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Einbürgerung - Fragen zum weiteren Ablauf (Gelesen: 24.153 mal)
Martin_Fellmann_1982
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i4a rocks!


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10.02.2021 um 20:23:50
 
Liebes Team,

meine Freundin hat sich dazu entschlossen sich einbürgern zu lassen.
Sie hatte vor 2 Tagen ihren Termin bei der Behörde bzgl. Abgabe aller Unterlagen (alles komplett abgegeben).

Ihr aktueller Reisepass (Turkmenistan) läuft Mitte August ab.

Die Behörde meinte sie prüft jetzt alles und meldet sich dann.

Verstehen wir es richtig:

1) Warten auf den Bescheid der Behörde? (Die 255€ sollte sie heute noch nicht zahlen, wieso?)

2) Erst dann bei der turkmenischen Botschaft anrufen? Oder lieber alles schriftlich per Brief. Die zeigen sich am Telefon nicht sehr kooperativ.

3) Wenn alle Unterlagen passen und sie jetzt fast 9 Jahre durchgängig hier lebt; was kann rein theoretisch schief gehen?
Denkt ihr, dass das bis August alles durch ist? Wir dachten, dass wir uns sehr rechtzeitig gekümmert haben.

Viele liebe Grüße

Martin
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deerhunter
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Antwort #1 - 10.02.2021 um 20:36:36
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:
1) Warten auf den Bescheid der Behörde? (Die 255€ sollte sie heute noch nicht zahlen, wieso?)



Hinweis zur Zahlung der Gebühren:

Bitte zahlen Sie erst dann, wenn das Bundesverwaltungsamt Sie ausdrücklich dazu auffordert. Empfehlenswert ist eine Überweisung von einem deutschen Konto. Bei Überweisungen aus dem Ausland, sind die zusätzlich anfallenden Überweisungsgebühren zu beachten. Zahlungen per Scheck, bar, per Internetbezahldienst oder per Kreditkarten werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

Bitte zahlen Sie die Gebühren zeitnah nach Aufforderung. Die Aushändigung der Urkunde oder einer anderen Entscheidung kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die Gebühren eingegangen sind.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangeho...


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:
2) Erst dann bei der turkmenischen Botschaft anrufen? Oder lieber alles schriftlich per Brief. Die zeigen sich am Telefon nicht sehr kooperativ.


Wenn die Einbürgerungszusage kommt, dann zur Botschaft und die Ausbürgerung beantragen...da muss man i.d.R. persönlich zur Botschaft


Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:
3) Wenn alle Unterlagen passen und sie jetzt fast 9 Jahre durchgängig hier lebt; was kann rein theoretisch schief gehen?


Schiefgehen kann immer etwas...aber wenn alles läuft, die Papiere, Einkommen, Integrationskurs / Einbürgerungstest, keine Eintragung über Straftaten...sollte es klappen

Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:
Denkt ihr, dass das bis August alles durch ist? Wir dachten, dass wir uns sehr rechtzeitig gekümmert haben.


Kommt auf die Größe und Arbeitsaufkommen der EBH, der Botschaft und auf Corona an...also zwischen 6 Monaten und deutlich länger habe ich schon alles erlebt.
Bis August sind es nur 6 Monate, da würde ich nicht drauf wetten
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #2 - 10.02.2021 um 21:06:57
 
Danke für die schnelle Antwort.

Überwiesen wird natürlich von einem deutschen Konto.

Einbürgerungstest benötigt sie nicht, da sie aufgrund ihrer 1. Ausbildung als Sozialassistentin den erweiterten Sekundarabschluss 1 hat (auf Zeugnis vermerkt und mit abgegeben)

Also meint ihr, dass jetzt bald etwas vom Bundesverwaltungsamt kommt bzgl des Geldes?

Was kann denn passieren wenn es bis August nicht durch ist? Ihr aktuelle AE läuft auch bis Anfang August. Wird dann wieder mit einer Fiktionsbescheinigung gearbeitet?

Meint ihr es macht Sinn, schon jetzt der Botschaft Bescheid darüber zu geben?
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reinhard
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Antwort #3 - 10.02.2021 um 22:10:12
 
Im August muss sie ihren Pass erneuern und ihren Aufenthaltstitel erneuern, sonst wird der Einbürgerungsprozess gestoppt und die Einbürgerung letztlich abgelehnt.

Mit einer Fiktionsbescheinigung kann man nicht eingebürgert werden.

Sie sollte sich darauf einstellen, dass vor August nichts kommt.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #4 - 11.02.2021 um 10:16:21
 
Hallo,

das ist leider nicht möglich. Ihr Heimatland lässt keine Menschen rein oder raus, sodass ihr Pass nicht verlängert werden kann.

Gibt es in so einem Fall keine Lösung?
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #5 - 11.02.2021 um 10:18:47
 
Ein Ausländer, der einen Pass oder Passersatz weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann, genügt der Ausweispflicht mit der Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel oder die Aussetzung der Abschiebung, wenn sie mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehen und als Ausweisersatz bezeichnet ist (§ 48 Abs. 2 AufenthG ).
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reinhard
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Antwort #6 - 11.02.2021 um 10:39:00
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 11.02.2021 um 10:16:21:
Hallo,

das ist leider nicht möglich. Ihr Heimatland lässt keine Menschen rein oder raus, sodass ihr Pass nicht verlängert werden kann.

Gibt es in so einem Fall keine Lösung?


