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Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf (Gelesen: 24.341 mal)
Martin_Fellmann_1982
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Antwort #75 - 16.11.2021 um 12:13:33
 
Liebes Team,

kann eine Niederlassungserlaubnis aufgrund eines Jobverlustes widerrufen werden?

MFG und danke
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Bayraqiano
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Antwort #76 - 16.11.2021 um 12:19:45
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 12:13:33:
kann eine Niederlassungserlaubnis aufgrund eines Jobverlustes widerrufen werden?


Kommt darauf an, ob der Jobverlust vor oder nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfolgt ist.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #77 - 16.11.2021 um 12:34:31
 
Auf jeden Fall deutlich nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Circa 6-7 Monate.
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Bayraqiano
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Antwort #78 - 16.11.2021 um 12:39:16
 
Dann nein.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #79 - 16.11.2021 um 12:46:43
 
Okay. Vielen Dank! Besteht dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Der Job wurde circa 4 Jahre ausgeübt.

Oder hat man da nur mit "Deutscher Staatsbürgerschaft" [Einbürgerung] Anspruch drauf?
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lottchen
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Antwort #80 - 16.11.2021 um 13:14:38
 
Wenn man sozialversicherungspflichtig arbeitet und in die Kasse einzahlt dann hat man auch Anrecht auf ALGI wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Da spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle.

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe...
Wenn die hier aufgeführten Punkte erfüllt sind kann er/sie ALG1 beantragen.
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SimonB
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Antwort #81 - 16.11.2021 um 17:09:52
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 12:46:43:
Oder hat man da nur mit "Deutscher Staatsbürgerschaft" [Einbürgerung] Anspruch drauf?

Nein. Absolut nicht.

Am 1. Tag der Arbeitslosigkeit sollte sie sich bei der Arbeitsagentur melden. Persönlich wird es wegen der Pandemie noch nicht möglich sein. Also telefonieren und Termin zur persönlichen Vorsprache ausmachen.

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 12:34:31:
Circa 6-7 Monate.
Am 15.10. hast du geschrieben, die NE ist nun da.



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lottchen
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Antwort #82 - 16.11.2021 um 17:27:59
 
SimonB schrieb am 16.11.2021 um 17:09:52:
Am 1. Tag der Arbeitslosigkeit sollte sie sich bei der Arbeitsagentur melden.


Nein, man muss sich 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft melden (wenn es ein Zeitvertrag ist) oder spätestens 3 Tage nachdem man die Kündigung bekommen hat. Am 1.Tag der Arbeitslosigkeit ist viel zu spät.

SimonB schrieb am 16.11.2021 um 17:09:52:
Am 15.10. hast du geschrieben, die NE ist nun da.

Der TE denkt möglicherweise an die Zukunft  lachen. Was wäre wenn man arbeitslos würde.
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SimonB
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Antwort #83 - 16.11.2021 um 17:58:22
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 12:46:43:
Der Job wurde circa 4 Jahre ausgeübt.

Vielleicht erklärt uns der User noch, was es für ein Job war? Zwinkernd
-ist die Beschäftigung schon zu Ende?
- hat sie den Job gekündigt zum Datum in der Zukunft??
- hat der AG zum xx. gekündigt?

Man kann sich nicht vorher bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Höchstens arbeitsuchend.
Wenn sie schon arbeitslos ist, dann unverzüglich bei der Arbeitsagentur melden.

Wichtig ist hier, ob die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig war.
Falls es ein "Minijob" war, könnte es nur ALG2 (vom Jobcenter) geben.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #84 - 16.11.2021 um 18:45:22
 
Liebes Team,

ich bitte um Entschuldigung für die Verwirrung.

Es besteht momentan keine Gefahr bzgl. Jobverlust - es war nur eine allgemeine Frage.

Die NE ist da; allerdings ist sie nur solange gültig, wie der abgelaufene Pass verlängert wurde. (1,5 Jahre).

Ist das normal? Ich denke eigntl schon.

Aber was passiert nach den 1.5 Jahren?

Ich habe in mehreren § gelesen, dass die NE auch nicht erlischt, wenn der Pass abläuft.

Bitte klärt mich auf Smiley

Und nochmals: Entschuldigung wegen der Verwirrung Smiley
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Antwort #85 - 16.11.2021 um 18:51:13
 
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet.

Die Karte ist so lange ausgestellt wie der Pass. Der muss erneuert oder verlängert werden und bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden, dann wird die neue Karte bestellt.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #86 - 16.11.2021 um 18:54:12
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Land Turkmenistan lässt momentan keinen rein - deswegen ja auch die Verlängerung vor einigen Monaten.

Was passiert denn, rein theoretisch, wenn Turkmenistan keinen mehr reinlässt und die Botschaft nicht verlängert? Ich denke, dass wird sie machen, aber rein theoretisch? = Vorhandene NE mit abgelaufenem Pass. Kann man dann abgeschoben werden?


Ziel ist sowieo die Einbürgerung innerhalb dieses Jahres - die Einbürgerungszusicherung liegt bereits von deutscher Seite vor.
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SimonB
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Antwort #87 - 16.11.2021 um 18:57:37
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 18:45:22:
Es besteht momentan keine Gefahr bzgl. Jobverlust

Ok, Verwirrung beseitigt. Durchgedreht
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 18:45:22:
Aber was passiert nach den 1.5 Jahren?


Dann wird sie doch hoffentlich schon Deutsche sein. Zwinkernd
Deutsche brauchen keine NE mehr.

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 16.11.2021 um 18:54:12:
Kann man dann abgeschoben werden?
Nein.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #88 - 16.11.2021 um 20:02:31
 
Okay vielen Dank Smiley Kostet so eine Verlängerung (falls sie stattfindet) dann Geld? Es muss ja eine neue Karte erstellt werden.
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Antwort #89 - 18.11.2021 um 02:41:10
 
Hallo,

ja, 67 EUR.

§45c AufenthV

Gruß
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