Martin_Fellmann_1982 schrieb am 15.02.2021 um 13:39:58:Meint ihr mit Nationalpass den turkmenischen Reisepass, korrekt?
Hallo,
das ist korrekt.
Zitat:1) Der
EBH morgen früh die Thematik noch einmal per E-Mail erklären. Fragen, ob das Verfahren ggf. etwas beschleunigt werden kann, aufgrund der Thematik.
Mitteilen, dass wir gehört haben, dass auch ohne gültigen Nationalpass bei Zusage, d.h. Einbürgerungszusicherung, weiter gelebt und gearbeitet werden darf in Deutschland.
Direkte Nachfrage bei der zuständigen
EBH ist immer gut.
"Wir haben gehört" ist immer ein schlechtes Argument.
Besser ist es, die Problematik mit dem im August ablaufenden Pass und der
AE noch einmal zu erklären und explizit zu fragen, ob und inwiefern es für diese
EBH zgl. wohl
ABH ein Problem darstellt, falls
a) - Pass und
AE vor der Einbürgerungszusage ablaufen,
b) -
nach der Einbürgerungszusage und
vor der Einbürgerung ablaufen.
Dann hast Du etwas einigermaßen Verbindliches in der Hand und kannst planen bzw. hier dann konkret nachfragen, falls tatsächlich Probleme entstehen sollten.
Zitat:2)
ABH bzgl. der
NE (Termin ist Ende April) kontaktieren und fragen, ob ggf. der Termin zur Antragsabgabe / Beratung vorgezogen werden kann.
Ich habe es so verstanden, dass der Antrag bereits abgegeben wurde(?).
Bei meiner Familie hat es zwischen Abgabe Antrag und Zusicherung übrigens 5 Monate gedauert, nur zur Info, muss bei Dir nicht so sein.
Zitat:3) Erst wenn
EBH und ggf.
ABH geantwortet haben der
AV schreiben.
Ich hatte es so verstanden, dass das mit der
AV gekärt wäre - Antragsannahme zur Ausbürgerung erst, wenn die Einbürgerungszusage vorliegt?
Falls anderes aber zu klären wäre und schon geklärt werden kann, kann man mit der
AV natürlich auch schon vorher kommunizieren, so dass man auch von dieser Seite Verbindliches zur Hand hat.
Da die
NE schon beantragt ist und, falls alle Voraussetzungen vorliegen, auch bis August erteilt sein sollte, wäre zumindest ein mögliches aufenthaltsrechtliches Problem diesbezüglich obsolet geworden.
Das Wichtigste ist aber in der Tat, erst einmal mit der
EBH die im August anstehende Problematik mit dem dann ungültig werdenden Pass +
AE hinsichtlich der Einbürgerung zu klären, für die o.a. Szenarien a) und b) und für den Fall der Erteilung
NE und für den Fall der Nichterteilung.
Ob das hier Konsens ist, was ich schreibe - eher nicht, bzw. es steht und fällt im Prinzip mit der Position der
EBH dazu und mit den zeitlichen Abläufen.
Weil bei meiner Familie und meiner
EBH alles geflutscht hat, heißt das nicht, dass dies zwangsläufig auch bei Eurer
ABH /
EBH so sein muss, um das lieber klarzustellen.
Das Grundsätzliche bzg. Erfordernis Pass und
AE, was meine Vorredner schrieben, ist ja grundsätzlich auch alles zutreffend.
Gruß
Die