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Verlobte aus den Philippinen / derzeit in den Niederlanden heiraten (Gelesen: 12.423 mal)
roseforest
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18.02.2021 um 20:12:04
 
Guten Abend liebe Community,
ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

Folgende Situation:
Ich Deutsch(32) und meine verlobte Phlippina (29) kennen uns nun seit fast einem Jahr. Sie arbeitet als Au Pair in den Niederlanden.

Wir sehen uns fast jedes Wochenende (NRW hat ja Außnahme für Einreise ohne Test bis zu 72h für Lebenspartner) und wir telefonieren jeden Tag mehrere Stunden, so dass wir uns sicher sind das wir heiraten möchten.

Wir haben auch alle Dokumente zusammen und am Montag einen Termin beim Standesamt um die Urkundenprüfung einzuleiten, was lt. dem hiesigen Standesamt unausweichlich ist.

Da ihr Au Pair Visum Ende Feburar abläuft wird sie entweder in die Philippinen reisen müssen oder aktuell ergibt sich evt. kurzfristig die Möglichkeit als Au Pair in Dubai zu arbeiten, dort ist man sehr schnell mit VISA Genehmigungen.

Trotz langer Recherchen habe ich auf folgende Fragen keine Antworten gefunden bisher:

1) Angenommen sie könnte in Dubai arbeiten und die Urkundenprüfung wäre sagen wir nach 6 Monaten erfolgreich - wo kann ich dann das Visum für die Familienzusammenführung bzw. Einreise wegen Heirat beantragen? Geht das in Dubai oder hier oder muss sie dafür wirklich zwigend nach Manila?

2) Gibt es Erfahrungen mit anderen Standesamtern? Im Merkblatt aus Manila steht unter anderem für das Visum:

"Die Bearbeitungsdauer hängt u.a. davon ab, ob eine Urkundenprüfung eingeleitet werden muss" und "Hilfreich wäre es, wenn im Rahmen des Visumverfahrens auf eine ggf. bereits ... laufende Urkundenprüfung hingewiesen wird"

Allerdings steht dort auch dass ohne Form 11/121 vom Standesamt das Visum sofort abgelehnt wird.

Dies ist für mich etwas wiedersprüchlich bzw. deutet doch darauf hin das manche Standesämter auf diese Prüfung verzichten. Alternativ gibt es evtl. Erfahrungen ob die Standesämter auch die Prüfung einleiten können und trotzdem schonmal das Form 11/121 für das Visum ausstellen?

Mit der Urkundenprüfung habe ich ja kein Problem - die Unterlagen haben wir alle nur ich würde gerne den Visaprozess paralell anstoßen.

Würde mich über Erfahrungen sehr freuen - oder jemand hat vllt. noch einen ganz anderen Tipp für mich? Durchgedreht
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T.P.2013
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Antwort #1 - 18.02.2021 um 20:55:31
 
Hallo,

zu 1)
Da sie als Au-Pair dann in Dubai ihren gewöhnlichen Aufenthalt hätte, würde sie dort ihr Visum zur Familienzusammenführung / Heirat beantragen können.

Persönliche, lebensberatende Anmerkung: Ich halte es nicht für besonders clever, gerade für z.B. u.a. Filipinas, unbedingt in einem der Golfstaaten, noch dazu in Dubai, einer Au-Pair -Tätigkeit nachzugehen.

Zu 2)
Standesämter sind relativ frei darin, eine UP zu fordern oder eben nicht. Der Regelfall wird aber bei diesen Ländern mit unsicherem Urkundenwesen sein, dass eine solche UP gefordert wird.
Insofern nutzen Dir auch Erfahrungen mit anderen Standesämtern, ja noch nicht einmal mit anderen Sachbearbeitern Deines Standesamtes etwas.

Die UP findet in Amtshilfe für das Standesamt durch die Vertretung in Manila statt. Insofern reicht (höchstwahrscheinlich) ein einfacher Hinweis darauf im Visumantrag zur FZF oder für das Heiratsvisum aus, damit diese UP dann nach erfolgreicher Prüfung Berücksichtigung findet.
Aber vielleicht gibt es ja andere Erfahrungen durch andere Forenschreiber hier diesbezüglich...

Gruß
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roseforest
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Antwort #2 - 18.02.2021 um 21:36:31
 
Hi T.P.2013:
vielen Dank für Deine Antwort und Deinen Hinweis,
da hast Du wohl recht. Das mit Dubai war jetzt relativ spontan
und die Idee war eine Europäische Familie zu finden welche eben in Dubai lebt - da wäre evtl. das "Risiko" nicht so groß.

Andererseits wenn sie in den Philippinen ist könnte sie direkt bei der Botschaft in Manila dort alles klären. Alles nicht so einfach deswegen hatte ich ja hier um Rat gebeten Smiley)

Meine Verlobte war bisher als Au Pair in Singapur, Denemark und jetzt in Holland und hatte immer tolle Erfahrungen bzgl. der Gastfamilie.

Vielleicht kann mir jemand noch folgendes beantworten: Angenommen die aktuelle Gastfamilie würde sie gerne als Besuch erneut einladen, da sie mittlerweile sehr gut befreundet sind (man muss dazu sagen sie war bei der Geburt der 2. Tochter der Gastfamilie dabei und hat entsprechende Bindung zu dem Kind) - wann könnte ein Schengen Besuchsvisum von der Au Pair Familie beantragt werden?

Sie war 1 1/2 Jahre in Dänemark, und jetzt 1 Jahr in den Niederlanden und hatte auch die entsprechenden Aufenthaltstitel, gibt es da eine Frist um ein "Schengen - Besuchsvisa" zu beantragen wenn sie ausgereist ist?

(Ich weis dass wir damit theoretisch  nicht heinraten können und sie dann nochmal ausreisen muss um dann das Heiratsvisum zu beantragen)
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« Zuletzt geändert: 18.02.2021 um 21:46:33 von roseforest »  
 
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reinhard
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Antwort #3 - 18.02.2021 um 23:22:14
 
Die Familie kann kein Visum beantragen, sondern nur das Au-Pair-Mädchen, das reisen will. Es gibt da keinen vorgeschriebenen Abstand zum vorigen Aufenthalt.

Mit einem Besuchsvisum darf man durchaus heiraten, muss dann mit Ablauf des Visums wieder ausreisen. Ob sie also kommt, heiratet, ausreist und das D-Visum beantragt oder kommt, ausreist, das D-Visum beantragt und heiratet, ist egal.

Aber sie könnte auch nach der Au-Pair-Zeit ausreisen und mit Heiratsvisum wieder kommen, ohne Besuchsvisum zwischendurch. Bei dem ist sowieso unsicher, ob sie es bekommt.
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deerhunter
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Antwort #4 - 19.02.2021 um 08:22:56
 
Eine UP bei Philippinen ist zu 99% normal, also daran wird man nicht vorbei kommen!
Hat die Freundin Deutsch A1?

Ich würde auch eher von Dubai abraten, auch wegen Vertragsdauer und Ausreisesperre vor Vertragsende. Wenn die UP läuft, lass sie auf die Philippinen fliegen, dort ihre Papiere und Sachen klären und mache ein Visum zur Hochzeit in Deutschland. Das ist der einfachste Weg! Wenn das jetzt anläuft mit der UP, könnt ihr im Herbst heiraten.


PS: Schengenvisa von den Philippinen sind eher schwer, wenn sie keine Arbeit auf den Phills hat
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roseforest
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Antwort #5 - 19.02.2021 um 09:31:13
 
Guten Morgen zusammen,
danke für eure schnelle Hilfe bzw. Meinung.
Dann werden wir das wie vorgeschlagen machen.
Wir sind gerade noch fleißig am lernen für die A1, insofern gar nicht so schlecht dass die Urkundenprüfung etwas dauert, dann kann meine Verlobte in der Zeit die Prüfung in Manila machen.

Danke nochmal und ein schönes Wochenende allen !
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deerhunter
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Antwort #6 - 19.02.2021 um 10:36:29
 
roseforest schrieb am 19.02.2021 um 09:31:13:
Wir sind gerade noch fleißig am lernen für die A1, insofern gar nicht so schlecht dass die Urkundenprüfung etwas dauert, dann kann meine Verlobte in der Zeit die Prüfung in Manila machen.


Wenn man Zeit und Muße hat, würde ich empfehlen weiter als A1 zu üben. B1 bietet sich an in der Zeit und man spart den Integrationslehrgang...dazu würde ich empfehlen auf den Philippinen den Führerschein zu machen...die "Umschreibung" inklusive Prüfung ist deutlich günstiger, als hier alles zu machen
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DerRalf
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Antwort #7 - 19.02.2021 um 11:20:44
 
deerhunter schrieb am 19.02.2021 um 10:36:29:
dazu würde ich empfehlen auf den Philippinen den Führerschein zu machen...die "Umschreibung" inklusive Prüfung ist deutlich günstiger, als hier alles zu machen 

Günstiger mag es sein. Aber ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Die Verkehrsregeln braucht man auf den Philippinen anscheinend nicht einzuhalten, so wie sie dort fahren. Da könnte hier der Führerschein schnell weg sein. Ob es sich dann wirklich gelohnt hat? O-Ton meines Mannes, als ich an einer roten Ampel angehalten habe und kein Verkehr war: "Warum fährst du nicht?" Ich: "Die Ampel ist Rot" Er: "Achso, darauf achtet bei uns keiner". Und genauso habe ich es dort erlebt. Andersrum würde ich mir nicht zutrauen dort zu fahren, obwohl ich es dürfte. Zumindestens nicht in Metro Manila.
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erne
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Antwort #8 - 19.02.2021 um 12:04:36
 
DerRalf schrieb am 19.02.2021 um 11:20:44:
Günstiger mag es sein. Aber ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage.


nun, für diese "Umschreibung" wird man die theoretsiche und praktische Pr+fung ablegen müssen.
Was wegfällt, sind alle anderen Pflichten wie Presenz beim Unterrsicht oder die obligatorschen Autobahn, Üneröladn, Nachtfahrten. Man kann sie machen, "muss" man aber nicht.
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Antwort #9 - 19.02.2021 um 16:22:45
 
danke für die weiteren Infos Smiley).

Noch eine Frage: Aktuell hat sie ja eine Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande bis Ende Feburar. Wenn sie danach ausreist ab wann kann theoretisch (ich weis ist nicht einfach) ein Schengen-Visa zu Besuchszwecken beantragt werden? Nach 3 Monaten oder sofort?

Ich meine es gibt doch die Regelung das man die letzten 180 Tage nicht länger als 90 Tagen im Schengen Raum sein durfte für das Besucher-Visum oder gilt es ganze hier nicht da sie eine Aufenthaltserlaubnis in NL hatte?
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Antwort #10 - 19.02.2021 um 16:30:36
 
roseforest schrieb am 19.02.2021 um 16:22:45:
... Wenn sie danach ausreist ab wann kann theoretisch (ich weis ist nicht einfach) ein Schengen-Visa zu Besuchszwecken beantragt werden? Nach 3 Monaten oder sofort?


Sofort, weil...

Zitat:
Ich meine es gibt doch die Regelung das man die letzten 180 Tage nicht länger als 90 Tagen im Schengen Raum sein durfte für das Besucher-Visum oder gilt es ganze hier nicht da sie eine Aufenthaltserlaubnis in NL hatte? 


...Du richtig vermutest: Der Voraufenthalt mit AE in den NL wird nicht als Voraufenthaltszeit für das "Besucher-Visum" (Schengenvisum) gewertet.

Gruß
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Antwort #11 - 19.02.2021 um 16:46:26
 
DerRalf schrieb am 19.02.2021 um 11:20:44:
Günstiger mag es sein. Aber ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Die Verkehrsregeln braucht man auf den Philippinen anscheinend nicht einzuhalten, so wie sie dort fahren. Da könnte hier der Führerschein schnell weg sein. Ob es sich dann wirklich gelohnt hat?


