln in Deutschland erforderlich ist. Versucht man nicht, sein Recht durchzusetzen, ist das übrigens immer noch kein Grund für Ausnahmeregelungen seitens deutscher Behörden. 


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Antwort #21 - 26.02.2021 um 10:24:06
 
Laut der AB ist es wohl überhaupt kein Thema mit dem neuen russischen Reisepass.
Laut der Madame am Telefon würde sie die AE dann einfach auf Russisch umschreiben und gut ist..  Schockiert/Erstaunt

Ähm, also jetzt versteh ich grade gar nix mehr. Als ich vor gut 1 Jahr das Thema bei der AB angesprochen hatte, hieß es; das der pass erst akzeptiert werden könnte, wenn sie aus der Ukraine ausgebürgert ist.

Ich lass mich mal überraschen. Habe nächste Woche einen Termin zwecks neu Beantragung der AE.

Ich werde definitiv hier berichten was es dort gab!


reinhard schrieb am 25.02.2021 um 11:09:55:
Dann sollte sie das einfach machen.


Eine einzelne Ausländerbehörde wird nicht entgegen der Position der Bundesrepublik Deutschland einen militärischen Einmarsch und einen Fake-Pass akzeptieren. Eine Ukrainerin sollte schon einen ukrainischen Pass vorlegen.

Ich habe auch in der Beratung noch nie von Problemen gehört, wenn es darum ging, dass jemand von der Krim ein Visum für Deutschland brauchte. Der ukrainische Pass war immer schnell zur Hand, die Ausbürgerung immer schnell erfolgt, das Visum in Kiew beantragt – ich würde es Deiner Frau durchaus zutrauen, das hinzubekommen wir alle anderen auch.

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Antwort #22 - 26.02.2021 um 10:57:42
 
bali6 schrieb am 26.02.2021 um 10:24:06:
Ich lass mich mal überraschen. Habe nächste Woche einen Termin zwecks neu Beantragung der AE.

Wozu brauchst Du denn eine Aufenthaltserlaubnis?
In Deinem Profil steht doch
Zitat:
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Antwort #23 - 26.02.2021 um 11:45:03
 
bali6 schrieb am 26.02.2021 um 10:24:06:
Laut der Madame am Telefon würde sie die 

Ist das Dein Ernst?

Gerade erst schrieb ich alles, was zu Telefonaten zu sagen ist, in Bezug auf Deine vorige telefonische Auskunft von einer Behörde, jetzt lesen wir hier vom nächsten Telefonat?

Selbstverständlich gehen in Behörden Dinge nicht nur zuungunsten der Bürger/Ausländer schief, aber selbst wenn hier jemand eine AE zum nicht anerkannten russischen Pass erteilen würde, ändert das nichts daran, dass dieser Pass nicht anerkannt ist.
Dann kommen dieselben Probleme später.

Und im Unterschied zu heute ist dann kein gültiger ukrainischer Pass mehr vorhanden, der den Weg in die ukrainische AV eröffnet.

Macht die Dinge jetzt (endlich) richtig, dann habt ihr Ruhe.
Richtig in dem Sinne, der Eure Behördenwege auf ein Minimum bringen könnte. Die nicht erfolgte Abmeldung in der Ukraine ist zwar nicht rechtswidrig, aber ohne sie
  • gäbe es keine Pflicht zum Besitz eines Inlandspasses,
  • gäbe keine zuständige für den Anmelde-Wohnort zuständige ukrainische Inlandsbehörde und entsprechend
  • wäre Eure Postion in der ukrainischen AV in Deutschland überzeugender.
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Antwort #24 - 26.02.2021 um 12:10:04
 
Sorry, falsch ausgedrückt.

Wir haben einen Termin bei der AB zwecks AE

Saxonicus schrieb am 26.02.2021 um 10:57:42:
Wozu brauchst Du denn eine Aufenthaltserlaubnis?
In Deinem Profil steht doch

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Antwort #25 - 26.02.2021 um 13:36:20
 
Mein Telefonat war vor deiner Antwort hier..

