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Ausländerrecht...Asyl...Abschiebung... (Gelesen: 6.608 mal)
Germanlover
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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06.02.2021 um 22:39:17
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Mitte 2007 als Student nach Deutschland gekommen.
Im Jahr 2011 wurde bei mir eine Lebererkrankung diagnostiziert, und der Zustand war schwerwiegend. Ich blieb ein Jahr lang in Behandlung, woraufhin ich einen Depressionszustand bekam (ich habe einen Bericht aus dem Krankenhaus darüber).

Diese Krankheit bleibt eine chronische Krankheit und ich fühle mich oft müde und erschöpft.
Nach der Depression verlor ich die Kontrolle über mein Leben, so dass ich selten zur Universität ging und keine Prüfungen schrieb.

Ich habe meinen Studiengang zweimal gewechselt, vielleicht wird sich die Situation ändern oder die Motive werden kommen, aber die Situation hat sich nicht geändert.

Ich habe im 2015 beschlossen, die Stadt, in der ich lebte, zu verlassen, vielleicht würde sich die allgemeine Atmosphäre ändern und somit kann ich einen neuen Start beginnen, aber leider kam im 2015 zu einem Bürgerkrieg in meinem Land (im Jemen) und somit fing mein finanzielles Problem an.
Im 2016 hatte keinen sicheren Einkommen mehr und wurde mir empfohlen, dass ich mich an Caritas wenden soll, aber Caritas hat mich an der Ausländerbehörde weitergeleitet. Aber leider hat die Ausländerbehörde mir nicht geholfen.
ich versuchte zu arbeiten und hatte schon 2-3 Tagen gearbeitet ,aber der Arbeitgeber hat mich gekündigt und hat mir auch dafür nicht bezahlt, der Grund war, dass ich meine Hochschule gewechselt hatte und meine aktuelle Hochschule ist nicht in der Arbeitserlaubnis erwähnt.
ich hatte der Ausländerbehörde einen Bescheid darüber gegeben, aber leider hat die Ausländerbehörde es nicht geändert und somit konnte ich nicht mehr arbeiten.
in diesem Jahr 2016 hat mein Kollege mir für Essen und Trinken geholfen, aber die Miete und Krankenkasse-Kosten bleiben Schulden.

die Ausländerbehörde hat mich frustriert. ich fand ihr Verhalten war unmenschlich und ich war wieder depressive.

im 2017 war ich schon hier in Deutschland 10 Jahre . die Ausländerbehörde hat mein Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert oder gewechselt, obwohl wir einen Bürgerkrieg haben und ich keinen Asylantrag gestellt habe, weil ich nicht im Camp bzw. Asylanten-heim wohnen wollte, da die Atmosphäre im Camp schlimmer für meine Gesundheit ist.

Als ich die Ausländerbehörde über die Möglichkeiten für meine Situation fragte, hat mir die Ausländerbehörde angeboten:
entweder Duldung oder gehe dorthin, um einen Asylantrag zu stellen, sonst gab es keine anderen Möglichkeiten.
Am Ende habe die Duldung ausgewählt und gleichzeitig bekam eine soziale Hilfe als Asylbewerber, obwohl ich keinen Asylantrag gestellt habe.
letzte Woche hat mir jemand gesagt, dass der Angestellte bei der Ausländerbehörde mir im 2016 falsch beraten hatte und hätte er mich nicht in Stich lassen müssen, da es einen Bürgerkrieg im Jemen gibt und ich keinen sicheren Einkommen mehr hatte.
Eigentlich hätte die Ausländerbehörde die Schulden von 2016 wegen des falschen Verhaltens des Angestellten tragen müssen, da er mir bei der Änderung des Arbeitserlaubnis nicht half.

Meine Frage:

1. wenn ich eine Klage gegen die Ausländerbehörde wegen der falschen Beratung bzw. des Verhaltens der Ausländerbehörde im 2016 sowie 2017 erhebe, macht es Sinn oder ist es vorbei?

2. wenn ich wieder zum Studium zurückkehren will, ist es möglich ohne Ausreisen?

3. was können Sie mir empfehlen bzw. gibt es bessere Lösungen für meine Situation?

