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Ibgo, Asyl, Heirat, Ehe (Gelesen: 5.691 mal)
Themen Beschreibung: Wer kennt sich mit Heirat mit Igbos aus?..Dokumentenbeschaffung schwierig
Alien4
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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09.02.2021 um 18:15:27
 
Hallo info4alien-Forum,
mein Verlobter und ich sind seit ca. 5 Jahren zusammen und wollen schon lange heiraten. Wir waren auch schon 2x im Standesamt, aber es scheiterte immer daran  dass er seinen Pass nicht besorgen konnte. Er kann die Botschaft nicht betreten da er im Herkunftsland politisch tätig war und per Haftbefehl deshalb gesucht wird. Asyl wurde abgelehnt, er hat Duldung. Nun kam vom Anwalt der Vorschlag im Herkunftsland einen Anwalt zu beauftragen,  der alle Dokumente beschafft. Mein Verlobter hat einen Anwalt dort beauftragt, allerdings sagt er ohne seine persönliche Anwesenheit kann der Anwalt dort nicht an die Heiratsdokumente, u.a. Pass kommen, jedoch evtl. an den Haftbefehl bzw. eine Bestätigung dazu.
Meine Frage ist, kennt sich hier jemand damit aus? Ist das tatsächlich so kompliziert bzw. was wären Möglichkeiten wie man sonst an die Dokumente kommt?
Danke für Infos!
VG Alien4
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reinhard
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Antwort #1 - 09.02.2021 um 20:47:17
 
Die Botschaft kann er ohne Probleme betreten. Die ist in Deutschland, ein nigerianischer Haftbefehl könnte nur in Nigeria vollstreckt werden.

Falls er also in der Botschaft einen Pass bekommt, kann er den einfach beantragen und abholen.
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Alien4
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Antwort #2 - 09.02.2021 um 22:05:34
 
Danke fuer die Antwort. Die Botschaft ist aber doch Gebiet des Herkunftslandes, wenn er dieses betritt zaehlen doch dann die Gesetze des Herkunftslands und Deutschland kann da nicht einschreiten soweit..oder!?
Es wurde ihm deshalb davon abgeraten und deshalb einen Anwalt im Herkunftsland zu beauftragen was er gemacht hat,  jedoch sagt dieser nun er kann ihm keine Heiratsdokumente beschaffen ohne das er persönlich anwesend ist. Er ging im Herkunftsland gegen die Politik vor, er wird aus diesen Gründen dort gesucht, da kann doch somit auch in der Botschaft eine Verhaftung möglich sein!? Die Haftbedingungen in dem Land sind verheerend, man hatte damals schon versucht ihn zu ermorden, deshalb ist er geflohen.
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erne
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Antwort #3 - 09.02.2021 um 23:01:50
 
Alien4 schrieb am 09.02.2021 um 22:05:34:
Die Botschaft ist aber doch Gebiet des Herkunftslandes,


nein, das ist eine urban Legend.
Eine ausländische Botschaft ist Staatsgebiet und Hoheitsgebiet des Gastlandes, d.h. auch in den ausländischen Botschaften in Deutschland gilt deutsches Recht.

Alien4 schrieb am 09.02.2021 um 22:05:34:
da kann doch somit auch in der Botschaft eine Verhaftung möglich sein!?

durch deutsche Beamte: ja
durch ausländische Beamte: nein


Problem ist allerdings, dass auch die Botschaft einen diplomatischen Schutz geniesst und die deutsche Polizei da nicht so einfach eingreifen kann.
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lottchen
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Antwort #4 - 09.02.2021 um 23:32:05
 
Wenn er tatsächlich politisch verfolgt wird (was unsere Behörden anscheinend anders sehen sonst wäre sein Asylantrag nicht abgelehnt worden) könnten sich die nigerianischen Behörden aber weigern ihm einen Paß auszustellen. Oder eine Bestätigung über die Nicht-Ausstellung auszuhändigen. Somit wäre er genau weit wie vorher....
Sollten sie ihm den Paß aber ausstellen wäre schon mal viel gewonnen auf dem Weg zur Heirat. Falls allerdings seine Duldung nur wegen der Paßlosigkeit besteht (das also das einzige Ausreisehindernis ist) dann gibt es keinen Grund mehr ihn hier zu dulden und er könnte zur Ausreise aufgefordert werden sobald er seinen Paß hat...Schwierige Situation. Eigentlich sollte der hiesige Anwalt da eine Lösung in Zusammenarbeit mit der ABH finden. 

Hier mal ein ähnliches etwas älteres Thema:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1456135284/9#9
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Alien4
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Antwort #5 - 18.02.2021 um 21:55:37
 
Hallo lottchen und alle anderen die mir geantwortet haben und vielleicht noch antworten. Danke für eure Informationen.
Ausreisehindernis ist  nicht allein die Passloigkeit, sondern ärztliche Atteste und Berichte. Anwalt rät uns aber trotzdem jetzt schon Heirat anzukurbeln. Da er Angst hat die Botschaft zu betreten riet unser Anwalt er soll im Herkunftsland einen Anwalt beauftragen der die Dokumente besorgt. Mein Verlobter sagt jedoch das geht nicht, denn kein Anwalt koenne in seinem Heimatland Dokumente besorgen ohne das er selbst persönlich anwesend ist.
Weiß jemand darüber Bescheid ob dies tatsächlich der Fall ist? Unser Anwalt hier glaubt das nicht und kann es sich nicht vorstellen. Mein Verlobter will, dass wir erst heiraten wenn er seinen Folgeantrag anerkennt bekommt. Aber wie sicher stehen dafür die Chancen, dass dies der Fall sein wird?
Weiß jemand was über all dies Bescheid?
Danke für Informationen!
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Alien4
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Antwort #6 - 18.02.2021 um 22:19:57
 
P.s. Anwalt sagt es besteht quasi durch die ärztlichen Atteste Abschiebeschutz. Stimmt das so?
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reinhard
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Antwort #7 - 18.02.2021 um 23:16:41
 
Alien4 schrieb am 18.02.2021 um 22:19:57:
P.s. Anwalt sagt es besteht quasi durch die ärztlichen Atteste Abschiebeschutz. Stimmt das so?


Wenn es wirklich einen Abschiebeschutz gibt, bekommt er einen Aufenthaltstitel, auf dem als Zweck "25,3" steht. Bis dahin ist es Einschätzungssache – und ohne die gesamte Akte zu sehen kann man das aus der Ferne nie einschätzen.

Er sollte mit der Botschaft vorankommen, er weiß ja inzwischen von Dir, dass seine Angst unbegründet ist und es über Dritte / Anwalt nicht geht.

Folgeantrag: Hat er wirklich neue Gründe belegt, die im Asylgesetz genannt sind? Folgeanträge haben selten Erfolg, aber auch hier gilt: Solange man nicht die gesamten Unterlagen gesehen hat, kann man dazu nichts sagen.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 19.02.2021 um 00:26:52
 
Alien4 schrieb am 18.02.2021 um 21:55:37:
Da er Angst hat die Botschaft zu betreten riet unser Anwalt er soll im Herkunftsland einen Anwalt beauftragen der die Dokumente besorgt.

Derartige Proxy-Pässe werden m.W. in Deutschland nicht anerkannt.
Das Bundesinnenministerium entscheidet aber im Einzelfall, welche Proxypässe es anerkennt. Nigerianische oder ghanaische Proxy-Pässe werden beispielsweise nicht anerkannt.

Entweder er reist selber nach Nigeria um sich einen Pass zu besorgen
oder er versucht es hier in Deutschland bei seiner Botschaft.
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« Zuletzt geändert: 19.02.2021 um 00:38:57 von Saxonicus »  

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Saxonicus
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Antwort #9 - 19.02.2021 um 00:45:53
 
Alien4 schrieb am 09.02.2021 um 18:15:27:
Nun kam vom Anwalt der Vorschlag im Herkunftsland einen Anwalt zu beauftragen,  der alle Dokumente beschafft.


https://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufe...

Bei den so genannten Proxy-Pässen (by proxy = in Abwesenheit) handelt es sich um Pässe mit maschinenlesbarer Personalseite, die in Abwesenheit des späteren Passinhabers von offiziellen Behörden des Ausstellerstaates ausgestellt werden. Einige Ausstellerstaaten, so auch die Bundesrepublik Deutschland erklären Proxy-Pässe für ungültig, weil das persönliche Erscheinen des Antragstellers und die eigenhändige Unterschrift vor dem Passbeamten erforderlich sind. Somit sind diese Pässe für den Grenzübertritt und Aufenthalt in Deutschland nicht als ausreichend anerkannt. Proxy-Pässe folgender Staaten werden derzeit nicht anerkannt
(s. Allgemeinverfügung):

Angola
Ghana
Republik Nigeria
Jemen
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Alien4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 21.02.2021 um 00:15:52
 
Abschiebeschutz war wohl nicht korrekt ausgedrückt,  denn er hat keinen Titel mit 25,3. Sondern ein ärztliches Attest,  dass er nicht reisen darf, Anwalt sagt dadurch darf er nicht abgeschoben werden.

Dass er zur Botschaft nicht kann sagt er, das er einen proxypass besorgen soll sagt Anwalt.

Ja der Folgeantrag  basiert auf neuen Gründen, im medizinischen Bereich.

Ich verstehe all das mit der Passbeschaffung und Botschaft bzw. Proxy selbst nicht mehr,  deshalb frage ich hier.

Ich verstehe nicht wieso es bei ihm so kompliziert ist zu heiraten bzw. was man da tun kann!?
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Alien4
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Antwort #11 - 21.02.2021 um 00:16:22
 
Abschiebeschutz war wohl nicht korrekt ausgedrückt,  denn er hat keinen Titel mit 25,3. Sondern ein ärztliches Attest,  dass er nicht reisen darf, Anwalt sagt dadurch darf er nicht abgeschoben werden.

Dass er zur Botschaft nicht kann sagt er, das er einen proxypass besorgen soll sagt Anwalt.

Ja der Folgeantrag  basiert auf neuen Gründen, im medizinischen Bereich.

Ich verstehe all das mit der Passbeschaffung und Botschaft bzw. Proxy selbst nicht mehr,  deshalb frage ich hier.

Ich verstehe nicht wieso es bei ihm so kompliziert ist zu heiraten bzw. was man da tun kann!?
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Antwort #12 - 21.02.2021 um 02:21:02
 
Hallo,

das "Komplizierte" ist schlicht in erster Linie, dass seine Identität nicht feststeht, noch seine behauptete Verfolgung durch seinen Heimatstaat.

Entweder beschafft er sich, in einem ersten Schritt, einen Pass, was nur mittels persönlicher Anwesenheit entweder in Nigeria oder in der nigerianischen Botschaft  geschehen kann.

Oder er kann hier nicht heiraten, genauso wie jeder andere Ausländer oder auch Deutsche, dessen Identität nicht feststeht.

Gruß
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Antwort #13 - 21.02.2021 um 08:14:32
 
Alien4 schrieb am 21.02.2021 um 00:15:52:
Abschiebeschutz war wohl nicht korrekt ausgedrückt,denn er hat keinen Titel mit 25,3. Sondern ein ärztliches Attest,dass er nicht reisen darf, Anwalt sagt dadurch darf er nicht abgeschoben werden. 


Dann wird er, ohne Feststellung der Identität, auch nicht heiraten können. Entweder er beschafft sich einen Pass oder es wird nicht funktionieren!

Zitat:
Dass er zur Botschaft nicht kann sagt er, das er einen proxypass besorgen soll sagt Anwalt.

Wieso kann er nicht zur Botschaft?


Wie ist er von Nigeria hierher gekommen, wenn er nicht reisen kann?
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reinhard
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Antwort #14 - 21.02.2021 um 12:04:22
 
Alien4 schrieb am 21.02.2021 um 00:16:22:
Abschiebeschutz war wohl nicht korrekt ausgedrückt,  denn er hat keinen Titel mit 25,3. Sondern ein ärztliches Attest,  dass er nicht reisen darf, Anwalt sagt dadurch darf er nicht abgeschoben werden.


Die Duldung kann jederzeit enden, wenn z.B. ein Amtsarzt sagt, dass er reisefähig ist. Der Schutz ist immer für den Moment – wie lange genau, ist vom Gutachten abhängig.



Zitat:
Dass er zur Botschaft nicht kann sagt er,


Du hast ja hier erfahren, dass das falsch ist. Solange er das glaubt, obwohl es falsch ist, geht es für ihn nicht Richtung Bleiberecht, sondern Richtung Abschiebung.



Zitat:
das er einen proxypass besorgen soll sagt Anwalt.


Der hilft ihm aber nichts, weil der in Deutschland nicht anerkannt wird.



Zitat:
Ja der Folgeantrag  basiert auf neuen Gründen, im medizinischen Bereich.


Das können nur diejenigen für Dich beurteilen, die alle Unterlagen kennen. Damit ist ein Forum wie dieses überfordert.



Zitat:
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Er muss zur Botschaft gehen und einen Pass beantragen. Das ist Dir jetzt schon oft gesagt worden. Versuch ihn zu überzeugen, dass er mehr Möglichkeiten nicht hat.
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