DasFebruarkind schrieb am 12.02.2021 um 17:12:52:Meine Frage: Kann ich damit eingebürgert werden?
a) Wird akzeptiert das es keine Probezeit gibt?
b) Kommt die Zusicherung erst wenn man angefangen hat zu arbeiten?
Hallo,
ja
kann. Ob und wie
Deine EBH dazu in diesem Einzelfall steht, solltest Du vielleicht erfragen, am besten per E-Mail bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter.
Das Nichtvorhandensein einer Probezeit, stattdessen regulärer unbefristeter Arbeitsvertrag mit gesetzlichen oder sogar darüber hinausgehenden Kündigungsfristen stellt ja nun kein Manko dar, im Gegenteil.
Und ja, es kann sein, dass Deine
EBH aktuelle Unterlagen nachfordert vor der Zusage oder vor der Einbürgerung selbst.
So war es z.B. bei der Miteinbürgerung meines Stiefsohnes hinsichtlich der Schulbescheinigung.
Und ja, das vertraglich bereits vereinbarte "Superstabile" ist sicherlich ein Umstand, den man darlegen sollte, falls erforderlich.
Wie die
EBH das dann wertet bzgl. Einbürgerungszusicherung - wie gesagt, dass erfragt man am besten bei der zuständigen Behörde selbst. Nur dort wirst Du eine soweit verbindliche Aussage diesbezüglich erhalten können.
Gruß