Also bei meiner Frau haben wir das so gemacht und bisher ohne Ticket / Unfall bestimmt 120tsd km in 7 Jahren! Sparte ca. 1.000 €!

Aber das tut hier nichts zur Sache...war nur ein Tipp
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roseforest
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Antwort #12 - 21.02.2021 um 16:38:03
 
danke nochmal für die ausführlichen Antworten.

Hat zufällig hier jemand Erfahrungen mit Ablauf Hochzeit oder Schengen-Visa für Phillipina in den Niederlanden?

Die Gastfamilie meiner Verlobten hat mittlerweile eine neue Au-Pair bzw. bis Ende Feb. sind sie 2 Au-Pairs da meine Verlobte ja noch da ist.

Von Erstkontakt bis Einreise mit Visum etc. als Au Pair hat das gerade einmal 1 Monat gedauert, was mich schon echt überrascht hat.

Sorry falls die Frage hier falsch ist aber da ich kein Holländisch kann ist die Recherche schwierig und im Internet findet sich darüber nicht wirklich was.

Zusätzlich würde mich interessieren, ihr Aufenthaltstitel ist in den Niederlanden bis 28. gültig, die Gastfamilie will ihr den Flug genau auf den 28. buchen - wenn jetzt irgendwas schiefgeht z.B. Flug abgesagt und der Aufenthaltstitel läuft ab und sie kann dann erst ein paar Tage später fliegen, was würde dann passieren? Ich weis ist nicht Deutsches Recht aber dürfte doch wohl ähnlich hier sein? Auch ist es nicht direkt "mein Problem", wäre es aber falls es dadurch Problem beim Heiratsvisum geben könnte?

btw: morgen gehen wir um Standesamt um die Urkundenprüfung zu starten - hoffen die Dokumente passen alle Smiley
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Antwort #13 - 21.02.2021 um 18:14:30
 
Es ist tatsächlich kein deutsches Recht.

Insofern: Deine Verlobte sollte sich nach dem Aufenthaltsrecht in den Niederlanden erkundigen, ebenso nach den Regelungen für eine Heirat.
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Antwort #14 - 21.02.2021 um 18:44:09
 
okay vielen Dank Smiley
Meine Frage war ja nur ob jemand hier Erfahrungen hat bzgl. Holland (ist ja nicht so weit weg von hier  - vorallem für mich da ich in NRW wohne, die Grenze ist nur 1h entfernt).

Der wahrscheinlichste Fall ist ja dass sie rechtzeitig ausreist und dann wird sowieso wieder unser Recht relevant, da ich meine Verlobte ja hier heiraten werde.

Trotzdem danke für die Rückmeldung.

EDIT: Entschuldigt dass ich so viele Fragen stelle, mir geht es nur darum den bestmöglichen Ablauf mit allen Informationen zu erhalten. Als Beispiel: Ich hatte auch mit einer Anwältin (Für Aysl und Ausländerrecht) gesprochen welche mir den Tipp gegeben hat doch in Dänemark zu heiraten. Dies hat sich allerdings nach meiner Recherche als nicht hilfreich erwiesen, denn selbst nach einer Heinat in Dänemark kann sowhl die Botschaft in Manila als auch die Ausländerbehörde hier vor Ort eine Urkundenprüfung verlagen - insoweit können wir das auch direkt hier machen und in Deutschland heiraten.

Es ist auch so dass sie als Au Pair direkt nach der Geburt des 2. Kindes der Au Pair Familie in Amsterdam angefangen hat. Somit hat sie auch ein super Verhältnis zu dem Kind, daher würde die Au Pair Familie durchaus auch helfen bzgl. Besuchervisum oder wenn wir heiraten dass sie ab und zu dort das Au-Pair Kind besuchen kann, ist ja nur 1 1/2 Stunden mit dem Zug.
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