Moin, moin,
vielen Dank für die Antworten.
Nein, wir leben nicht in Brandenburg sondern in Nds.
Auf jeden Fall ist der Weg ja richtig.
Online steht, dass eine Niederlassungserlaubis circa 4-6 Wochen benötigt um fertiggestellt zu werden. Wenn Ende April der Termin zur Antragsabgabe ist (einen frühreren hat die
ABH nicht), dann müsste es ja passen. Alle Unterlagen haben wir schon zusammen.
Folgende Sache ist uns aufgefallen:
Es heißt ja immer dass eine Aufenthaltsgenehmigung nur so lange gehen kann wie der Reisepass.
Momentan ist es aber so: Reisepass läuft Mitte August 2021 ab, aktuelle Aufenthaltsgenehmigung wurde aber bis Ende August 2021 damals ausgestellt. Wie passt denn das zusammen?
Hat ggf wohl damit zu tun, dass der Arbeitsvertrag bis dahin befristet war (bei Antrag vor 1,5 Jahren) => jetzt aber natürlich unbefristet ab 1.9.
Aber trotzdem widerspricht das natürlich dem o.g. Grundsatz oder?
Wenn die
EBH sagt, dass ein abgelaufener Reisepass kein Problem bei Einbürgerung darstellt. Für das Konsulat dürfte es doch auch kein Problem sein oder?
Wenn die
NE genehmigt wird, bekommt meine Freundin ja eine neue "Karte", oder? Also wo dann drin steht "Niederlassungserlaubnis", korrekt?
Die würde sie aber direkt bekommen von der Bundesdruckerei, wenn der Antrag genehmigt ist oder? Nicht erst, wenn die aktuelle "Karte" ausläuft Ende August, ... macht ja eigntl. keinen Sinn.
Viele Grüße und echt herzlichen Dank für eure Bemühungen
Martin