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Morddrohung vom thailändischen Ehemann (Gelesen: 2.300 mal)
Themen Beschreibung: Morddrohung vom Ehemann in Thailand -Was tun?
Faria13
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10.02.2021 um 12:26:43
 
Hallo, man nennt mich hier „Faria“ und ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich wohne zusammen mit meinem thailändischen Ehemann und unserer 1-Jährigen Tochter bei seinen Eltern in Thailand. Vor ein paar Wochen hat er mir eine Morddrohung gemacht, da er dachte ich würde ihm fremd gehen. Das tue ich nicht und ich hätte nicht mal die Zeit oder Gelegenheit dazu. Ich fühle mich hier wie eingesperrt. Er bestimmt über alles und kontrolliert mich. Auch Gewalt gegenüber Kindern ist hier normal und ich habe Angst, dass er unsere Tochter oder mich auch irgendwann anfängt zu schlagen etc. Ich würde am liebsten mit unserer Tochter nach Deutschland und erstmal bei meinen Großeltern unterkommen. Ich weiß nur nicht wie ich das anstellen soll, da mein Mann und ich zusammen ihren Reisepass beantragen müssen. Und ob ich dann auch noch eine Vollmacht von ihm brauche, wenn ich mit ihr alleine nach Deutschland gehe, weiß ich auch nicht. Kennt sich hier irgendjemand mit sowas aus? Leider habe ich nicht viel Geld um mir einen Anwalt leisten zu können. Und ich wüsste auch nicht wo ich woanders in Thailand vorerst unterkommen könnte.
Hat jemand Tipps?
Dankeschön, Faria
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deerhunter
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Antwort #1 - 10.02.2021 um 12:56:55
 
Faria13 schrieb am 10.02.2021 um 12:26:43:
Ich wohne zusammen mit meinem thailändischen Ehemann und unserer 1-Jährigen Tochter bei seinen Eltern in Thailand. Vor ein paar Wochen hat er mir eine Morddrohung gemacht, da er dachte ich würde ihm fremd gehen


Das ist nicht ungewöhnlich in diesem Land...aber das wustest du doch bestimmt vorher, oder? Google wirft da genug Fälle aus


Faria13 schrieb am 10.02.2021 um 12:26:43:
Ich fühle mich hier wie eingesperrt. Er bestimmt über alles und kontrolliert mich. 


Auch das ist nicht unbedingt unnormal in Thailand.

Faria13 schrieb am 10.02.2021 um 12:26:43:
Ich würde am liebsten mit unserer Tochter nach Deutschland und erstmal bei meinen Großeltern unterkommen. Ich weiß nur nicht wie ich das anstellen soll, da mein Mann und ich zusammen ihren Reisepass beantragen müssen. Und ob ich dann auch noch eine Vollmacht von ihm brauche, wenn ich mit ihr alleine nach Deutschland gehe, weiß ich auch nicht.


für einen Pass braucht man i.d.R. eine Unterschrift des Ehemannes und für einen Flug mit einem "Thailändischen" (halb) Kind braucht man i.d.R. eine Vollmacht!

Im Notfall sollte dir Botschaft helfen können...aber da müssen schon belegbare Fakten geschaffen werden und ob das mit dem Kind klappt...es ist bisher ja scheinbar "nur" thailändischer Staatsbürger! Ist das Kind auf der Botschaft registriert?
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Antwort #2 - 10.02.2021 um 13:03:03
 
Faria13 schrieb am 10.02.2021 um 12:26:43:
Vor ein paar Wochen hat er mir eine Morddrohung gemacht, 

Dann solltest Du Dich an die zuständige Polizeibehörde wenden.

Faria13 schrieb am 10.02.2021 um 12:26:43:
Ich weiß nur nicht wie ich das anstellen soll, da mein Mann und ich zusammen ihren Reisepass beantragen müssen.
Es ist mir nicht bekannt, dass man zur Beantragung eines Passes für Dein deutsches Kind
beim deutschen Konsulat die Zustimmung des Ehemannes braucht?

Deutsche Botschaft in Bangkok
Telefon +66 2 287 9000  Fax +66 2 285 6232

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Chiang Mai
Telefon +66835737747
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« Zuletzt geändert: 10.02.2021 um 13:14:38 von Saxonicus »  

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Antwort #3 - 10.02.2021 um 13:32:49
 
Weitere deutsche Vertretungen in Thailand:

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
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Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland  Phuket
Telefon  +66 76 61 04 07  Fax  +66 76 61 04 08
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Faria13
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Antwort #4 - 10.02.2021 um 13:39:29
 
deerhunter schrieb am 10.02.2021 um 12:56:55:
Das ist nicht ungewöhnlich in diesem Land...aber das wustest du doch bestimmt vorher, oder? Google wirft da genug Fälle aus

Auch das ist nicht unbedingt unnormal in Thailand.


für einen Pass braucht man i.d.R. eine Unterschrift des Ehemannes und für einen Flug mit einem "Thailändischen" (halb) Kind braucht man i.d.R. eine Vollmacht!

Im Notfall sollte dir Botschaft helfen können...aber da müssen schon belegbare Fakten geschaffen werden und ob das mit dem Kind klappt...es ist bisher ja scheinbar "nur" thailändischer Staatsbürger! Ist das Kind auf der Botschaft registriert?


Nein, das wusste ich nicht. Es hat sich langsam bei uns eingeschlichen. Er wurde immer eifersüchtiger und hat mir schon mehrmals unterstellt, dass ich ihm fremd gehe. Nach der Geburt unserer Tochter hat sich das nochmal verstärkt.

Am Anfang war er noch anders drauf. Locker und lustig! Jetzt muss er immer alles von mir wissen, was ich wie wann gemacht habe...

Unsere Tochter hat automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Von der deutschen Botschaft würde ich ihre deutsche Geburtsurkunde und ihren Reisepass bekommen. Dabei muss aber mein Mann dabei sein.
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Antwort #5 - 10.02.2021 um 14:06:06
 
Zitat:
Dabei muss aber mein Mann dabei sein.

Weisst Du das belegbar oder vermutest Du das ?
Ansonsten darfst Du als Deutsche auch alleine in die Botschaft und kannst Deine Fragen stellen ! Oder natürlich auch alternativ per Mail stellen.
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Antwort #6 - 10.02.2021 um 16:23:08
 
Saxonicus schrieb am 10.02.2021 um 13:03:03:
Dann solltest Du Dich an die zuständige Polizeibehörde wenden.


Wäre in Thailand für einen Ausländer, dazu eine Frau, eher nicht ratsam...es sei denn es ist BKK. In einer kleinen Amphoe eher nicht machen, dass gibt richtig Probleme!
TE: Sprichst du Thai?

Saxonicus schrieb am 10.02.2021 um 13:03:03:
Es ist mir nicht bekannt, dass man zur Beantragung eines Passes für Dein deutsches Kind
beim deutschen Konsulat die Zustimmung des Ehemannes braucht?


Ist aber so

Zitat:
Reisepassanträge für Minderjährige
Passbeantragung

Die deutsche Botschaft Bangkok stellt für deutsche Staatsangehörige Reisepässe aus. Reisepässe für Minderjährigen können nur beantragt werden, wenn der minderjährige Passbewerber persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorspricht. Die Abholung kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein können, ist eine Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift (z.B. von deutschem Bürgeramt, thail. Bezirksamt) vorzulegen. Sollte das Kind bisher keinen deutschen Reisepass besessen haben, nehmen Sie bitte vor Terminvereinbarung Kontakt mit der Botschaft auf
Vorzulegende Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:   

vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
Antrag auf Reisepass für Minderjährige

von den Sorgeberechtigten persönlich zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind, das ebenfalls persönlich vorsprechen muss
ggf. bisheriger Ausweis des Kindes
Reisepässe der Eltern
Geburtsurkunde des Kindes
ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)

    ggfs. Nachweis über die Namensführung des Kindes, sofern die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen Informationen hierzu erteilt die Botschaft. Die Eintragung eines Familiennamens in der thailändischen Geburtsurkunde ist nicht für die Namensführung nach deutschem Recht maßgeblich. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall vor Terminbuchung bei der Botschaft zum weiteren Vorgehen.

Wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind, ist zusätzlich vorzulegen:

Heiratsurkunde der Eltern
bei erfolgter Eheschließung in Thailand: Heiratsprotokoll
https://bangkok.diplo.de/th-de/service/pass/1352770#content_4

Faria13 schrieb am 10.02.2021 um 13:39:29:
Unsere Tochter hat automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft. Von der deutschen Botschaft würde ich ihre deutsche Geburtsurkunde und ihren Reisepass bekommen. Dabei muss aber mein Mann dabei sein. 


Richtig

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Antwort #7 - 10.02.2021 um 16:28:52
 
Saxonicus schrieb am 10.02.2021 um 13:03:03:
Es ist mir nicht bekannt, dass man zur Beantragung eines Passes für Dein deutsches Kind
beim deutschen Konsulat die Zustimmung des Ehemannes braucht?

Reyhan schrieb am 10.02.2021 um 14:06:06:
Weisst Du das belegbar oder vermutest Du das ?

Ich verstehe diese Anmerkungen/Rückfragen nicht.

Selbstverständlich ist ein Passantrag für ein Kind grundsätzlich von allen Sorgeberechtigten zu stellen - also braucht die TS wenigstens die Unterschrift des Kindesvaters.


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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #8 - 10.02.2021 um 18:15:16
 
Danke für die vielen Antworten!

Ich spreche kein förmliches Thai, sondern die Umgangssprache hier vor Ort.

Falls wir tatsächlich ihren Reisepass zusammen beantragen, könnte ich dann mit ihr alleine nach Deutschland einreisen? Brauche ich dazu eine Vollmacht von ihm?
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Antwort #9 - 10.02.2021 um 18:51:44
 
Faria13 schrieb am 10.02.2021 um 18:15:16:
Falls wir tatsächlich ihren Reisepass zusammen beantragen, könnte ich dann mit ihr alleine nach Deutschland einreisen? Brauche ich dazu eine Vollmacht von ihm? 



Ja, ohne Vollmacht lässt dich die Thai Immigration nicht raus, bzw. die Tochter. Und da sie Tochter keinen Einreisesempel im deutschen Pass hat, will man den Thai Pass und Vollmacht sehen
So jedenfalls meine Erfahrung dort
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