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Aubildungsstart mit ablaufendem Pass/Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.486 mal)
Puzzled_Coffee2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aubildungsstart mit ablaufendem Pass/Aufenthaltstitel
15.02.2021 um 19:29:29
 
Hallo liebe info4alien community,

ich stecke in einem Dilemma. Ich habe einen Türkischen Pass, und einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Dieser Pass läuft im März 2023 aus. Dementsprechend ist auch der Aufenthaltstitel den ich besitze auch nur solange gültig.

Ich habe letzten Monat meinen vorherigen Arbeitsplatz verlassen, und bemühe mich gerade einen Ausbildungsplatz für den September zu sichern. Im Moment seit 2 Wochen Arbeitslos. Und genau hier fangen meine Probleme an.

Wenn ich jetzt, mal angenommen, ein Ausbildungsangebot bekommen sollte in den nächsten..2-3 Wochen? Wie soll das über die Bühne gehen, wenn bei Antritt der Ausbildung ich nur noch 1.5 Jahre übrig hätte? Die Ausbildung dauert nurnmal 3.

Wenn es darum geht, meinen Pass zu verlängern, nunja, ich habe das beim Konsulat versuchen wollen, aber deren Homepage hat mir prompt gesagt, dass das unmöglich sei. Erst 6 monate bevor der Pass abläuft kann ich ihn erneuern. Schließlich ist er noch 2 Jahre gültig.

Und so stehe ich jetzt auf dem Schlauch. KANN ich in meiner Position überhaupt eine Ausbildung machen? Oder ist alles den Bach runtergegangen?

Bitte verzeiht mir irgendwelche Unannehmlichkeiten.
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reinhard
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Antwort #1 - 15.02.2021 um 19:52:50
 
Da Du eine Niederlassungserlaubnis hast, also unbefristet, läuft nichts ab.

Du schreibst allerdings etwas widersprüchlich:

Du hast einen unbefristeten Aufenthaltstitel,

... aber der läuft ab? Unbefristet heißt doch, dass er nicht abläuft, sondern eben unbefristet ist.
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Puzzled_Coffee2
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 15.02.2021 um 20:03:41
 
Auf meinem Aufenthaltstitel steht, dass ich eine unbefristete Niederlassungserlaubnis habe. Das stimmt soweit.

Darunter steht aber, dass die Kartennutzung auch nur bis 2023 gültig ist. Genau wie mein Pass.

Bei meinem vorherigen Arbeitgeber war, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben worden ist, die Rede davon, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet sein soll. Doch als der echte Arbeitsvertrag dann bei mir war, stand plötzlich dass ich in einem befristeten Verhältnis bis 2023 eingestellt werde.

Als ich nachfragte, warum der Vertrag nicht unbefristet sei, hatte mir die Sachbearbeiterin des Unternehmens mitgeteilt, das es eben an dieser Info auf dem Aufenthaltstitel lag. Griesgrämig
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 15.02.2021 um 20:40:25
 
Hallo,

wie schon geschrieben: Deine NE ist unbefristet und bleibt unbefristet.
Nur die Karte muss gelegentlich erneuert werden, weshalb es ein Ablaufdatum der Plastikkarte gibt.
Aber selbst mit "abgelaufener" Karte besteht Deine Niederlassungserlaubnis weiter, nämlich unbefristet.

Wissen einige Arbeitgeber nur nicht, so wie Dein letzter Arbeitgeber offensichtlich.
Dein zukünftiger Arbeitgeber weiß aber vielleicht besser Bescheid.

Es gibt keinen Grund für Dich oder einen Ausbilder, eine Ausbildung deshalb nicht anzufangen, weil ein Stück Plastik ungültig wird, das dann durch ein neues Stück Plastik mit wieder mehrjähriger Gültigkeitsdauer ersetzt werden wird.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Puzzled_Coffee2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.02.2021 um 20:52:59
 
T.P.2013 schrieb am 15.02.2021 um 20:40:25:
Hallo,

wie schon geschrieben: Deine NE ist unbefristet und bleibt unbefristet.
Nur die Karte muss gelegentlich erneuert werden, weshalb es ein Ablaufdatum der Plastikkarte gibt.
Aber selbst mit "abgelaufener" Karte besteht Deine Niederlassungserlaubnis weiter, nämlich unbefristet.

Wissen einige Arbeitgeber nur nicht, so wie Dein letzter Arbeitgeber offensichtlich.
Dein zukünftiger Arbeitgeber weiß aber vielleicht besser Bescheid.

Es gibt keinen Grund für Dich oder einen Ausbilder, eine Ausbildung deshalb nicht anzufangen, weil ein Stück Plastik ungültig wird, das dann durch ein neues Stück Plastik mit wieder mehrjähriger Gültigkeitsdauer ersetzt werden wird.

Gruß


Ach herrje..da fällt mir echt ein Stein vom Herzen. Ich konnte die letzten Tage deswegen nicht schlafen..Laut lachend. Danke euch. Überraschend dass das so weit verbreitet zu sein scheint.

Nochmals vielen lieben dank, und bleiben sie alle gesund.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #5 - 15.02.2021 um 21:59:34
 
Gerne.

Aber nicht vergessen, rechtzeitig den neuen Pass dann 6 Monate vor Ablauf etwa zu beantragen. Denn den benötigst Du dann schon, wenn dein alter Pass abläuft.
Danach dann die neue NE-Plastikkarte beantragen und alles ist in Butter.

Gruß
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reinhard
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Antwort #6 - 16.02.2021 um 11:34:44
 
Deine Bankkarte läuft auch irgendwann ab.

Zahlt Dein Arbeitgeber Dir dann keinen Lohn mehr? Wird Dein Mietvertrag befristet, weil die Bankkarte befristet ist? Sag den Leuten, die fragen, das so: Die Bankkarte läuft ab, der eAT läuft ab, aber man bekommt einfach eine neue Plastikkarte.
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