Vielen Dank!
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Saxonicus
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Antwort #1 - 07.02.2021 um 07:22:14
 
Germanlover schrieb am 06.02.2021 um 22:10:21:
wenn ich eine Klage gegen die Ausländerbehörde wegen der falschen Beratung bzw. des Verhaltens der Ausländerbehörde im 2016 sowie 2017 erhebe, macht es Sinn oder ist es vorbei?

Die Ausländerbehörde ist keine Beratungsstelle, die Dich in aufenthaltsrechtlichen Dingen
zu beraten hat. Dazu solltest Du Dich an einen dafür qualifizierten Anwalt oder an eine der zahlreichen Beratungsstellen wenden.
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deerhunter
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Antwort #2 - 07.02.2021 um 07:29:53
 
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1612647557

reicht nicht 1 Beitrag? Einfach mal etwas leisten und aufhören zu jammern! Nach 13 Jahren im Land ohne echte Leistungen. Vermutlich wirst du weder weiter studieren können, noch sonst irgend etwas, denn du bist "Ausreisepflichtig"

Als Duldung wird nach dem deutschen Ausländerrecht die Bescheinigung über eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" ausreisepflichtiger Ausländer bezeichnet. Eine Duldung verschafft dem Ausländer keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland; der Geduldete muss weiterhin das Bundesgebiet verlassen, es wird aber vorübergehend davon abgesehen, die Ausreisepflicht mit dem Zwangsmittel der Abschiebung durchzusetzen.

Also ich würde mich an eine Beratungsstelle wenden, aber das hättest du schon vor Jahren machen sollen
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lottchen
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Antwort #3 - 07.02.2021 um 13:51:35
 
Germanlover schrieb am 06.02.2021 um 22:39:17:
ich hatte der Ausländerbehörde einen Bescheid darüber gegeben, aber leider hat die Ausländerbehörde es nicht geändert und somit konnte ich nicht mehr arbeiten.

Und warum hast Du gegen diese Entscheidung (gab es überhaupt eine Entscheidung, hattest Du überhaupt einen Antrag gestellt?) keinen Einspruch eingelegt bzw. damals schon geklagt? 

Du kannst Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und Dir einen Anwalt suchen mit dem Du Deinen Fall besprechen kannst. Der kann Dir dann sagen, was in Deinem Fall JETZT noch für Möglichkeiten bestehen.
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reinhard
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Antwort #4 - 07.02.2021 um 14:27:20
 
Grundsätzlich ist es so:

Wenn Du einen Aufenthaltstitel zum Studieren hast, musst Du auch studieren und für jede Verlängerung auch den Studienfortschritt nachweisen.

Wenn Du einen Aufenthaltstitel für eine Krankenbehandlung benötigst, muss Du den beantragen und die Bedingungen dafür erfüllen, die Nachweise dafür erbringen.

Es funktioniert in der Regel nur für kurze Zeit, den einen Aufenthaltstitel zu haben, aber etwas anderes zu machen. Insofern solltest Du zu einer Beratungsstelle vor Ort gehen. Wer zum Beispiel einen Aufenthaltstitel für ein Studium hat, dann aber wegen des Krieges im Jemen einen Asylantrag stellt, muss eben nicht in einem Flüchtlingsheim wohnen. Das ist eine falsche Information. Als Student solltest Du Dich immer vorher über die Möglichkeiten informieren, nicht einfach irgend etwas annehmen.

Zur Zeit kannst Du nicht abgeschoben werden. Du solltest aber einen Asylantrag stellen und zumindest versuchen, subsidiären Schutz (aufgrund des Krieges) zu bekommen. Sobald die Situation in einem Teil des Landes stabil ist und es Abschiebungen gibt, gehören alle mit Duldung zu den ersten, die dann abgeschoben werden könnten.
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Antwort #5 - 07.02.2021 um 15:53:59
 
deerhunter schrieb am 07.02.2021 um 07:29:53:
reicht nicht 1 Beitrag? Einfach mal etwas leisten und aufhören zu jammern! Nach 13 Jahren im Land ohne echte Leistungen. Vermutlich wirst du weder weiter studieren können, noch sonst irgend etwas, denn du bist "Ausreisepflichtig"


Du hast  Recht, aber mein Problem war  das blinde Vertrauen in die Aussagen des Angestellten, aber solange noch die Hoffnung besteht, werde ich bald vor Gericht für meine Zukunft kämpfen.

