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Familiennachzug zu meinem Kind? (Gelesen: 4.063 mal)
Themen Beschreibung: Kind mit einem Mann,der ein Niederlassungerlaubnis hat
Oceaneluz
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15.02.2021 um 18:19:49
 
Guten Tag an allen,

Ich bin eine alleinerziehende Mutter von einem 3-Jährigen Kind. Zurzeit Studentin und komme aus Ausland. Der Vater meines Kindes hat ein Niederlassungerlaubnis mit 26 Abs.3 S.1 und mein Kind 32 Abs.1 Nr.4.
Er kümmert sich manchmal um das Kind und bezahlt fast nie Unterhalt,wann und wie er will. Ich weiß nicht ,was zu machen um mich gut um mein Baby zu kümmern. Es ist ganz schwer,ohne Unterhalt,ohne Kindergeld und ohne Hilfe von dem Vater. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Was kann och konkret machen. Ich brauche Ihre Hilfe  :'( :'( :'(
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reinhard
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Antwort #1 - 15.02.2021 um 19:50:03
 
Geh zum Jugendamt und frage dort nach "Unterhaltsvorschuss".

Das Jugendamt kann Dir den Unterhalt bezahlen, damit es dem Kind gut geht. Der Vater des Kindes bezahlt dann dem Jugendamt den Unterhalt zurück. Und wenn er unregelmäßig bezahlt, kümmerst sich das Jugendamt darum.
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Oceaneluz
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Antwort #2 - 15.02.2021 um 19:54:13
 
Ich war schon . Aber Sie können gar nichts für mich machen,wenn das Kind nicht bei mir offiziell wohnt.
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Oceaneluz
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Antwort #3 - 15.02.2021 um 19:55:43
 
Es geht nicht nur um Unterhalt. Ich möchte wissen,ob ich ein Familiennachzug wegen des Kindes erhalten kann,damit ich mehr arbeite ,um mich um mein Baby zu kümmern
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lottchen
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Antwort #4 - 15.02.2021 um 20:06:10
 
Oceaneluz schrieb am 15.02.2021 um 19:54:13:
wenn das Kind nicht bei mir offiziell wohnt.


Wo lebt denn das Kind wenn sich der Vater nicht kümmert und es nicht bei der Mutter wohnt? Wer bekommt das Kindergeld für das Kind?

Oceaneluz schrieb am 15.02.2021 um 18:19:49:
Er kümmert sich manchmal um das Kind und bezahlt fast nie Unterhalt,


An wen bezahlt er Unterhalt wenn er mal zahlt?

Hast Du Sorgerecht für das Kind? Hat er Sorgerecht für das Kind?
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 15.02.2021 um 20:10:29
 
Oceaneluz schrieb am 15.02.2021 um 19:54:13:
Aber Sie können gar nichts für mich machen,wenn das Kind nicht bei mir offiziell wohnt. 

wo wohnt denn das Kind?

Oceaneluz schrieb am 15.02.2021 um 19:55:43:
Ich möchte wissen,ob ich ein Familiennachzug wegen des Kindes erhalten kann,damit ich mehr arbeite ,um mich um mein Baby zu kümmern


Was für einen Familiennachzug? Für das Kind? Für dich? für deinen Mann?
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Oceaneluz
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Antwort #6 - 15.02.2021 um 20:14:10
 
Das Kind ist noch bei dem Vater angemeldet aber wohnt nicht bei ihm. Für mich, zurzeit bin ich eine ausländische Studentin.
Der Vater hat ein Niederlassungerlaubnis, ich möchte wissen ,ob ich ein Familiennachzug wegen mein Kind beantragen kann.
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Oceaneluz
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Antwort #7 - 15.02.2021 um 20:16:46
 
Das Kind wohnt bei mir aber ich bin im Studentenwohnheim. Ich habe kein Geld um ein größeres Haus zu mieten und ich kann mein Baby nicht bei mir anmelden
Der Vater hat das Kindergeld beantragt aber hat mir immer nichts gegeben
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und sein Name steht auf dem Geburtsurkunde
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erne
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Antwort #8 - 15.02.2021 um 23:08:27
 
Oceaneluz schrieb am 15.02.2021 um 20:14:10:
Der Vater hat ein Niederlassungerlaubnis, ich möchte wissen ,ob ich ein Familiennachzug wegen mein Kind beantragen kann.


du willst deinen Status als Studentin mit entsprechendem AT und eingeschränkter Arbeitserlaubnis zu einem AT aufgrund FZF zu deinem ausländischen Kind, damit du mit diesem AT normal arbeiten darfst?
ist es das, was du meinst?

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Oceaneluz
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Antwort #9 - 15.02.2021 um 23:20:52
 
Ja,genau
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deerhunter
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Antwort #10 - 16.02.2021 um 07:48:31
 
Bist du verheiratet? Ist das Kind deutsch oder Ausländer? Ist genugr Einkommen vorhanden?
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lottchen
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Antwort #11 - 16.02.2021 um 09:35:33
 
deerhunter schrieb am 16.02.2021 um 07:48:31:
Bist du verheiratet?

Laut Sachverhaltsschilderung nein.

deerhunter schrieb am 16.02.2021 um 07:48:31:
Ist das Kind deutsch oder Ausländer?

Da das Kind eine AE besitzt dürfte es Ausländer sein.

deerhunter schrieb am 16.02.2021 um 07:48:31:
Ist genugr Einkommen vorhanden?

Offenbar nicht, weil die Mutter eine andere AE (nicht die wie bisher als Studentin) möchte, um mehr arbeiten gehen zuu können.

Ich sehe keine Möglichkeit, dass die Mutter eine andere AE erhalten kann
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Antwort #12 - 16.02.2021 um 10:01:04
 
Oceaneluz schrieb am 15.02.2021 um 18:19:49:
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.


Das war nicht besonders klug. Aber seis drum.

Das ist eigentlich ein Fall für einen Anwalt, aber zumindest eine gute Beratungsstelle sollte aufgesucht werden um folgendes zu thematisieren:

a) Ein Antrag auf Familienasyl für das Kind, damit es den Schutzstatus des Vaters - Asyl oder Flüchtlingsstatus - erhalten kann (vgl. § 26 AsylG). Hier ist vor allem die Frage wichtig, welche Staatsangehörigkeit(en) das Kind überhaupt hat. Idealerweise nur die des Vaters, dann wäre der Antrag reine Formsache.

b) Falls der Antrag des Kindes erfolgreich sein sollte, die Frage nach einem weiteren Aufenthaltsrecht für dich als Mutter. In Frage kommen sowohl § 36 Abs. 2 als auch § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG. Für § 36 Abs. 1 AufentG ist der Weg durch die Sorgerechtsteilung gesperrt.
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Saxonicus
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Antwort #13 - 16.02.2021 um 10:39:49
 
Zitat:
a) Ein Antrag auf Familienasyl für das Kind, damit es den Schutzstatus des Vaters - Asyl oder Flüchtlingsstatus - erhalten kann (vgl. § 26 AsylG). 


Oceaneluz schrieb am 15.02.2021 um 18:19:49:
Der Vater meines Kindes hat ein Niederlassungerlaubnis mit 26 Abs.3 S.1 und mein Kind 32 Abs.1 Nr.4.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 16.02.2021 um 10:43:08
 
Und eine NE nach § 26 Abs. 3 AufenthG bekommen nur Asylberechtige und anerkannte Flüchtlinge. Dafür hätte man auch ruhig das Gesetz lesen können.  Zwinkernd
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