Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Rückkehr nach Deutschland (Freizügigkeitsgesetz) (Gelesen: 1.003 mal)
abdultahirsamad
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückkehr nach Deutschland (Freizügigkeitsgesetz)
31.01.2021 um 01:59:29
 
Hallo, meine Frau ist Bolivianerin und wir sind seit einem Jahr in Spanien verheiratet. Sie hat hier einen Aufenthaltsstatus als EU-Familienangehörige.

Leider müssten wir wegen Corona unser Geschäft in Spanien schließen und möchten nun nach Deutschland ziehen.

Anscheinend kann meine Frau laut Paragraph 1 Absatz 1 Nummer 6 Freizügigkeitsgesetz auch in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltsstatus bekommen.

Meine Frage ist wie sollten wir das planen? Sollten wir uns aus Spanien abmelden, dann erlischt aber die spanische Aufenthaltskarte. Das wollen wir vermeiden, zumindest bis wir sicher sind, dass meine Frau die spanische Aufenthaltskarte in Deutschland umschreiben kann.

Können wir gleichzeitig in Spanien und Deutschland angemeldet bleiben, bis die Sache in Deutschland bearbeitet wird?

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.364

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland (Freizügigkeitsgesetz)
Antwort #1 - 31.01.2021 um 09:28:43
 
Die spanische Aufenthaltskarte ist ebenso wie die deutsche Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern ein deklaratorisches Dokument, das den gesetzlich vorliegenden Status bescheinigt.

Dieser Status erlischt nicht durch Abmeldung. Nach Deinen Angaben zu urteilen liegt bei Euch ein klassischer "Rückkehrerfall" vor, so dass dieser Status auch in Deutschland erhalten bleibt.

Nochmal zu Verdeutlichung: Den Status "bekommt" sie nicht, den hat sie. Die Bescheinigung, die Aufenthaltskarte, die bekommt sie.

Ich würde das Ganze genauso planen und durchführen wie einen Umzug von München nach Hamburg oder von Pamplona nach Barcelona  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema