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Verlobte aus den Philippinen / derzeit in den Niederlanden heiraten (Gelesen: 14.061 mal)
lottchen
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Antwort #15 - 21.02.2021 um 21:26:55
 
Es ist keine gute Idee, am allerletzten möglichen Tag ausreisen zu wollen. Flüge können abgesagt, Flugzeiten verschoben werden....(schlechtes Wetter, Schneesturm, Enteisen des Flugzeuges...). Wenn da was schief geht und der Flug dann nicht am 28sten geht, sondern erst nach Mitternacht und somit z.B. am 01.03., dann ist sie nicht mehr legal in der EU...Keine Ahnung, ob sie dann trotzdem ohne Probleme ausreisen darf, zumindest bei der Einreise irgendwann später könnte es Ärger geben. Und nein, ich kenne das niederländische Recht auch nicht, aber das dürfte EU-Recht sein.

Warum jetzt die Idee "Hochzeit in den Niederlanden"? Wenn ihr Aufenthalt in den Niederlanden endet muss sie trotzdem ausreisen und ein Visum zur FZF nach D beantragen.       
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roseforest
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Antwort #16 - 22.02.2021 um 00:19:23
 
Bzgl Holland fragte ich hauptsächlich ob jemand hier Erfahrung hat. Die Ausreise ist doch aber nach der Passkontrolle rechtlich erfüllt oder erst mit abheben des Flugzeugs ?
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Antwort #17 - 22.02.2021 um 00:35:46
 
roseforest schrieb am 22.02.2021 um 00:19:23:
Die Ausreise ist doch aber nach der Passkontrolle rechtlich erfüllt oder erst mit abheben des Flugzeugs ? 


Korrekt, die Ausreise, im aufenthaltsrechtlichen Sinn, ist mit dem Passieren der Passkontrolle erfolgt.

Gruß
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Antwort #18 - 22.02.2021 um 09:01:26
 
roseforest schrieb am 22.02.2021 um 00:19:23:
Die Ausreise ist doch aber nach der Passkontrolle rechtlich erfüllt oder erst mit abheben des Flugzeugs ? 

In allen Normalfällen - ja.

Will sagen: Der Zeitpunkt der Ausreise wird durch den Stempel des Grenzbeamten fixiert.

Warum ich aber hier ausführlicher antworten will: Es gibt auch ohne Pandemie immer wieder Rückfragen zu diesem Thema.

Hat man ein Visum bis z.B. 28.02., dann kann man in aller Ruhe Flüge buchen, die am 28.02. kurz vor Mitternacht planmäßig abheben. Wird ein solcher Flug durch die Fluggesellschaft (also nicht durch den Ausländer) verschoben, z.B. wegen schlechten Wetters, dann muss man sich lediglich rechtzeitig kümmern, also am Flughafen auf den Umstand des um Mitternacht ablaufenden Visums aufmerksam machen. Allein weiß die Fluggesellschaft natürlich nichts von diesem Problem.
Erfährt man schon vor der Abreise vom Aufenthaltsort zum Flughafen von der Verschiebung, kann man sich auch vorab mit den entsprechenden Belegen  an die ABH am Aufenthaltsort wenden. Oder an die BPOL am Flughafen (am Wochenende).

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roseforest
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Antwort #19 - 23.02.2021 um 00:14:58
 
Danke @petersburger das war sehr hilfreich Smiley
Kleine Anekdote : war 2 Jahren hat mich meine Ex Freundin aus
Thailand mit Schengen Visum besucht
Beim Rückflug in Köln meinte die nette Dame am Check In
Sie bräuchte ein Visum für Thailand 😅😅.
Habe dann gesagt sie soll bitte Mal ihre Vorgesetzte
rufen sie wird sicherlich bestätigen daß man
Als Thailänderin kein Visum für Thailand benötigt 😜

Aber das krasse war ja ich war dabei also konnte man das schnell klären, wäre sie alleine gewesen wer weiß ...

Nach 2 Minuten hatte sie dann die Boardkarte. Die MA meinte
Dann sorry aber der Computer meinte man braucht ein Visum 🙈🙈
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Antwort #20 - 23.02.2021 um 00:21:36
 
Heute Standesamt Urkundenprüfung gestartet und 330 Euro bezahlt. Jetzt warten 🙈

Immerhin der Mitarbeiter vom Standesamt ist super nett und wir verstehen uns 😅habe m gutes Gefühl wird schon
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Antwort #21 - 23.02.2021 um 00:24:29
 
Aber noch eine kurze Rückfrage .
Mit B1 muss meine Verlobte sicher
Den Integrationslehrgang nicht besuchen ??
Habe online nichts aussagekräftiges gefunden.
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Antwort #22 - 23.02.2021 um 03:39:08
 
Petersburger schrieb am 22.02.2021 um 09:01:26:
Will sagen: Der Zeitpunkt der Ausreise wird durch den Stempel des Grenzbeamten fixiert.