Wir werden wie gesagt mal zur Ab gehen und uns anhören was die da zu sagen haben.
Die Frau hatte wohl auch Rücksprache mit nem Kollegen gehalten und der sah da jetzt auch kein Problem  hä? ich lass mich überraschen. Zur Not müssen wir halt dann wirklich einfach die passiere zusammen suchen und zur ukrainischen Botschaft fahren..





Petersburger schrieb am 26.02.2021 um 11:45:03:
Ist das Dein Ernst?

Gerade erst schrieb ich alles, was zu Telefonaten zu sagen ist, in Bezug auf Deine vorige telefonische Auskunft von einer Behörde, jetzt lesen wir hier vom nächsten Telefonat?

Selbstverständlich gehen in Behörden Dinge nicht nur zuungunsten der Bürger/Ausländer schief, aber selbst wenn hier jemand eine AE zum nicht anerkannten russischen Pass erteilen würde, ändert das nichts daran, dass dieser Pass nicht anerkannt ist.
Dann kommen dieselben Probleme später.

Und im Unterschied zu heute ist dann kein gültiger ukrainischer Pass mehr vorhanden, der den Weg in die ukrainische AV eröffnet.

Macht die Dinge jetzt (endlich) richtig, dann habt ihr Ruhe.
Richtig in dem Sinne, der Eure Behördenwege auf ein Minimum bringen könnte. Die nicht erfolgte Abmeldung in der Ukraine ist zwar nicht rechtswidrig, aber ohne sie
  • gäbe es keine Pflicht zum Besitz eines Inlandspasses,
  • gäbe keine zuständige für den Anmelde-Wohnort zuständige ukrainische Inlandsbehörde und entsprechend
  • wäre Eure Postion in der ukrainischen AV in Deutschland überzeugender.

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Antwort #26 - 26.02.2021 um 13:56:13
 
bali6 schrieb am 26.02.2021 um 13:36:20:
Zur Not müssen wir halt dann wirklich einfach die passiere zusammen suchen und zur ukrainischen Botschaft fahren..

Mal ein Rat am Rande: falls Deine Frau sich zukünftig in Deutschland einbürgern lassen will, kommt Ihr um einen neuen ukrainischen Reisepass nicht drum herum und wenn sie sich ihn nicht innerhalb der nächsten ein paar Monate besorgt, wird sie dadurch echt viel Stress für sich erwirken.

Aber nuff said, ich weißt nun ja alles, der Rest ist Euch überlassen.
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Antwort #27 - 26.02.2021 um 14:45:02
 
Mal ne blöde Frage.

Warum kommen wir um den pass nicht drum herum?
Sollte der russische pass jetzt akzeptiert werden, dann kann sie sich doch dann irgendwann auch aus Russland ausbürgern und als deutsche einbürgern lassen..?

Oder was verstehe ich grade nicht..?




dim4ik schrieb am 26.02.2021 um 13:56:13:
Mal ein Rat am Rande: falls Deine Frau sich zukünftig in Deutschland einbürgern lassen will, kommt Ihr um einen neuen ukrainischen Reisepass nicht drum herum und wenn sie sich ihn nicht innerhalb der nächsten ein paar Monate besorgt, wird sie dadurch echt viel Stress für sich erwirken.

Aber nuff said, ich weißt nun ja alles, der Rest ist Euch überlassen.

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Antwort #28 - 26.02.2021 um 15:03:41
 
Eine Ukrainerin muss den ukrainischen Pass haben.

Besatzungspässe werden nicht anerkannt, weil es keine echten Pässe sind.
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Antwort #29 - 26.02.2021 um 16:44:41
 
bali6 schrieb am 26.02.2021 um 14:45:02:
Sollte der russische pass jetzt akzeptiert werden, dann kann sie sich doch dann irgendwann auch aus Russland ausbürgern und als deutsche einbürgern lassen..?

Um in Deutschland eingebürgert zu werden, wird sie zuerst beiden Staatsangehörigkeiten ablegen müssen. Ihr glaubt ja nicht, dass durch die Nichtverlangerung des ukrainischen Reisepasse und den Übertrag des Aufenthaltstitels auf den russischen Reisepass Deine Frau die ukrainische Staatsangehörigkeit verliert, oder?
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