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Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf (Gelesen: 24.660 mal)
Martin_Fellmann_1982
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i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #90 - 19.11.2021 um 07:08:42
 
Vielen dank
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Martin_Fellmann_1982
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i4a rocks!


Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #91 - 19.11.2021 um 12:46:36
 
Liebes Team,

eine Verständnisfrage nochmal:

Auf dem alten Aufenthaltstitel stand drauf:

Aufenthaltstitel gültig bis ...............

und auf der NE steht:

Karte gültig bis: 31.12.2022 (Ablauf verlängerter Reisepass).


Ist das das gleiche?

Oder ist der Unterschied, dass die NE für 10 Jahre ausgesprochen wurde, die Karte aber abläuft und keine Gültigkeit mehr hat?

Viele Grüße Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #92 - 19.11.2021 um 12:50:45
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 19.11.2021 um 12:46:36:
Ist das das gleiche?


Nein.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet, die Karte sollte (und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung hierzu) nach der Ausstellung eines Passes erneuert werden. Der Aufenthalt bleibt aber durchwegs erlaubt, ohne dass es einer weiteren behördlichen Entscheidung bedarf.

Die Aufenthaltserlaubnis läuft mit dem abgedruckten Tag ab und der Aufenthalt ist danach nicht mehr erlaubt, sofern nicht rechtzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt wurde.

Erkennbar auch an den Worten "Aufenthaltstitel gültig bis" und "Karte gültig bis".
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Martin_Fellmann_1982
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #93 - 19.11.2021 um 13:34:14
 
Vielen Dank für die Antwort.

Die Einbürgerungsbehörde hatte uns mal mitgeteilt, dass sie zur Einbürgerung einen gültigen Aufenthaltstitel braucht; wenn der Reisepass aus Turkmenistan abgelaufen ist, wäre das egal.

Also selbst wenn die turkmenische Botschaft den Prozess so lange rauszögert, bis die KARTE der NE abgelaufen ist, ist nach dem Ablauf der KARTE immernoch ein gültiger Aufenthaltstitel vorhanden; sprich die unbefristete NE.

Korrekt? Ich glaub langsam würde ich zum Experten werden, wenn das so stimmt, oder? Durchgedreht

Viele Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #94 - 19.11.2021 um 13:37:10
 
Korrekt.

Und Spezialisten im Ausländerrecht gibt es nicht viele, also ruhig in Betracht ziehen.
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