Saxonicus schrieb am 10.02.2021 um 13:03:03:Dann solltest Du Dich an die zuständige Polizeibehörde wenden.
Wäre in Thailand für einen Ausländer, dazu eine Frau, eher nicht ratsam...es sei denn es ist BKK. In einer kleinen Amphoe eher nicht machen, dass gibt richtig Probleme!
TE: Sprichst du Thai?
Saxonicus schrieb am 10.02.2021 um 13:03:03:Es ist mir nicht bekannt, dass man zur Beantragung eines Passes für Dein deutsches Kind
beim deutschen Konsulat die Zustimmung des Ehemannes braucht?
Ist aber so
Zitat:Reisepassanträge für Minderjährige
Passbeantragung
Die deutsche Botschaft Bangkok stellt für deutsche Staatsangehörige Reisepässe aus. Reisepässe für Minderjährigen können nur beantragt werden, wenn der minderjährige Passbewerber persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorspricht. Die Abholung kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein können, ist eine Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift (z.B. von deutschem Bürgeramt, thail. Bezirksamt) vorzulegen. Sollte das Kind bisher keinen deutschen Reisepass besessen haben, nehmen Sie bitte vor Terminvereinbarung Kontakt mit der Botschaft auf
Vorzulegende Unterlagen
Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:
vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
Antrag auf Reisepass für Minderjährige
von den Sorgeberechtigten persönlich zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind, das ebenfalls persönlich vorsprechen muss
ggf. bisheriger Ausweis des Kindes
Reisepässe der Eltern
Geburtsurkunde des Kindes
ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
ggfs. Nachweis über die Namensführung des Kindes, sofern die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen Informationen hierzu erteilt die Botschaft. Die Eintragung eines Familiennamens in der thailändischen Geburtsurkunde ist nicht für die Namensführung nach deutschem Recht maßgeblich. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall vor Terminbuchung bei der Botschaft zum weiteren Vorgehen.
Wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind, ist zusätzlich vorzulegen:
Heiratsurkunde der Eltern
bei erfolgter Eheschließung in Thailand: Heiratsprotokoll
https://bangkok.diplo.de/th-de/service/pass/1352770#content_4Faria13 schrieb am 10.02.2021 um 13:39:29:Unsere Tochter hat automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Von der deutschen Botschaft würde ich ihre deutsche Geburtsurkunde und ihren Reisepass bekommen. Dabei muss aber mein Mann dabei sein.
Richtig