Hallo liebes Forum, hier mein Sachverhalt:
Mann A, Deutscher, ledig, Hartz IV-Bezieher hat Beziehung zu Frau B, Staatsangehörige in europäischem Nicht-EU-Land, geschieden, hat ein minderjähriges Kind C aus erster Ehe. Es gibt nun ein weiteres, gemeinsames Kind D. Sie lebt mit beiden Kindern in dem europäischem Nicht-EU-Land. Er lebt in Deutschland. Sie sahen sich bislang über die visumfreie 90-Tage-Regelung.
Geplant ist nun die Heirat und ein gemeinsames Leben aller oben genannten in Deutschland.
Grundsätzlich dürfte dem ja, nach allem, was den Beteiligten bekannt ist, nichts im Wege stehen. Kompliziert wird es m.M. nach wegen des Bezugs von Hartz IV.
Hieran schließen sich einige Fragen an:
Ist es sinnvoller im Land von Frau B zu heiraten (im Hinblick auf Kosten, Anerkennung in Deutschland).
Hat der Mann A irgendwelche Einbußen oder Kürzungen zu befürchten beim Hartz IV, wenn er heiratet und Frau und Kind zu sich nimmt?
Gibt es Probleme mit der Konstellation, weil Mann A Hartz IV-Empfänger ist und Frau B aller Voraussicht nach zumindest am Anfang ebenfalls kein Einkommen haben wird? Kann Sie ebenfalls Hartz IV beziehen, da sie in einer Bedarfsgemeinsschaft lebt? Ab wann kann sie arbeiten?
Welche Schwierigkeiten seht ihr beim Familiennachzug von Kind C, wenn Vater und evtl. Mutter Hartz IV beziehen und der Unterhalt nicht „aus eigener Kraft“ gewährleistet ist? Ist hier bei der
FZF eine
VE erforderlich? Diese könnte vermutlich jemand aus dem Umfeld der beiden abgeben.
Vielen Dank für eure Infos schon einmal!