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Umzug von Österreichische Famiele ins BRD (Gelesen: 992 mal)
Tiger79
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i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug von Österreichische Famiele ins BRD
15.02.2021 um 14:41:19
 
Servus an Alle,

Fallbeschilderung: Wir sind eine 5 köpfiges Familie, ich und 3 Kinder sind Österreicher. Meine Ehefrau ist libanesin und hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU (Karte ist auf 5 Jahre gültig, Recht ist aber unbefristet). Ich habe von 1999 bis 2002 in BRD studiert (gültige Aufenthaltstitel für Studierenden - libanesische Staatsbürger damals). Ich habe letztes Jahr in BRD für 2 Monate als Grengänger gearbeitet, leider konnte ich nicht weiter arbeiten aufgrund von Corona und Lockdowns (In der Hotelerie gearbeitet). Zur Zeit bin Ich arbeitlos in Österreich vorgemerkt.
Meine Frage ist: Wenn ich nach Deutschland umziehen möchte, welche Sachen soll ich genau betrachten? Es geht um eine auslndische Ehefrau, 2 Schulpflichtige Kinder, und Leistungen wie Arbeitslos, Kindergeld, Wohngeld und im schlimmsten Fall, sozialunterstützung, angenommen dass eine Mietwohnung vorhanden ist und dass wir erst im September 2021 (zur Schulbegin) umziehen möchten!
Ich bedanke mich und würde mich freuen auf euere Antworten!

Lg
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Petersburger
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Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug von Österreichische Famiele ins BRD
Antwort #1 - 15.02.2021 um 18:06:17
 
Für einen Umzug nach Deutschland gibt es zwei Varianten:

1. Du selbst erfüllst einen "Freizügigkeitstatbestand", bist also z.B. Arbeitnehmer.

2. Kein Freizügigkeitstatbestand, Einreise und Aufenthalt nach allgmeinem Ausländerrecht = AufenthG

Im Fall 1 kann Deine Familie einschließlich Ehefrau einfach mit Dir einreisen.
Bis auf die Feinheit, dass Deine Frau eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern benötigt, wenn jemand ihren auch ohne diese Karte rechtmäßigen Aufenthalt bestätigt sehen möchte, macht ihr alles genauso wie die deutschen Nachbarn am neuen Wohnort.

Im Fall 2 gibt es aufgrund fehlenden Lebensunterhalts kaum Möglichkeiten.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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