Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:1) Warten auf den Bescheid der Behörde? (Die 255€ sollte sie heute noch nicht zahlen, wieso?)
Hinweis zur Zahlung der Gebühren:
Bitte zahlen Sie erst dann, wenn das Bundesverwaltungsamt Sie ausdrücklich dazu auffordert. Empfehlenswert ist eine Überweisung von einem deutschen Konto. Bei Überweisungen aus dem Ausland, sind die zusätzlich anfallenden Überweisungsgebühren zu beachten. Zahlungen per Scheck, bar, per Internetbezahldienst oder per Kreditkarten werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Bitte zahlen Sie die Gebühren zeitnah nach Aufforderung. Die Aushändigung der Urkunde oder einer anderen Entscheidung kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die Gebühren eingegangen sind.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangeho...Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:2) Erst dann bei der turkmenischen Botschaft anrufen? Oder lieber alles schriftlich per Brief. Die zeigen sich am Telefon nicht sehr kooperativ.
Wenn die Einbürgerungszusage kommt, dann zur Botschaft und die Ausbürgerung beantragen...da muss man i.d.R. persönlich zur Botschaft
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:3) Wenn alle Unterlagen passen und sie jetzt fast 9 Jahre durchgängig hier lebt; was kann rein theoretisch schief gehen?
Schiefgehen kann immer etwas...aber wenn alles läuft, die Papiere, Einkommen, Integrationskurs / Einbürgerungstest, keine Eintragung über Straftaten...sollte es klappen
Martin_Fellmann_1982 schrieb am 10.02.2021 um 20:23:50:Denkt ihr, dass das bis August alles durch ist? Wir dachten, dass wir uns sehr rechtzeitig gekümmert haben.
Kommt auf die Größe und Arbeitsaufkommen der
EBH, der Botschaft und auf Corona an...also zwischen 6 Monaten und deutlich länger habe ich schon alles erlebt.
Bis August sind es nur 6 Monate, da würde ich nicht drauf wetten