Normalerweise kann sie mit der Einbürgerungsbehörde reden Der Antrag wird dann nicht abgelehnt, sondern aufgehoben, bis sie die Voraussetzungen (Pass, Aufenthaltstitel) erfüllt. Sie muss dann allerdings den Nachweis, ohne Vorstrafen zu sein, aktuell neu vorlegen.
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Antwort #7 - 11.02.2021 um 10:39:34
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 11.02.2021 um 10:16:21:
das ist leider nicht möglich. Ihr Heimatland lässt keine Menschen rein oder raus, sodass ihr Pass nicht verlängert werden kann.

Hört sich nach einem postsowjetischen Registrierungs-/ständiger Wohnsitz/Abmeldungsproblem an mit der Folge, dass die Botschaft überhaupt nicht zuständig ist.

In so einem Fall dürfte auch ein Ausweisersatz nicht so einfach ausgestellt werden.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #8 - 11.02.2021 um 10:43:10
 
Liebes Team,

vielen Dank für die schnellen Antworten Smiley

Die Behörde meinte telefonisch vor einigen Wochen, dass die Zeit absolut ausreicht. Deswegen wundere ich mich, dass ihr sagt, dass sie vor 6 Monaten nichts hören wird.

Bzgl. der Vorstrafen: Sie hat natürlich keine! Sie wurde aber auch nicht aufgefordert, ein dementsprechendes Dokument vorzulegen. Sie ist davon ausgegangen, dass die Behörde das im Rahmen der Antragsbearbeitung selbst prüft.
Ist das so nicht korrekt?

Wie ist es denn jetzt der konkrete Werdegang?

Bekommt Sie jetzt Post wenn der Antrag durch ist und bezahlt dann die 255 Euro? Oder was ist der nächste "Brief"?

Viele Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 11.02.2021 um 10:52:38
 
Das Einbürgerungsverfahren ist von dem aufenthaltsrechtlichen Vorgang zunächst zu trennen. Es kann also gut sein, dass die EBH bis zum August eine Einbürgerungszusicherung ausstellt. Damit wäre das Verfahren bis zum Nachweis der Entlassung aus der turkmenischen Staatsangehörigkeit vorerst abgeschlossen.

Das aufenhaltsrechtliche Verfahren erfordert die Verlängerung der AE ab dem August, diese wird aber nur erfolgen, wenn ein gültiger Pass vorgelegt wird. Bis dahin ist davon auszugehen, dass die ABH lediglich Fiktionsbescheinigungen ausstellen wird. Mit einem Ausweisersatz sollte nicht gerechnet werden, wenn es sich um ein Meldeproblem handelt. Dies führt nicht per se zu einer Unmöglichkeit nach § 48 Abs. 2 AufenthG.

Womit das aufenthaltsrechtliche doch zum Problem für die Einbürgerung wird, denn mit einer Fiktionsbescheinigung kann trotz Entlassung aus der turkm. Staatsangehörigkeit die Einbürgerung nicht vollzogen werden. Hier wird man die Verlängerung abwarten.

Sie muss also das Passproblem lösen. Wann irgendwelche Gebühren fällig werden ist jetzt wirklich nicht wichtig. Vor allem sollte nicht darauf vertrauen werden, dass das Einbürgerungsverfahren inkl. Entlassung bis zum August abgeschlossen werden kann.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #10 - 11.02.2021 um 10:58:47
 
Danke für die Antworten. Das Passproblem wird wohl nicht zu lösen sein.

Die turkmenische Botschaft wird erst tätig, sobald die Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist das korrekt? Man könnte doch auch ggf. jetzt schon zur turkmenischen Botschaft fahren und dort alles in die Wege leiten?

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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #11 - 11.02.2021 um 10:59:19
 
Was ist denn genauer dieser "Passersatz"?
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reinhard
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Antwort #12 - 11.02.2021 um 12:25:29
 
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 11.02.2021 um 10:58:47:
Danke für die Antworten. Das Passproblem wird wohl nicht zu lösen sein.

Die turkmenische Botschaft wird erst tätig, sobald die Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist das korrekt? Man könnte doch auch ggf. jetzt schon zur turkmenischen Botschaft fahren und dort alles in die Wege leiten?



Wenn sie das Passproblem nicht löst, kann sie keine Einbürgerungszusicherung erhalten.

Sie muss doch wissen: Verlängert die Botschaft ihren Pass? Manche post-sowjetischen Länder verlangen dafür, dass sie hier (bei der Botschaft) angemeldet ist.

Das sollte sie zuerst klären. Sie muss erst ihren Pass verlängern, dann ihren Aufenthaltstitel, dann kann sie eingebürgert werden. Sie sollte also zuerst klären, ob die Botschaft für sie arbeitet.
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Martin_Fellmann_1982
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Antwort #13 - 11.02.2021 um 12:47:38
 
Die Botschaft sagt: Passverlängerung geht nur über Rückreise in die Heimat.

Aber die Botschaft meinte grad am Telefon auch, dass es abgelaufener Reisepass kein Problem für Ausbürgerung ist.

Kann das sein?
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Antwort #14 - 11.02.2021 um 12:51:03
 
Das kann sein. Aber mit der Ausbürgerung wäre sie staatenlos.

Sie sollte sich lieber erst um die Einbürgerung (mit neuem Pass und gültigen Aufenthaltstitel) kümmern.

Ja, die Botschaft arbeitet wohl nur für diejenigen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben. Wer das versäumt hat, hat diese Probleme.
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