Saxonicus schrieb am 07.02.2021 um 07:38:38:
Welche Entscheidung oder Maßnahme würden wohl die Behörden in Deinem Herkunftsland gegenüber einem deutschen Staatsbürger in einer vergleichbaren Situation treffen?


Insofern kann man Deutschland nicht mit den anderen Ländern vergleichen, deshalb sind wir stolz auf die Deutschen.
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« Zuletzt geändert: 08.02.2021 um 20:51:23 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt 
 
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Antwort #6 - 07.02.2021 um 16:10:38
 
lottchen schrieb am 07.02.2021 um 13:51:35:
Und warum hast Du gegen diese Entscheidung (gab es überhaupt eine Entscheidung, hattest Du überhaupt einen Antrag gestellt?) keinen Einspruch eingelegt bzw. damals schon geklagt? 

Du kannst Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und Dir einen Anwalt suchen mit dem Du Deinen Fall besprechen kannst. Der kann Dir dann sagen, was in Deinem Fall JETZT noch für Möglichkeiten bestehen.


Ich habe darüber keine Beschwerde eingereicht bzw. nicht geklagt, und wie gesagt: Es war das blinde Vertrauen in den Angestellten, aber es schien mir, dass die Hoffnung immer noch da ist. von nun an wird es kein blindes Vertrauen mehr geben. Man muss in diesem Leben weiter lernen und seine Fehler korrigieren.
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Antwort #7 - 07.02.2021 um 16:32:44
 
reinhard schrieb am 07.02.2021 um 14:27:20:
Grundsätzlich ist es so:

Wenn Du einen Aufenthaltstitel zum Studieren hast, musst Du auch studieren und für jede Verlängerung auch den Studienfortschritt nachweisen.

Wenn Du einen Aufenthaltstitel für eine Krankenbehandlung benötigst, muss Du den beantragen und die Bedingungen dafür erfüllen, die Nachweise dafür erbringen.

Es funktioniert in der Regel nur für kurze Zeit, den einen Aufenthaltstitel zu haben, aber etwas anderes zu machen. Insofern solltest Du zu einer Beratungsstelle vor Ort gehen. Wer zum Beispiel einen Aufenthaltstitel für ein Studium hat, dann aber wegen des Krieges im Jemen einen Asylantrag stellt, muss eben nicht in einem Flüchtlingsheim wohnen. Das ist eine falsche Information. Als Student solltest Du Dich immer vorher über die Möglichkeiten informieren, nicht einfach irgend etwas annehmen.

Zur Zeit kannst Du nicht abgeschoben werden. Du solltest aber einen Asylantrag stellen und zumindest versuchen, subsidiären Schutz (aufgrund des Krieges) zu bekommen. Sobald die Situation in einem Teil des Landes stabil ist und es Abschiebungen gibt, gehören alle mit Duldung zu den ersten, die dann abgeschoben werden könnten.


Schließlich scheint dies die beste Lösung zu sein, der ich folgen muss.

der Angestellte der AB. hätte mir im 2017 zumindest das Recht auf subsidiären Schutz gewähren sollen.

Die Frage ist, wenn ich dieses Recht vor Gericht erwähne, dass der Angestellte der AB.  mir im 2017 zumindest das Recht auf subsidiären Schutz hätte gewähren sollen; Macht es Sinn oder ist es vorbei?

Wie sieht es aus, wenn ich weiter studieren will?

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Antwort #8 - 07.02.2021 um 17:05:07
 
Germanlover schrieb am 07.02.2021 um 16:32:44:
Schließlich scheint dies die beste Lösung zu sein, der ich folgen muss.


Ja, genau.


Zitat:
der Angestellte der AB. hätte mir im 2017 zumindest das Recht auf subsidiären Schutz gewähren sollen.


Nein, der darf dazu nichts sagen. Dafür ist ausschließlich eine Bundesbehörde zuständig, nicht eine Kreisbehörde.



Zitat:
Die Frage ist, wenn ich dieses Recht vor Gericht erwähne, dass der Angestellte der AB.  mir im 2017 zumindest das Recht auf subsidiären Schutz hätte gewähren sollen; Macht es Sinn oder ist es vorbei?


