Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitsvertrag Ohne Probezeit - Einbürgerungshinderlich (Gelesen: 984 mal)
Themen Beschreibung: Muss das Amt soetwas akzeptieren?
DasFebruarkind
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsvertrag Ohne Probezeit - Einbürgerungshinderlich
12.02.2021 um 17:12:52
 
Hallo Liebe Leute,

ich habe hier folgendes Anliegen:

Ich habe in meinem Arbeitsleben einige Jobwechsel hinter mir da ich in Medien und Kunst arbeite und das eben so ist.

Mein Einbürgerungsantrag läuft schon und es sollte eigentlich demnächst die Zusicherung kommen.

Leider habe ich meinen Neuen Job verlorgen, aber sofort eine Kurzbeschäftigung (2 Monate) gefunden um die Zeit zu überbrücken.

Danach habe ich einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen der etwas besonders ist.

Es wird explizit im Arbeitsvertrag angemerkt das es keine Probezeit gibt und die vereinbarten Kündigungsfristen ab Arbeitsbeginn gelten. Die Kündigungsfristen sind auch sehr hoch, 6  Monate zum Quartalsende.

Meine Frage: Kann ich damit eingebürgert werden?
a) Wird akzeptiert das es keine Probezeit gibt?
b) Kommt die Zusicherung erst wenn man angefangen hat zu arbeiten?

Oder kann man argumentieren das man etwas superstabiles in Aussicht hat und dann eben jetzt schon die Zusicherung bekommen sollte?

Ich freue mich um jede Hilfe,,
Das Februardkind

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsvertrag Ohne Probezeit - Einbürgerungshinderlich
Antwort #1 - 12.02.2021 um 18:12:04
 
DasFebruarkind schrieb am 12.02.2021 um 17:12:52:
Meine Frage: Kann ich damit eingebürgert werden?
a) Wird akzeptiert das es keine Probezeit gibt?
b) Kommt die Zusicherung erst wenn man angefangen hat zu arbeiten?


Hallo,

ja kann. Ob und wie Deine EBH dazu in diesem Einzelfall steht, solltest Du vielleicht erfragen, am besten per E-Mail bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter.

Das Nichtvorhandensein einer Probezeit, stattdessen regulärer unbefristeter Arbeitsvertrag mit gesetzlichen oder sogar darüber hinausgehenden Kündigungsfristen stellt ja nun kein Manko dar, im Gegenteil.
Und ja, es kann sein, dass Deine EBH aktuelle Unterlagen nachfordert vor der Zusage oder vor der Einbürgerung selbst.
So war es z.B. bei der Miteinbürgerung meines Stiefsohnes hinsichtlich der Schulbescheinigung.
Und ja, das vertraglich bereits vereinbarte "Superstabile" ist sicherlich ein Umstand, den man darlegen sollte, falls erforderlich.
Wie die EBH das dann wertet bzgl. Einbürgerungszusicherung - wie gesagt, dass erfragt man am besten bei der zuständigen Behörde selbst. Nur dort wirst Du eine soweit verbindliche Aussage diesbezüglich erhalten können.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema