danke für die Information.
Im benannten § konnte ich zwar auch nichts bezüglich
B1 lesen aber zur Recherche "nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt B1" entsprechende Gerichtsurteile, von daher vielen Dank
Kann mir evtl. noch jemand Information geben bezüglich der Verpflichtungserklärung?'Lt. dem Merkblatt der Phil Botschrift muss ich eine
VE mit Visumantrag einreichen, lt Homepage meiner Stadt sind die erf. Mindesteinkommen Netto beim Sachbearbeiter zu erfragen.
Weiterhin benötigt z.B. die Stadt Köln Kontoauszüge der letzten 3 Monate , meine Stadt wiederum nur Gehaltsabrechnungen. Weiterhin habe ich die Information wenn wir schon verheiratet wären im Ausland wäre die
VE überhaupt nicht notwendig.. und ich verstehe nicht warum die Einkommensgrenzen für eine
VE zur Eheschließlung höhrer sein sollen als für ein Besuchervisum, da das Schengen Visa ja auch nur max 3 Monate gilt, genauso wie das Visum zur Heirat, denn danach ist es ja sowieso hinfällig.
Auch interessant wenn ich das Merkblatt der Botschaft aus Bangkok ansehe, hier wird auch für das Visum zur Heirat keine
VE benötigt.
Kann mir jemand etwas dazu sagen?
Mir geht es nur darum dass falls meine Ausländerbehörde doch abweichend Kontoauszüge oder Schufa Auskünfte sehen möchte eine entsprechende Argumentsionsgrundlage zu haben, denn erhrlich gesagt sehe ich nicht ein diese Informationen zur Verfügung zu stellen.