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Verlobte aus den Philippinen / derzeit in den Niederlanden heiraten (Gelesen: 13.834 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #30 - 09.03.2021 um 02:51:49
 
Hallo,

für ein Visum zum Zweck der FzF muss keine VE abgegeben werden.

Für ein Visum zum Zweck der Heirat erlischt die Verpflichtung mit dem Tag der Heirat (Zweckwechsel, von "Heirat" zu "ehelichem Zusammenleben").
Du hast dann nämlich mit der ehelichen Beistandsgemeinschaft eine viel größere Verpflichtung...

Gruß
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Antwort #31 - 10.03.2021 um 07:29:05
 
roseforest schrieb am 08.03.2021 um 22:37:07:
Also z.B. Wenn meine Verlobte mit FzF einreist, wir uns nach 2 Jahre nach der Hochzeit trennen kann es dann Probleme geben bzw ich in Haftung genommen werden?


Ja, dann wirst du "haften". Aber nicht aufgrund der VE, sondern aufgrund von BGB und deines Eheversprechens! Da wirst du nicht rauskommen...

roseforest schrieb am 08.03.2021 um 22:37:07:
Ich möchte ja den "richtigen" Weg gehen und ganz normal in D heiraten, aber wenn es dann mit mehr Risiken verbunden ist macht das ja auch irgendwie keinen Sinn. 


Das Risiko ist immer dasselbe. Kommt es nach der Hochzeit zur Scheidung wird es teuer...speziell mit einem Beteiligten "Drittländer" der hier noch "Integrationsprobleme" hat.
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roseforest
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Antwort #32 - 07.05.2021 um 19:07:21
 
ich dachte ich gebe mal ein kurzes Update.
Aktuell läuft ja die UP und ich war gestern bei der Ausländerbehörde zum "Beratungsgespräch" und Abgabe einer VE.

Meine Idee ist jetzt dass wir uns im Sommer nochmal einen Monat hier treffen mit Schengen Visum und sie dann wenn die UP durch ist in Manila das Heiratsvisum beantragt. Mal sehen ob es klappt ich weis ist quasi wie Lotterie aber aktuell werden lt. meinen Recherchen viele Schengen Visa aus den Philippinen genehmigt Smiley

So wie ich es verstanden habe gibt es hier auch User die in einer Visa Stelle der Ausländerbehörde arbeiten daher wollte ich nur sagen waren wirklich alle super nett dort Smiley)

Wir sind jetzt so verlieben ich habe jetzt eine VE für Schengen und wenn sie den Termin bei der Botschaft in Manila hat mache ich dann die VE für die Hochzeit. Ist doch richtig so oder? (die Botschaft in Manila möchte die VE direkt bei Antragsstellung)
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Antwort #33 - 08.05.2021 um 03:42:45
 
roseforest schrieb am 07.05.2021 um 19:07:21:
und wenn sie den Termin bei der Botschaft in Manila hat mache ich dann die VE für die Hochzeit. Ist doch richtig so oder?


Ja, das ist korrekt.

Gruß
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Antwort #34 - 26.06.2021 um 01:07:43
 
Hi zusammen,
wollte mal wieder ein kurzes Update geben, A1 Test hat sie mit 76 Punkten bestanden DurchgedrehtDD

Und sie war am Mittwoch bei VFS Global für das Schengen Visum, einen Tag später wurde sie direkt von der Botschaft angerufen mit diversen Fragen, "wo habt ihr euch kennen gelernt", "Warum ist der Phil. Reisepass in Koppenhagen austestellt?",
"hat sie schon A1 Test" etc.

Sie hat alles ehrlich beantwortet eben dass wir im November heiraten wollen die UP läuft und wir uns aber im Sommer hier sehen möchten da ich nicht in die Philippinen fliegen kann.

Bin gespannt ob es klappt Smiley das mit dem "Telefoninterview" ist normal denke ich oder?
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Antwort #35 - 23.05.2022 um 20:39:30
 
Wollte nochmal nach langer Zeit ein Update geben
Mittlerweile sind wir hat Dezember verheiratet und meine Frau
Hat auch innerhalb weniger Wochen einen Vollzeitjob
Gefunden. ( Fast food Restaurant ). Aktuell ist sie zur Hälfte durch mit dem I-Kurs.

Das Schengen Besuchvisa vorher für 3 Monate hatte auch geklappt Smiley.


Somit danke allen für die Hilfe
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Antwort #36 - 28.05.2022 um 02:31:43
 
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine rein praktische Frage, ich weiß ist noch ein bisschen in der Zukunft, aber ich plane gerne vor Zwinkernd

Es heißt lt. der Webseite meiner Stadt:
"Nachgezogenen Familienangehörigen von Deutschen ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. "

jetzt hat meine Frau einen AT für 3 Jahre bekommen. Beantragt man dann vor Ablauf des AT dann direkt die NE oder erstmal einen weiteren AT, denn für die NE muss sie ja einen AT seit 3 Jahren haben?!

Zusätzlich gilt bei Einbürgerung wenn sie interesse an einem Deutschen Pass hat dass wir seit 2 Jahren verheiratet sein müssen, sie aber 3 Jahre in Deutschland sein muss.. somit wäre für mein Verständnis die Voraussetzung für die Einbürgerung ja noch eher erfüllt als für die Niederlassungserlaubnis, da Wohnsitzanmeldung rund 2 Monate früher war als die Ausstellung des AT über 3 Jahre..

Würde mich freuen wenn mich jemand aufklären könnte wie man das in rund 2 1/2 Jahren praktisch am Besten handhabt (solange die Gesetzeslage so ist wie heute).

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Antwort #37 - 28.05.2022 um 07:54:07
 
Ihr könnt "beides" direkt beantragen.

Also entweder rechtzeitig vor Ablauf der 3 Jahre eine NE oder noch etwas rechtzeitiger (weil dauert lnger) die Einbürgerung! Das geht dann, in einer guten ABH, fließend über
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