Hallo Petersburger,

da Du ja immer gerne auf preußische Exaktheit Wert legst - nein, die Ausreise wird nicht durch den Stempel des Grenzbeamten fixiert.

Die Ausreise wird, ähnlich zur Einreise gem. §13 AufenthG, durch das tatsächliche Passieren der Grenzkontrollstelle vollendet, oder, um ganz genau zu sein, das Passieren der Grenzkontrollstelle und der Grenze / Grenzlinie (bei Flügen: bei Überflug der nach oben verlängerten, virtuellen lotrechten Linie der zu überfliegendes Staatsgrenze), unabhängig davon, ob der / ein Grenzbeamter stempelt.

Der Stempel des Grenzbeamten kann bestenfalls eine Ausreise recht plausibel als stattgefunden dokumentieren, sofern eine Grenzkontrolle stattfand, bzw. erleichtert ggf. den Nachweis, falls erforderlich (analog Anscheinsbeweis).

Aber das nur nebenbei, weil es mich gerade bei Dir etwas gejuckt hat... Zwinkernd

Gruß
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Antwort #23 - 23.02.2021 um 03:40:54
 
roseforest schrieb am 23.02.2021 um 00:24:29:
Mit B1 muss meine Verlobte sicher
Den Integrationslehrgang nicht besuchen ??
Habe online nichts aussagekräftiges gefunden. 



Ich schon.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__44a.html

Gruß
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Antwort #24 - 27.02.2021 um 00:02:16
 
danke für die Information.
Im benannten § konnte ich zwar auch nichts bezüglich B1 lesen aber zur Recherche "nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt B1" entsprechende Gerichtsurteile, von daher vielen Dank Smiley

Kann mir evtl. noch jemand Information geben bezüglich der Verpflichtungserklärung?'Lt. dem Merkblatt der Phil Botschrift muss ich eine VE mit Visumantrag einreichen, lt Homepage meiner Stadt sind die erf. Mindesteinkommen Netto beim Sachbearbeiter zu erfragen.

Weiterhin benötigt z.B. die Stadt Köln Kontoauszüge der letzten 3 Monate , meine Stadt wiederum nur Gehaltsabrechnungen. Weiterhin habe ich die Information wenn wir schon verheiratet wären im Ausland wäre die VE überhaupt nicht notwendig.. und ich verstehe nicht warum die Einkommensgrenzen für eine VE zur Eheschließlung höhrer sein sollen als für ein Besuchervisum, da das Schengen Visa ja auch nur max 3 Monate gilt, genauso wie das Visum zur Heirat, denn danach ist es ja sowieso hinfällig.

Auch interessant wenn ich das Merkblatt der Botschaft aus Bangkok ansehe, hier wird auch für das Visum zur Heirat keine VE benötigt.

Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Mir geht es nur darum dass falls meine Ausländerbehörde doch abweichend Kontoauszüge oder Schufa Auskünfte sehen möchte eine entsprechende Argumentsionsgrundlage zu haben, denn erhrlich gesagt sehe ich nicht ein diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

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Antwort #25 - 27.02.2021 um 01:00:26
 
roseforest schrieb am 27.02.2021 um 00:02:16:
wenn wir schon verheiratet wären im Ausland wäre die VE überhaupt nicht notwendig.


richtig

roseforest schrieb am 27.02.2021 um 00:02:16:
hier wird auch für das Visum zur Heirat keine VE benötigt.

dazu, was auf einem Merkblatt steht, kann ich nichts sagen, aber für ein Visum zur Eheschliessung ist eine VE normalerweise erforderlich.
Auch wenn die AV darauf verzichten mag, wird die ABH dem wohl nicht zustimmen und ohne Zustimmung der ABH kein Visum

roseforest schrieb am 27.02.2021 um 00:02:16:
falls meine Ausländerbehörde doch abweichend Kontoauszüge 


Man will eher die Einkommensnachweise sehen
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Antwort #26 - 27.02.2021 um 08:13:53
 
roseforest schrieb am 27.02.2021 um 00:02:16:
Auch interessant wenn ich das Merkblatt der Botschaft aus Bangkok ansehe, hier wird auch für das Visum zur Heirat keine VE benötigt.

