Alien4 schrieb am 21.02.2021 um 00:16:22:Abschiebeschutz war wohl nicht korrekt ausgedrückt, denn er hat keinen Titel mit 25,3. Sondern ein ärztliches Attest, dass er nicht reisen darf, Anwalt sagt dadurch darf er nicht abgeschoben werden.
Die Duldung kann jederzeit enden, wenn z.B. ein Amtsarzt sagt, dass er reisefähig ist. Der Schutz ist immer für den Moment – wie lange genau, ist vom Gutachten abhängig.
Zitat:Dass er zur Botschaft nicht kann sagt er,
Du hast ja hier erfahren, dass das falsch ist. Solange er das glaubt, obwohl es falsch ist, geht es für ihn nicht Richtung Bleiberecht, sondern Richtung Abschiebung.
Zitat:das er einen proxypass besorgen soll sagt Anwalt.
Der hilft ihm aber nichts, weil der in Deutschland nicht anerkannt wird.
Zitat:Ja der Folgeantrag basiert auf neuen Gründen, im medizinischen Bereich.
Das können nur diejenigen für Dich beurteilen, die alle Unterlagen kennen. Damit ist ein Forum wie dieses überfordert.
Zitat:Ich verstehe all das mit der Passbeschaffung und Botschaft bzw. Proxy selbst nicht mehr, deshalb frage ich hier.
Ich verstehe nicht wieso es bei ihm so kompliziert ist zu heiraten bzw. was man da tun kann!?
Er muss zur Botschaft gehen und einen Pass beantragen. Das ist Dir jetzt schon oft gesagt worden. Versuch ihn zu überzeugen, dass er mehr Möglichkeiten nicht hat.