Das wird kein Gericht interessieren, weil die Zuständigkeiten (Bundesbehörden / Landesbehörden / Kreisbehörden) bekannt sind.



Zitat:
Wie sieht es aus, wenn ich weiter studieren will?


Wenn Du die anderen Bedingungen erfüllst, z.B. Sicherung des Lebensunterhalts, kannst Du auch den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis als Student stellen. Falls Du Asyl beantragst und subsidiären Schutz bekommst, darfst Du mit der Aufenthaltserlaubnis auch studieren.
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Antwort #9 - 07.02.2021 um 19:21:05
 
reinhard schrieb am 07.02.2021 um 17:05:07:
Ja, genau.



Nein, der darf dazu nichts sagen. Dafür ist ausschließlich eine Bundesbehörde zuständig, nicht eine Kreisbehörde.




Das wird kein Gericht interessieren, weil die Zuständigkeiten (Bundesbehörden / Landesbehörden / Kreisbehörden) bekannt sind.




Wenn Du die anderen Bedingungen erfüllst, z.B. Sicherung des Lebensunterhalts, kannst Du auch den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis als Student stellen. Falls Du Asyl beantragst und subsidiären Schutz bekommst, darfst Du mit der Aufenthaltserlaubnis auch studieren.


Vielen Dank für Deine  hilfreichen Antworten!

Wie lange dauert der Prozess ungefähr, wenn ich subsidiären Schutz und Asyl beantrage?

Kann ich bei Kriegsende abgeschoben werden, auch wenn mir subsidiärer Schutz und Asyl gewährt wurden?
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Antwort #10 - 07.02.2021 um 20:58:20
 
Germanlover schrieb am 07.02.2021 um 19:21:05:
Wie lange dauert der Prozess ungefähr, wenn ich subsidiären Schutz und Asyl beantrage?


Das dürfte einige Zeit dauern

Germanlover schrieb am 07.02.2021 um 19:21:05:
Kann ich bei Kriegsende abgeschoben werden, auch wenn mir subsidiärer Schutz und Asyl gewährt wurden? 


Ja, wenn du dir keine Möglichkeit suchst dauerhaft bleiben zu dürfen
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Antwort #11 - 07.02.2021 um 22:52:03
 
Germanlover schrieb am 07.02.2021 um 19:21:05:
Kann ich bei Kriegsende abgeschoben werden, auch wenn mir subsidiärer Schutz und Asyl gewährt wurden?


Nicht so ohne Weiteres.

Wenn Du subsidiären Schutz hast, muss die Ausländerbehörde Deine Aufenthaltserlaubnis verlängern. Falls der Krieg zu Ende ist, kann das BAMF ein "Widerrufsverfahren" einleiten. Das läuft ähnlich wie ein Asylverfahren, allerdings in der Regel rein schriftlich. Nur wenn Dir der Schutz aberkannt wird und Du keinen anderen Grund für eine (neue) Aufenthaltserlaubnis hat, fordert die Ausländerbehörde Dich zur Ausreise auf.

Abgeschoben werden kannst Du nur, wenn Du dann diese Aufforderung ignorierst. Wenn Du eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragst und bekommst (z.B. für einen Arbeitsplatz), dann wirst Du natürlich nicht abgeschoben.
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Antwort #12 - 08.02.2021 um 11:19:41
 
reinhard schrieb am 07.02.2021 um 22:52:03:
Nicht so ohne Weiteres.

Wenn Du subsidiären Schutz hast, muss die Ausländerbehörde Deine Aufenthaltserlaubnis verlängern. Falls der Krieg zu Ende ist, kann das BAMF ein "Widerrufsverfahren" einleiten. Das läuft ähnlich wie ein Asylverfahren, allerdings in der Regel rein schriftlich. Nur wenn Dir der Schutz aberkannt wird und Du keinen anderen Grund für eine (neue) Aufenthaltserlaubnis hat, fordert die Ausländerbehörde Dich zur Ausreise auf.

Abgeschoben werden kannst Du nur, wenn Du dann diese Aufforderung ignorierst. Wenn Du eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragst und bekommst (z.B. für einen Arbeitsplatz), dann wirst Du natürlich nicht abgeschoben.


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Antwort #13 - 08.02.2021 um 12:32:51
 
Germanlover schrieb am 08.02.2021 um 11:19:41:
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