Kann mir jemand etwas dazu sagen? 


Auch in Thailand braucht man eine VE...hat ein Kumpel vor einigen Tagen gerade gebraucht!

roseforest schrieb am 27.02.2021 um 00:02:16:
Mir geht es nur darum dass falls meine Ausländerbehörde doch abweichend Kontoauszüge oder Schufa Auskünfte sehen möchte eine entsprechende Argumentsionsgrundlage zu haben, denn erhrlich gesagt sehe ich nicht ein diese Informationen zur Verfügung zu stellen. 


Da gibt es keine Grundlage. Du solltest deine Frau schon finanzieren können. Oder wie man in Thailand / Philippinen sagt "No money, no honey"
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Antwort #27 - 27.02.2021 um 09:50:47
 
Hi:)
danke für die Rǘckmeldungen. Darum geht es mir ja gerade - dass die Ausländerbehörde die VE möchten kann ich ja gerade noch mit logischen Verstand nachvollziehen, da beim Visum für Eheschließung diese die "Hoheit" für die Genehmigung hat, daher verstehe ich nicht warum bei Antrag des Visums diese vorzulegen ist, aber gut.

Ich habe jetzt für Ende März einen Termin buchen können, auch wenn ich wegen der Urkundenprüfungdauer wahrscheinlich im Sommer erneut eine abgeben muss da dann die von Ende März schon alt ist, aber immerhin hatte ich dann schonmal einen Termin /Gespräch mit der Ausländerbehörde. Ich denke das kann ja nicht schaden dass die mich schonmal kennen oder?
Mir geht es hauptsächlich darum eine zu haben,da lt Internet auch viele Behörden in anderen Städten wegen Corona überhaupt keine ausstellen und ich befürchte dass die Behörde in meiner Stadt sich bald auch dazu entschließen könnte.

Ja ich kann meine Frau schon "finanzieren" aber ich sehe nicht ein alle Kontoauszüge offen zu legen wo ich einkaufe, wo ich evtl. Ratenzahlungen habe etc. für was? Selbst wenn sie es Pfänden würden hätte der Staat doch bestimmt priorität vor den privaten Gläubigern wie Banken etc . oder? Von daher dürfte doch das Netto Einkommen völlig ausreichen ? Und das ist mit ~2700 EUR auf den Gehaltsabrechnungen konstant seit über 5 Jahren.

Entschuldigt bitte die vielen Fragen auf die ich bisher keine Antwort gefunden haben, ich möchte nur möglichst auf alles was kommen kann vorbereitet sein. Gerne gebe ich dann meine Erfahrungen auch weiter damit es ggf. anderen Mitgliedern hilft. (Als Heirantstermin haben wir uns den 21.11. vorgemerkt, ich hoffe das klappt denn was ist auch ihr 30. Geburtstag das wäre schon klasse)
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Antwort #28 - 27.02.2021 um 10:04:35
 
roseforest schrieb am 27.02.2021 um 09:50:47:
Von daher dürfte doch das Netto Einkommen völlig ausreichen ? Und das ist mit ~2700 EUR auf den Gehaltsabrechnungen 


ja
die Einkäufe interessieren nicht

Was für die VE relevant ist, ist das Einkommen und die regelmässigen Ausgaben wie Miete, Unterhaltszahlungen etc...

Ich kenne das so: man gibt Einkommensnachweise der letzten drei Monate ab und zu den regelmässige Ausgaben wird man auf dem Formular/Antrag auf VE abgefragt

Kontoauszüge werden normalerweise nicht verlangt; aber wenn, würde ich die nicht relevanten Posten schwärzne
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Antwort #29 - 08.03.2021 um 22:37:07
 
danke für Eure  Hilfe bisher:)
ich habe noch eine Frage: Wie lange gilt die VE denn?
Im Internet finde ich irgendwie nichts passendes, außer dass sie solange gilt bis sich der "Aufenthaltszweck geändert hat".

Also z.B. Wenn meine Verlobte mit FzF einreist, wir uns nach 2 Jahre nach der Hochzeit trennen kann es dann Probleme geben bzw ich in Haftung genommen werden?

In den Merkblättern der Botschrift bzgl. FzF Visum wenn man z.B. bereits in anderen Ländern verheiratet wurde gibt es hier keine Voraussetzung eine VE abzugeben.

Ich möchte ja den "richtigen" Weg gehen und ganz normal in D heiraten, aber wenn es dann mit mehr Risiken verbunden ist macht das ja auch irgendwie keinen Sinn.

Bisher dachte ich dass sich die VE mit Hochzeit erledigt hat?
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